Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1.   die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 84 „Am Reiterhof“, Heithöfen, wie folgt zu behandeln:

 

1. …

2. …

3. …

 

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

2.   den Bebauungsplan Nr. 84 „Am Reiterhof“, Heithöfen, bestehend aus Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.

 


Ausschussvorsitzender Helms berichtet, dass zu diesem Tagesordnungspunkt dem Ausschuss ebenfalls ein Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliege, siehe Anlage 3. Beantragt werde auch hier die Durchführung einer freiwilligen Umweltprüfung im noch laufenden Verfahren sowie eine Erweiterung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich des verpflichtenden Einbaus von privaten Zisternen.

 

Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage. Es handele sich hier ebenfalls um ein Verfahren gemäß § 13 b BauGB. Die einmonatige öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange seien inzwischen abgeschlossen. Ausführlich geht Herr Grunwald auf die eingegangenen Stellungnahmen und die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge ein. Hinzu komme eine Ergänzung des Landkreises Osnabrück, als Untere Naturschutzbehörde, von heute. Zum Schutz des Weißstorchs sei eine Bauzeitenregelung in den Bebauungsplan aufzunehmen. Dieser Vorgabe werde entsprochen und ein entsprechender Passus ergänzend in den textlichen Festsetzungen vorgenommen.

 

Es folgt eine ausführliche Aussprache. Anschließend geht Ausschussvorsitzender Helms auf den vorliegenden Antrag der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion ein. In diesem § 13 b BauGB-Verfahren liege bereits ein sehr umfangreicher umweltplanerischer Fachbeitrag inklusive Artenschutzbeitrag vor. Daher schlage er auch hier vor, an dem durch Aufstellungsbeschluss festgelegten Verfahren festzuhalten und es fortzuführen. Der Ausschuss schließt sich dieser Auffassung an. Ziffer 1 des Antrags wird einstimmig abgelehnt.

 

Hinsichtlich der Zisterne komme eine Beratung während der Klausurtagung in Lingen nicht mehr rechtzeitig, da der Satzungsbeschluss bereits in der nächsten Ratssitzung gefasst werden solle. Da es sich um die Erschließung von lediglich sieben Bauplätzen handele und offene Gewässer in der Nähe vorhanden seien, schlägt Ausschussvorsitzender Helms vor, dem Abschluss des Verfahrens den Vorrang zu geben und auf eine Regelung zum verpflichtenden Einbau von Zisternen auf den privaten Grundstücken zu verzichten. Nach kurzer Aussprache lehnt der Ausschuss Ziffer 2 des Antrags mehrheitlich (7 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen) ab.

 

Anschließend fasst der Ausschuss den folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0