Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2019 in der vorliegenden, geprüften Fassung und erteilt dem Bürgermeister Entlastung gem. § 129 Abs. 1 NKomVG.

2.    Der Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis für das Jahr 2019 in Höhe von 436.636,70 € wird durch eine Entnahme aus der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage gedeckt.

3.    Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis für das Jahr 2019 in Höhe von 26.605,75 € wird der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.   

 


Ratsherr Kleine-Heitmeyer erläutert den Sachverhalt. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0