Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt den Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Essen gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), -Stufe III-, in der vorgelegten Fassung.

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Er stellt fest, dass Lärm einen der Hauptfaktoren für Stress im täglichen Leben darstelle. Es seien zwar Grenzwerte für Lärm benannt worden. Lärm werde aber von jeder Person individuell unterschiedlich wahrgenommen. Die für den Lärmaktionsplan zugrunde gelegten Lärmwerte würden zudem nicht gemessen, sondern lediglich berechnet. So sei lediglich die Bundesstraße 65 aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Lärmaktionsplan enthalten. Daneben gebe es aber zahlreiche weitere Straßen im Gemeindegebiet, in deren Verlauf Anwohner Lärmbelästigungen ausgesetzt seien, ohne dass die festgesetzten Grenzwerte überschritten würden. Es sei wichtig, auch in diesen Bereichen die Entwicklung im Blick zu behalten. Da Verkehrslärm oftmals auch mit hoher Geschwindigkeit verbunden sei, könne er den Wunsch verschiedener Ortschaften nach Aufstellung von Geschwindigkeitsdisplays gut nachvollziehen. Das Thema sollte im zuständigen Fachausschuss beraten werden.

 

Ratsfrau Eilers verweist auf die Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern aus der Ortschaft Barkhausen. Deren Anliegen könnten zwar im Lärmaktionsplan keine Berücksichtigung finden, sollten aber dennoch ernst genommen werden.    

 

    


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

0

Enthaltung:

0