Sitzung: 12.12.2019 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD4/2019/160
Beschluss:
Die als Anlage
beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung des gemeinsamen
Ordnungsaußendienstes der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln wird
beschlossen.
Ratsherr Padecken
erläutert den Sachverhalt und geht dabei insbesondere auf die
Aufgabenverteilung zwischen Polizei und Verwaltung ein. Als Sitz des neuen
Ordnungsaußendienstes sei die Gemeinde Bad Essen vorgesehen. Die Gemeinde werde
zunächst drei Vollzugsbeamte einstellen. Die Kosten würden zwischen den drei
beteiligten Gemeinden aufgeteilt.
Ratsherr Bornhorst
verweist darauf, dass der Grundsatzbeschluss zur Einrichtung des
Ordnungsaußendienstes bereits gefasst worden sei. Nunmehr müsse auch die
Umsetzung auf den Weg gebracht werden. Dabei sei der Ordnungsaußendienst für
alle Beteiligte Neuland. Dies gelte auch für die Personalverwaltung, wenn es
z.B. darum gehe, Dienste zu ungünstigen Zeiten anzuordnen. Hier müsse
gewährleistet sein, dass die geltenden Tarifregelungen eingehalten werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
30 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |