Der Jahresabschluss der TOL für das Rumpfgeschäftsjahr 27.03. –
30.04.2020 weist mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR 1.042.422,96 einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 28.634,38 aus. Zur Deckung der Aufwendungen
zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Aufgaben ist ein Teilbetrag in Höhe von
EUR 2.547,24 aus den Kapitalrücklagen zu entnehmen. Der verbleibende Verlust in
Höhe von EUR 26.087,14 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Wie bekannt, teilte sich das Jahr 2020 der TOL in die
Rumpfgeschäftsjahre vom 27.03. – 30.04. sowie vom 01.05. – 31.12.2020. Das
operative Geschäft wurde zum 01.05.2020 aufgenommen. Der vorhergehende Zeitraum
war ausschließlich vorgesehen, um die erforderlichen finanziellen,
organisatorischen und steuerrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Außer der
Bereitstellung von Kapitaleinlagen sind daher nahezu keine weiteren
Geschäftsvorfälle in dem Zeitraum 27.03. – 30.04.2020 angefallen. Um eine
wirtschaftliche Abwicklung zu gewährleisten und keine weiteren Kosten zu
generieren, soll daher auf eine Abschlussprüfung für den Zeitraum 27.03. – 30.
04.2020 verzichtet werden.
Grundlage ist § 158 (4) NKomVG. Danach kann die Kommune beschließen, auf
die Jahresabschlussprüfung zu verzichten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt
sind, z.B. ein geringer Betriebsumsatz nach Höhe der Bilanzsumme und Umsatz.
Die Kriterien sind für die TOL GmbH als erfüllt anzusehen, da das Geschäftsjahr
ausschließlich dazu diente, die organisatorischen und finanziellen
Voraussetzungen zu treffen, was sich in den Zahlen wiederspiegelt.
Das zuständige Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Osnabrück
teilt diese Einschätzung. Die gesetzlich erforderliche Anhörung des RPA ist
somit erfolgt.
In der Gesellschafterversammlung der TOL am 01.07.2021 wurde der
Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27.03. – 30.04.2020 einstimmig
festgestellt. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, auf eine
Jahresabschlussprüfung durch das RPA aus oben genannten Gründen zu verzichten.
Der Beschluss wurde unter dem Vorbehalt der Zustimmung der kommunalen Gremien
gefasst.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde
Bad Essen beschließt, auf eine Jahresabschlussprüfung der Tourismusgesellschaft
Osnabrücker Land mbH für das Rumpfgeschäftsjahr 27.03. – 30.04.2020 zu
verzichten.