Sitzung: 25.03.2021 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD2/2021/264
Beschluss:
1. Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2019 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG.
2. Der Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2019 in Höhe von 436.636,70 € wird durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.
3. Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2019 in Höhe von 26.605,75 € wird der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
Ratsherr Kleine-Heitmeyer erläutert den Sachverhalt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |