Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 und die Entlastung des Bürgermeisters gem. §§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. 129 Abs. 1 NKomVG
Vorlage
BV/FD2/2021/345
Aktenzeichen
20 25 01
Art
Beschlussvorlage

Nach § 128 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen und darin das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen. Der kommunale Jahresabschluss stellt dabei vergleichbar mit dem kaufmännischen Abschluss das Ziel der Rechenschaft in den Vordergrund.

 

Bestandteile des Jahresabschlusses sind die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Bilanz und der Anhang, dem eine Anlagenübersicht, eine Schuldenübersicht, eine Rückstellungsübersicht, eine Forderungsübersicht, eine Übersicht über die gebildeten Haushaltsreste sowie ein Rechenschaftsbericht beizufügen sind.

 

Der Jahresabschluss ist durch die Kämmerei zu erstellen. Der Bürgermeister stellt die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses fest. Anschließend wird der Jahresabschluss durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft. Der geprüfte Jahresabschluss wird dann von Bürgermeister – ggfls. mit einer eigenen Stellungnahme versehen – dem Rat vorgelegt, der gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeisters beschließt. Weiterhin trifft der Rat einen Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Der Jahresabschluss 2020 wurde im Zeitraum vom 06.09. bis 05.11.2021 durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind in einem Prüfungsbericht festgehalten, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist. Das Prüfungsergebnis schließt mit folgender Schlussfeststellung:

 

„Der Jahresabschluss zum 31.12.2020, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Gemeinde

·         entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften,

·         die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität werden im Jahresabschluss entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen dargestellt,

·         bei den Erträgen und Aufwendungen sowie den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss und die Entlastung des Bürgermeistes.

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“

 

Seitens der Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keiner weiteren Ausführungen. Auf eine gesonderte Stellungnahme des Bürgermeisters wird daher verzichtet. Die vermerkten Prüfungsergebnisse werden - soweit sie Auswirkungen für das Buchungsgeschäft haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2020 wird festgestellt.

 

Entsprechend der beigefügten Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2020 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 3.357.613,33 € ab. Einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis von 3.380.940,54 € steht dabei ein Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis von  -23.327,21 € entgegen.

 

Die Finanzrechnung 2020 weist einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 3.324.206,02 € auf. Dabei beträgt der Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit 5.723.329,47 € und der Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit -2.399.123,45 €.

 

Die erfolgte Kredittilgung von 643.387,76 € führt bei gleichzeitiger Kreditaufnahme von 3.000.000 € zu einer Nettoneuverschuldung von 2.356.612,24 €.

 

Weitere Erläuterungen zur Entwicklung der Haushaltswirtschaft können dem beigefügten Rechenschaftsbericht entnommen werden. 

 

 


Anlagen:

1.    Bilanz zum 31.12.2020

2.    Ergebnisrechnung 2020

3.    Finanzrechnung 2020

4.    Rechenschaftsbericht 2020

5.    Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Bad Essen

 

 


Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2020 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG

2.    Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2020 in Höhe von 3.380.940,54 € wird der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.

3.    Der Jahresfehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2020 in Höhe von -23.327,21 € wird durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: