Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

1.         die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes in Barkhausen und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen“, wie in der Anlage dargestellt, zu erweitern.

 

2.         den Entwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

3.         den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen" in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 


Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Grunwald von der IPW aus Wallenhorst.

 

Herr Grunwald berichtet von den Planungen der Ehlerding Stiftung als Grundlage der Bauleitplanung. Er stellt sodann die Änderungen zur Ursprungsplanung vor:

 

-       Einrichtung einer Busspur im seitlichen Bereich der Stiegestraße auf privatem Grundstück,

-       die Zufahrt zu den Gästehäusern und die geringe Veränderung der Stellung der Gebäude.

 

Danach erläutert Herr Grunwald ausführlich die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und stellt die Abwägungsvorschläge vor. Nach kurzer Aussprache erfolgt folgender Beschlussvorschlag:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0