Sitzung: 24.09.2020 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD2/2020/218
Beschluss:
Der Rat stimmt den im Jahr 2019 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach beiliegendem Nachweis gem. § 117 Abs. 1 Nds. Kommunalverfassungsgesetz zu.
Herr Lüke erläutert den Sachverhalt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
27 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |