Herr Wellmann erläutert den Sachverhalt entsprechend der Vorlage.

Gem. dem Nds. SOG obliegt die Gefahrenabwehr als gemeinsame Aufgabe den Verwaltungsbehörden und der Polizei. Die Polizei hat bisher viele Aufgaben übernommen, für die die Kommunen zuständig sind. Aus diesen Bereichen wird sich die Polizei jedoch zukünftig zurückziehen, so dass die Kommunen die ihnen obliegenden Aufgaben selbst erledigen müssen. Zu diesen Aufgaben gehören beispielsweise die Aufenthaltsermittlung von Personen, die Überwachung des ruhenden Verkehrs, die Absicherung von Veranstaltungen und Umzügen, die Präsenz anlässlich von Ordnungsstörungen (Vermüllung, Alkoholkonsum, Lärm usw.). Zur Erfüllung dieser Aufgaben könnte ein Ordnungsaußendienst eingerichtet werden. Dazu empfiehlt der Dt. Städtetag pro 10.000 Einwohnern, eine volle Stelle zu schaffen. Da dieses nicht direkt auf kleinere Kommunen angewendet werden kann, würde es sich anbieten, für die drei Altkreiskommunen einen gemeinsamen Außendienst einzurichten. Zur weiteren Planung fanden bereits Gespräche zwischen den Ordnungsämtern und auch mit der Polizei statt. Möglich wäre, drei Personen einzustellen, damit die Mitarbeiter im Außendienst zu zweit tätig werden könnten und die Vertretung bei Urlaub und Krankheit gegeben wäre. Der Stellenumfang ist noch festzulegen. Jede Kommune müsste einen entsprechenden Kostenanteil im Haushaltsplan vorsehen. Am 28.01.2019 ist eine gemeinsame Sitzung zu Prävention und Ordnungsaußendienst geplant, in der über das weitere Vorgehen beraten wird.