Sitzung: 26.09.2019 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2019/151
Beschluss:
1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte
Jahresabschuss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage
mbH (KSG) zum 31.12.2018 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von
238.947,94 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.
2. Der Geschäftsführung der KSG wird für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
3. Die Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angewiesen, entsprechend zu beschließen.
Ratsherr Willi
Ahrens erläutert den Sachverhalt und verweist auf die vielfältigen Aufgaben der
KSG.
Ratsherr Strebe
bestätigt, dass die KSG ein Erfolgsmodell sei. Den Erfolg am jetzt
festgestellten Jahresergebnis abzulesen sei aber kaum möglich. Der Wert der
Gesellschaft bestehe vielmehr darin, ein bewährtes und hilfreiches Instrument
für die Umsetzung politischer Ideen und Vorhaben in den drei
Gesellschafterkommunen zu sein. Die Gemeinde werde auch in Zukunft Maßnahmen
der Gewerbe- und Baulandentwicklung über die KSG abwickeln und dabei ihre
weitreichenden Einflussmöglichkeiten wahrnehmen.
Ratsfrau Eilers
stellt fest, dass man der KSG nicht auf Anhieb ansehen könne, wofür sie stehe.
Der Jahresbericht gebe die Möglichkeit, über die Inhalte der Gesellschaft zu
sprechen. Dafür wünsche sie sich einen ausführlicheren Lagebericht, verbunden
mit der Bitte, dass einer der Geschäftsführer die Tätigkeiten der KSG in
öffentlicher Ausschusssitzung vorstellen möge.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
27 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |