Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschuss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2018 wird festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 238.947,94 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 


Ratsherr Willi Ahrens erläutert den Sachverhalt und verweist auf die vielfältigen Aufgaben der KSG. 

 

Ratsherr Strebe bestätigt, dass die KSG ein Erfolgsmodell sei. Den Erfolg am jetzt festgestellten Jahresergebnis abzulesen sei aber kaum möglich. Der Wert der Gesellschaft bestehe vielmehr darin, ein bewährtes und hilfreiches Instrument für die Umsetzung politischer Ideen und Vorhaben in den drei Gesellschafterkommunen zu sein. Die Gemeinde werde auch in Zukunft Maßnahmen der Gewerbe- und Baulandentwicklung über die KSG abwickeln und dabei ihre weitreichenden Einflussmöglichkeiten wahrnehmen.

 

Ratsfrau Eilers stellt fest, dass man der KSG nicht auf Anhieb ansehen könne, wofür sie stehe. Der Jahresbericht gebe die Möglichkeit, über die Inhalte der Gesellschaft zu sprechen. Dafür wünsche sie sich einen ausführlicheren Lagebericht, verbunden mit der Bitte, dass einer der Geschäftsführer die Tätigkeiten der KSG in öffentlicher Ausschusssitzung vorstellen möge.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

27

Nein:

0

Enthaltung:

0