§ 117 Nds.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) regelt das Verfahren für über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. Demnach sind entsprechende
Vorgänge nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind und ihre
Deckung gewährleistet ist. Über Fälle von unerheblicher Bedeutung entscheidet
der Bürgermeister, ansonsten der Rat. Der Rat ist spätestens mit der Vorlage
der Jahresrechnung über die notwendigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten.
In seinem
Grundsatzbeschluss vom 14.03.2013 hat der Rat festgelegt, bis zu welchem Betrag
über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als unerheblich im
Sinne von § 117 NKomVG gelten:
1.
Überplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen
a.
Haushaltssoll
bis zu 2.500 €: bis 1.000 €
b.
Haushaltssoll
über 2.500 €: bis zu 40% des
Ansatzes. Max. 10.000 €
2.
Außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen bis max. 5.000 €
3.
Über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen aufgrund gesetzlicher oder
tariflicher Verpflichtungen bis max. 40.000 €
Im Haushaltsjahr
2021 wurden die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen notwendig. Aufwendungen und Auszahlungen gelten
als zeitlich und sachlich unabweisbar, wenn sie aus rechtlichen Gründen
notwendig werden und nicht bis zur Verabschiedung der nächsten Haushaltssatzung
aufgeschoben werden können. Für die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Jahres 2021 waren die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit
jeweils gegeben.
Anlagen:
Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Jahr 2021
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der im Jahr 2021 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach beigefügtem Nachweis gem. § 117 NKomVG fest. Soweit die Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in die Entscheidungshoheit des Rates fällt, stimmt er diesen zu. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung nimmt der Rat zu Kenntnis.
Haushaltsmittel |
|
|
stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
|
|
|
Deckungsvorschlag:
siehe Anlage |
|
Sonstiges |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
|
|
ist
nicht erforderlich |
|
wird
noch vorgenommen |
|
ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |