Sitzung: 15.07.2021 Rat der Gemeinde Bad Essen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD1/2021/305
Beschluss:
1.
Der Rat
der Gemeinde Bad Essen beschließt
auf den Antrag der Tourismusmusgesellschaft Osnabrücker Land GmbH (TOL) hin,
wie folgt:
a.
Der TOL
wird die anteilige Rückzahlung das in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltener
Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von
164.157,70 EUR gestundet. Die Stundung wird der TOL bis 31.07.2021 in Höhe der
anteiligen Rückzahlungsforderung der Gemeinde als Gesellschafter der TOL
gewährt.
b. Der TOL wird die anteilige Rückzahlung der
in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltener Beihilfen in Form von
Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von 164.157,70 EUR erlassen. Der
Erlass wird der TOL zum 31.07.2021 in Höhe der anteiligen Rückzahlungsforderung
der Gemeinde als Gesellschafter der TOL gewährt.
2.
Der Rat
der Gemeinde Bad Essen erhöht die bisher für das Geschäftsjahr 2021 bestimmten
Kapitaleinlagenverpflichtungen anteilig des erlassenen Betrages in Höhe von
164.157,70 EUR. Die erhöhte Kapitaleinlage steht mit Wirkung ab dem 01.08.2021 zur
Verwendung in den satzungsmäßig und den in der 1. Änderungsfassung der
Konsortialvereinbarung der Gesellschafter bestimmten Fällen zur Verfügung.
3.
Der Rat
der Gemeinde Bad Essen weist die in die Gesellschafterversammlung entsandten
Vertreter an, über eine Ausschüttung in Höhe der pandemiebedingt „Zuviel“
erhaltenen Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages
von 164.157,70 EUR als vorläufiges Ergebnis der EU-beihilferechtlichen
Überkompensationsprüfung für das Geschäftsjahr 2020 mit Wirkung zum 31.07.2021
zu beschließen.
4.
Der Rat
der Gemeinde Bad Essen erklärt mit Wirkung zum 01.08.2021, dass die Forderung
der TOL auf Einzahlung in die Kapitalrücklage in jeweils der Höhe der
anteiligen Forderung der Gemeinde als Gesellschafter der TOL gegen die
Verbindlichkeit der TOL infolge der Ausschüttung bei Fälligkeit aufgerechnet
wird. Das Datum der Verrechnung ist der Tag der Ausschüttung und wird auf den
01.08.2021 bestimmt.
5.
Der Rat
der Gemeinde Bad Essen weist die in die Gesellschafterversammlung entsandten
Vertreter an, alle in Verbindung mit dem Beschluss zur Änderung der
Kapitaleinlagen für das Geschäftsjahr 2021 erforderlichen Regelungen zu
treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen
rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in
dem Zusammenhang mit den Änderungen erforderlich und/oder zweckmäßig
erscheinen.
6.
Falls sich aus steuerlichen oder sonstigen Gründen
Änderungen der Kapitaleinlagengliederung als notwendig oder zweckmäßig
erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern
hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und seiner Anlagen nicht
verändert werden.
7.
Der
Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die
Städte und (Samt-)Gemeinden Stadt Osnabrück, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde
Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt
Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde
Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde
Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde
Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau sowie die Samtgemeinde Neuenkirchen gleichlautende Beschlüsse fassen.
Herr EGR Meyer erläutert den Sachverhalt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |