Die Entschädigung der Ratsmitglieder sowie weiterer Personen richtet
sich nach der Satzung der Gemeinde Bad Essen über die Entschädigung der
Ratsfrauen und Ratsherren, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder,
der Mitglieder des Ortsrates, der Ortsbürgermeister/innen und der
Ortsvorsteher/innen und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen sowie der
Bürgermeisterin / des Bürgermeisters und der allgemeinen Vertreterin / des
allgemeinen Vertreters vom 10. November 2016 (Aufwandsentschädigungssatzung).
Die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder wurden letztmalig im Zuge
des Inkrafttretens des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes im Jahre
2011 zum 15.12.2011 angepasst.
Dementsprechend wurde die Aufwandsentschädigung redaktionell, wie auch
inhaltlich überarbeitet. Wesentliche Änderung ist die Einführung einer
Grundpauschale für alle Ratsmitglieder in Höhe von 50 EUR monatlich. Das
Sitzungsgeld wird im Gegenzug von bisher 45 EUR auf 25 EUR gesenkt. Alle Änderungen sind in der Anlage kenntlich
gemacht. Durchgestrichen sind die herausgenommenen, fett gedruckt und
unterstrichen die neu eingefügten oder geänderten Textstellen.
Anlagen:
Anlage 1: Aufwandsentschädigungssatzung – Entwurf (mit Verweisen)
Anlage 2: Aufwandsentschädigungssatzung – Entwurf (ohne Verweise)
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Neufassung der Satzung der Gemeinde Bad Essen
über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, der nicht dem Rat
angehörenden Ausschussmitglieder, der Mitglieder des Ortsrates, der
Ortsbürgermeister/innen und der Ortsvorsteher/innen und sonstiger ehrenamtlich
tätiger Personen sowie der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters und der
allgemeinen Vertreterin / des allgemeinen Vertreters.