Sitzung: 05.09.2019 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2019/147
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. die 57. Änderung des
Flächennutzungsplanes in Barkhausen und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen“, wie in der Anlage dargestellt, zu erweitern.
2. den Entwurf der 57. Änderung
des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange durchzuführen.
3. den
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen" in der
vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
Der
Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Grunwald von der IPW aus Wallenhorst.
Herr
Grunwald berichtet von den Planungen der Ehlerding Stiftung als Grundlage der
Bauleitplanung. Er stellt sodann die Änderungen zur Ursprungsplanung vor:
- Einrichtung einer Busspur im
seitlichen Bereich der Stiegestraße auf privatem Grundstück,
- die Zufahrt zu den Gästehäusern und
die geringe Veränderung der Stellung der Gebäude.
Danach erläutert Herr Grunwald ausführlich die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und stellt die Abwägungsvorschläge vor. Nach kurzer Aussprache erfolgt folgender Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |