-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Die Gemeinde Bad Essen beabsichtigt mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“, den vorhandenen
Siedlungsbereich im Nordwesten des Ortsteils Lintorf weiterzuentwickeln und die
in der Nachbarschaft vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen
aufzugreifen.
In der Ortschaft Lintorf besteht Bedarf,
Wohnbauflächen auszuweisen. Die Gründe hierfür ergeben sich aus konkreten
Anfragen nach Wohnbauland in der Ortschaft, vor dem Hintergrund, dass die noch
vorhandenen bebaubaren Grundstücke in der Ortschaft (Baulücken) auf absehbare
Zeit nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung stehen.
Zielsetzung der Gemeinde Bad Essen ist es nunmehr,
Wohnbauflächen für die Eigenentwicklung der Ortschaft Lintorf auszuweisen.
Hierzu ist herauszustellen, dass Lintorf eine historisch gewachsene,
eigenständige Ortschaft ist. Die Gemeinde Bad Essen sieht es als wesentliche
städtebauliche Aufgabe an, die Eigenentwicklung der ehemals 17 eigenständigen
Gemeinden bzw. Ortschaften zu fördern. In diesen Ortschaften (so auch in
Lintorf) besteht eine Nachfrage nach Baugrundstücken, die sowohl aus der
Eigenentwicklung resultiert, als auch auf das hier günstigere Bodenpreisniveau
reflektiert. Eigenentwicklung zu fördern bedeutet in diesem Zusammenhang auch,
die Eigenständigkeit zu sichern. Vor dem Hintergrund einer, statistisch
gesehen, abnehmenden Bewohnerzahl pro Wohnung und damit einem größeren
Wohnbedarf besteht auch in den kleineren Ortschaften das Erfordernis Bauflächen
auszuweisen, allein schon aus der örtlichen Nachfrage heraus. Nur durch diese
Bauflächenausweisung kann die örtliche Bevölkerungszahl gehalten und in
begrenztem Umfang entwickelt werden. Dieses ist gleichzeitig Voraussetzung, um
örtliche Gemeinbedarfseinrichtungen in ihrem Bestand zu sichern und einseitige
Bevölkerungsstrukturen (Überalterung) zu vermeiden.
Mit dieser Ausweisung von Wohnbauflächen wird
erreicht, dass das innerhalb der Ortschaft vorhandene Baulandpotential einer
Bebauung zugeführt werden kann. Dies
entspricht auch einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden (vgl. § 1a (2)
BauGB).
Nach § 13a BauGB kann
ein Bebauungsplan, wenn dieser Maßnahmen der Innenentwicklung dient, im
beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige
Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche
festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20.000 m² (vgl. § 13a Absatz 1 Nr. 1
BauGB).
Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes „Östlich Wiesenstraße“ liegt innerhalb des im Zusammenhang
bebauten Bereiches im Nordwesten der Ortslage Lintorf. Festgesetzt werden
allgemeine Wohngebiete. Die zulässige Grundfläche beträgt weniger als 20.000 m²
(allgem. Wohngebiete ca. 11.270 m²; bei einer GRZ von 0,4 beträgt die zulässige
Grundfläche gem. § 19 Abs. 2 BauNVO hier 4.508 m²). Insofern sind hier die
Voraussetzungen für die Durchführung des Aufstellungsverfahrens gemäß § 13a
BauGB (und deshalb beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB)
gegeben.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde
Bad Essen stellt für das Plangebiet bereits Wohnbauflächen dar. Dem s.g.
„Entwicklungsgebot“ (Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickeln) nach § 8 (2) BauGB ist damit entsprochen.
Zwischen dem 05.01.2022 und 21.02.2022 wurde gemäß §
13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch sowie die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
durchgeführt. Sämtliche Stellungnahmen und Hinweise werden vom
planbearbeitenden Büro aufgelistet und mit Abwägungsvorschlägen versehen, die
in der Fachausschusssitzung vorgetragen werden.
Anlagen:
1. Lageplan
2. Planbild
3. Planzeichenerklärung
4. Textliche Festsetzungen
5. Bebauungsvorschlag
6. Begründung
7. Umweltplanerischer Fachbeitrag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1.
die eingegangenen Bedenken, Anregungen und
Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“, Lintorf, wie
folgt zu behandeln:
1.
…
2.
…
3.
…
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
2. den Bebauungsplan
Nr. 87 „Östlich Wiesenstraße“, Lintorf, bestehend aus Planteilen mit textlichen
und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend
beschlossenen Änderungen / in der vorgelegten Fassung als Satzung.