Betreff
Aufwandsentschädigungssatzung
Vorlage
BV/FD1/2021/352
Art
Beschlussvorlage

 

Die Entschädigung der Ratsmitglieder sowie weiterer Personen richtet sich nach der Satzung der Gemeinde Bad Essen über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder, der Mitglieder des Ortsrates, der Ortsbürgermeister/innen und der Ortsvorsteher/innen und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen sowie der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters und der allgemeinen Vertreterin / des allgemeinen Vertreters vom 10. November 2016 (Aufwandsentschädigungssatzung).

Die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder wurden letztmalig im Zuge des Inkrafttretens des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes im Jahre 2011 zum 15.12.2011 angepasst.

 

Dementsprechend wurde die Aufwandsentschädigung redaktionell, wie auch inhaltlich überarbeitet. Wesentliche Änderung ist die Einführung einer Grundpauschale für alle Ratsmitglieder in Höhe von 50 EUR monatlich. Das Sitzungsgeld wird im Gegenzug von bisher 45 EUR auf 25 EUR gesenkt. Alle Änderungen sind in der Anlage kenntlich gemacht. Durchgestrichen sind die herausgenommenen, fett gedruckt und unterstrichen die neu eingefügten oder geänderten Textstellen.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Aufwandsentschädigungssatzung – Entwurf (mit Verweisen)

Anlage 2: Aufwandsentschädigungssatzung – Entwurf (ohne Verweise)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Bad Essen über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder, der Mitglieder des Ortsrates, der Ortsbürgermeister/innen und der Ortsvorsteher/innen und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen sowie der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters und der allgemeinen Vertreterin / des allgemeinen Vertreters.

 

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 442100/90101/11110 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: