1. Die Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Essen wird dahingehend geändert, dass zukünftig bis zu 60% der Grundfläche einer Urnengrabstelle mit Grabplatten, Grabsteinen und ähnlichen Bedeckungen versehen werden können. Darin eingeschlossen ist auch eine mögliche Umrandung der Grabstelle.
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Gestaltungskonzept für die vier kommunalen Friedhöfe der Gemeinde Bad Essen zu erstellen.

 


Herr Lüke schildert den Sachverhalt anhand von Fotos des Friedhofes Bad Essen. Durch eine Beispielberechnung erläutert er, dass bei der Berechnung des tatsächlich bedeckten Anteils an Urnengräbern insbesondere die Einbeziehung der Grabumrandung zu Problemen führe. Durch diese würde das Urnengrab bereits zu rund 25% bedeckt werden. Durch die Aufbringung von Grabsteinen oder Trittplatten werde dann die zulässige Abdeckung von 40% sehr schnell erreicht.

 

In der sich anschließenden Diskussion werden die möglichen Alternativen und deren Auswirkungen auf das Erscheinungsbild des Friedhofes erörtert. Einerseits könnte die Ausweitung der zulässigen Bedeckung der Grabstellen den Charakter des Friedhofes als „Parkfläche“ beeinträchtigen. Andererseits unterliege die Bestattungskultur einem stetigen Wandel, der bei der Gestaltung der Friedhöfe berücksichtigt werden müsse. Es werde als hilfreich angesehen, wenn die Verwaltung sich zeitnah mit möglichen alternativen Bestattungs- und Grabgestaltungsformen auseinandersetzen würde.

 

Letztlich kommt der Ausschuss zu dem Schluss, dass die zulässige Bedeckung von Urnengrabstellen mit Grabsteinen, Trittsteinen und ähnlichen Gestaltungsformen auf maximal 60% der Grabfläche erhöht werden solle. Darin eingeschlossen sei dann auch eine mögliche Grabeinfassung. Zudem solle die Verwaltung aufgefordert werden, - bei Bedarf mit externer Unterstützung -  ein Konzept zur langfristigen Gestaltung der kommunalen Friedhöfe in der Gemeinde Bad Essen zu erarbeiten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

3

Enthaltung:

0