Beschluss:

1.         Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt auf den Antrag der Tourismusmusgesellschaft Osnabrücker Land GmbH (TOL) hin, wie folgt:

a.         Der TOL wird die anteilige Rückzahlung das in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltener Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von 164.157,70 EUR gestundet. Die Stundung wird der TOL bis 31.07.2021 in Höhe der anteiligen Rückzahlungsforderung der Gemeinde als Gesellschafter der TOL gewährt.

b.       Der TOL wird die anteilige Rückzahlung der in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltener Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von 164.157,70 EUR erlassen. Der Erlass wird der TOL zum 31.07.2021 in Höhe der anteiligen Rückzahlungsforderung der Gemeinde als Gesellschafter der TOL gewährt.

2.         Der Rat der Gemeinde Bad Essen erhöht die bisher für das Geschäftsjahr 2021 bestimmten Kapitaleinlagenverpflichtungen anteilig des erlassenen Betrages in Höhe von 164.157,70 EUR. Die erhöhte Kapitaleinlage steht mit Wirkung ab dem 01.08.2021 zur Verwendung in den satzungsmäßig und den in der 1. Änderungsfassung der Konsortialvereinbarung der Gesellschafter bestimmten Fällen zur Verfügung.

3.         Der Rat der Gemeinde Bad Essen weist die in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, über eine Ausschüttung in Höhe der pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltenen Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von 164.157,70 EUR als vorläufiges Ergebnis der EU-beihilferechtlichen Überkompensationsprüfung für das Geschäftsjahr 2020 mit Wirkung zum 31.07.2021 zu beschließen.

4.         Der Rat der Gemeinde Bad Essen erklärt mit Wirkung zum 01.08.2021, dass die Forderung der TOL auf Einzahlung in die Kapitalrücklage in jeweils der Höhe der anteiligen Forderung der Gemeinde als Gesellschafter der TOL gegen die Verbindlichkeit der TOL infolge der Ausschüttung bei Fälligkeit aufgerechnet wird. Das Datum der Verrechnung ist der Tag der Ausschüttung und wird auf den 01.08.2021 bestimmt.

5.         Der Rat der Gemeinde Bad Essen weist die in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, alle in Verbindung mit dem Beschluss zur Änderung der Kapitaleinlagen für das Geschäftsjahr 2021 erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit den Änderungen erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen.

6.         Falls sich aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen der Kapitaleinlagengliederung als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und seiner Anlagen nicht verändert werden.

7.         Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und (Samt-)Gemeinden Stadt Osnabrück, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhütte, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hilter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Artland, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau sowie die Samtgemeinde Neuenkirchen gleichlautende Beschlüsse fassen.

 

 


Herr EGR Meyer erläutert den Sachverhalt. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

29

Nein:

0

Enthaltung:

0