Beschlusslag:

Der Rat beschließt:

 

  1. die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes in Barkhausen und den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen“, wie in der Anlage dargestellt, zu erweitern.

 

  1. den Entwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

  1. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Schullandheim Barkhausen" in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 


Ratsherr Helms erläutert den Sachverhalt. Der Ausbau und die Weiterentwicklung des Schullandheimes Barkhausen seien wichtig und richtig. Das erlebnispädagogische Konzept solle durch die geplante Bebauung unterstützt werden. Ein wirtschaftlicher Betrieb des Standortes sei nur mit einer Ausweitung der Bettenzahl zu erreichen. Zudem seien die aktuell vorhandene Bausubstanz und die Ausstattung der Räume nicht mehr zeitgemäß. 

 

Ratsherr Lippert macht ebenfalls die planungsrechtliche Absicherung der Weiterentwicklung des Standortes deutlich. Das Vorhaben erfülle dabei hohe ökologische Ansprüche.

 

Ratsfrau Eilers äußert ihren Wunsch, dass jeder Bauherr so umsichtig mit der vorhandenen Bausubstanz und der Natur- und Landschaft umgehen würde. Das Schullandheim sei eine wichtige Institution für die Ortschaft Barkhausen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0