Beschluss:

 

Der Rat nimmt den Jahresabschluss 2017 zur Kenntnis. 

 


Ratsherr Kleine-Heitmeyer weist darauf hin, dass sich die Zahlen des Jahresabschlusses 2017 grundsätzlich positiv lesen würden. Der Schuldenstand habe sich im betreffenden Jahr aber um rd. 3,6 Mio. € erhöht und die Finanzrechnung weise ein negatives Ergebnis aus. Insgesamt würden die Schulden der Gemeinde Bad Essen damit 13,4 Mio. € betragen und befänden sich damit auf einem historischen Höchststand. Die Eigenkapitalquote sei gesunken und die Fremdkapitalquote im Gegenzug angestiegen. Im Ergebnis würde bereits 1/3 des Sachvermögens der Kommune nicht mehr den Bürgerinnen und Bürgern, sondern fremden Kapitalgebern gehören. Daraus resultiere eine große Gefahr für Zeiten steigender Zinsen. Ziel müsse es deshalb sein, die Verschuldung der Kommune spürbar zurückzuführen. Das sei aus seiner Sicht nur schwer zu schaffen, zumal die Erträge aus der Gewerbesteuer aktuell um rd. 1,4 Mio. € unter dem Ansatz für das Jahr 2018 lägen. In diesem Zusammenhang verweist er auf die aktuellen Diskussionen zum Thema „Speicher Bad Essen“. Das Thema sei sensibel. Das angestrebte Bürgerbegehren sei ein demokratisch legitimiertes Mittel der Bürgerbeteiligung. Er bitte aber alle Beteiligten darum, verantwortungsvoll mit diesem Thema umzugehen. Die Kosten für den Abbruch des Gebäude sei durch die Verwaltung auf 600.000 € beziffert worden. Innerhalb des laufenden Sanierungsverfahrens könnten 2/3 der Kosten gefördert werden. Wenn sich der Abbruch aufgrund des anstehenden Bürgerbegehrens nur um ein Jahr verzögern würde, müsse aufgrund der aktuellen Kostensteigerung im Baugewerbe von Abbruchkosten in Höhe von 700.000 € kalkuliert werden. Gleichzeitig käme eine Förderung durch das Sanierungsverfahren dann nicht mehr in Betracht. Die Mehrkosten für die Gemeinde Bad Essen würden sich dadurch auf rd. 500.000 € belaufen. Zugleich würde bei einer Verzögerung des Abbruches auch die Notwendigkeit der Verkehrssicherungspflicht an dem Gebäude entstehen. Nach Auskunft von Baufirmen sei hierfür mit weiteren Kosten von 500.000 € zu rechnen.

 

Im Ergebnis würde das Stehenlassen des Speichers somit rd. 1 Mio. € an Kosten verursachen. Die Gemeinde stehe vor der Frage, ob sie sich das leisten kann. Die CDU-Fraktion sei der Meinung, dass das nicht der Fall sei und habe im März 2018 daher für den Abbruch des Speichers gestimmt. In zehn Jahren intensiver Suche sei für das Gebäude keine tragfähige Nachfolgenutzung gefunden worden. Ein positiver Bürgerentscheid würde alle Beteiligten auf den Stand des Jahres 2008 zurückversetzen und zusätzlich noch enorme Kosten verursachen. Die Kommune habe in den vergangenen Jahren viel Geld für die Sanierung des Solefreibades aufgebracht. Diese Investition sei richtig und sinnvoll gewesen. Sie bringe für viele Jahre Vorteile für Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen und sei dazu noch ein Magnet für Besucher der Gemeinde. Die Themenbereiche Schule, Kitas, Jugend und Feuerwehr würden rund 20% des kommunalen Haushalts ausmachen. Da bleibe für andere Themen nur wenig Spielraum.

 

Ratsherr Dr. Lücht kritisiert seinen Vorredner dafür, dass er im Zusammenhang mit dem demokratischen Grundrecht des Bürgerbegehrens von Kosten spreche würde.

 

Ratsherr Kleine-Heitmeyer erwidert, dass er sehr wohl deutlich gemacht habe, dass er das demokratische Recht des Bürgerbegehrens respektiere.

 

Ratsherr Dr. Lücht wirft seinem Vorredner in diesem Zusammenhang Demagogie vor.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

0

Enthaltung:

0