Sitzung: 25.03.2021 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD2/2021/272
Beschluss:
Der Rat stellt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der im Jahr 2020 geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen nach beigefügtem Nachweis gem. § 117 NKomVG fest. Soweit die Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in die Entscheidungshoheit des Rates fällt, stimmt er diesen zu. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung nimmt der Rat zur Kenntnis.
Herr Lüke erläutert den Sachverhalt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |