Betreff
Jahresabschluss zum Rumpfgeschäftsjahr (27.03.-30.04.2020) der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH (TOL) - Verzicht auf die Jahresabschlussprüfung
Vorlage
BV/FD1/2021/343
Art
Beschlussvorlage

 

Der Jahresabschluss der TOL für das Rumpfgeschäftsjahr 27.03. – 30.04.2020 weist mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR 1.042.422,96 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 28.634,38 aus. Zur Deckung der Aufwendungen zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Aufgaben ist ein Teilbetrag in Höhe von EUR 2.547,24 aus den Kapitalrücklagen zu entnehmen. Der verbleibende Verlust in Höhe von EUR 26.087,14 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Wie bekannt, teilte sich das Jahr 2020 der TOL in die Rumpfgeschäftsjahre vom 27.03. – 30.04. sowie vom 01.05. – 31.12.2020. Das operative Geschäft wurde zum 01.05.2020 aufgenommen. Der vorhergehende Zeitraum war ausschließlich vorgesehen, um die erforderlichen finanziellen, organisatorischen und steuerrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Außer der Bereitstellung von Kapitaleinlagen sind daher nahezu keine weiteren Geschäftsvorfälle in dem Zeitraum 27.03. – 30.04.2020 angefallen. Um eine wirtschaftliche Abwicklung zu gewährleisten und keine weiteren Kosten zu generieren, soll daher auf eine Abschlussprüfung für den Zeitraum 27.03. – 30. 04.2020 verzichtet werden.

 

Grundlage ist § 158 (4) NKomVG. Danach kann die Kommune beschließen, auf die Jahresabschlussprüfung zu verzichten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, z.B. ein geringer Betriebsumsatz nach Höhe der Bilanzsumme und Umsatz. Die Kriterien sind für die TOL GmbH als erfüllt anzusehen, da das Geschäftsjahr ausschließlich dazu diente, die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zu treffen, was sich in den Zahlen wiederspiegelt.

 

Das zuständige Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Osnabrück teilt diese Einschätzung. Die gesetzlich erforderliche Anhörung des RPA ist somit erfolgt.

 

In der Gesellschafterversammlung der TOL am 01.07.2021 wurde der Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27.03. – 30.04.2020 einstimmig festgestellt. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, auf eine Jahresabschlussprüfung durch das RPA aus oben genannten Gründen zu verzichten. Der Beschluss wurde unter dem Vorbehalt der Zustimmung der kommunalen Gremien gefasst.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt, auf eine Jahresabschlussprüfung der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH für das Rumpfgeschäftsjahr 27.03. – 30.04.2020 zu verzichten.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: