Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

  1. den Bebauungsplan Nr.83 „Südlich Friedrichstraße" aufzustellen. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abzuwickeln.

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Die Nachfrage nach Bauland sei in der Gemeinde Bad Essen unverändert groß, die Gründe dafür vielfältig. Das vereinfachte Verfahren nach § 13b BauGB sei eine sehr gute Möglichkeit den kleinen Ortschaften eine Eigenentwicklung zu ermöglich, die Voraussetzung für die Sicherung von Gemeinbedarfseinrichtungen und die weitere Entwicklung der Bevölkerung sei.

 

Ratsherr Lippert bekräftigt, dass die Ausweisung von Baugebieten in den Ortschaften der drohenden Überalterung entgegenwirke.

 

Ratsfrau Eilers äußert ihre grundsätzliche Kritik am Neubau auf der grünen Wiese. Zuvor sollten vorhandene Baulücken geschlossen und Altimmobilien einer Nachnutzung zugeführt werden. In dem vorliegenden Fall sei zudem die Lage der zur Bebauung vorgesehenen Fläche sehr ungünstig gelegen. Sie lehne das Vorhaben als überflüssig und übereilt ab.

 

Ratsherr Lippert verweist darauf, dass aus der Ortschaft Lockhausen heraus schon seit vielen Jahren die Bebauung der betreffenden Fläche gefordert werde. Mit dem jetzigen Bebauungsplan würde ein erster Schritt unternommen, der eine spätere Weiterentwicklung ermögliche.      


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

25

Nein:

2

Enthaltung:

1