Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung des gemeinsamen Ordnungsaußendienstes der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln wird beschlossen.

 

 


Ratsherr Padecken erläutert den Sachverhalt und geht dabei insbesondere auf die Aufgabenverteilung zwischen Polizei und Verwaltung ein. Als Sitz des neuen Ordnungsaußendienstes sei die Gemeinde Bad Essen vorgesehen. Die Gemeinde werde zunächst drei Vollzugsbeamte einstellen. Die Kosten würden zwischen den drei beteiligten Gemeinden aufgeteilt.

 

Ratsherr Bornhorst verweist darauf, dass der Grundsatzbeschluss zur Einrichtung des Ordnungsaußendienstes bereits gefasst worden sei. Nunmehr müsse auch die Umsetzung auf den Weg gebracht werden. Dabei sei der Ordnungsaußendienst für alle Beteiligte Neuland. Dies gelte auch für die Personalverwaltung, wenn es z.B. darum gehe, Dienste zu ungünstigen Zeiten anzuordnen. Hier müsse gewährleistet sein, dass die geltenden Tarifregelungen eingehalten werden. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

30

Nein:

0

Enthaltung:

0