Herr Lüke erläutert den Zweck und den Inhalt der Satzung. Seitens der Politik müsse festgelegt werden, für welche Sachverhalte die Gemeinde Bad Essen tatsächlich eine Vergnügungssteuer erheben wolle. Dies sei für den Bereich der Gewinnspielgeräte eindeutig, aber z.B. für die Besteuerung von öffentlichen Tanzveranstaltungen noch zu diskutieren. Insgesamt sollten keine Steuertatbestände in die Satzung integriert werden, die sich in der Praxis nicht kontrollieren ließen.

 

Der Ausschuss einigt sich darauf, den Beschluss über die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung zunächst zu vertagen.