Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Essen stimmt der Umsetzung des Projektes „Sanierung der Sportanlage im Schul- und Sportzentrum“ an der Schulallee mit den Bausteinen „Kompletterneuerung der Laufbahn und der Segmente“, „Sanierung des Rasenplatzes durch Erstellen eines Kunstrasenplatzes mit alternativem Granulat“ sowie „Erstellen einer Flutlichtanlage“ grundsätzlich zu.

 

Der Eigenanteil der Gemeinde Bad Essen wird in den Haushalten der maßgebenden Durchführungsjahre bereitgestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Koordinierungsgesprächs die für die Erteilung eines Zuwendungsbescheides erforderlichen Antrags- und Bauunterlagen zu erstellen. 

 

Der Einbeziehung der Sanierung der Flächen „Kleinspielfeld“ sowie „Eislaufbahn/Rollschuhbahn“ am Gymnasium Bad Essen, Kostenträger Landkreis Osnabrück, wird zugestimmt.

 


Frau Kuhlmann stellt die Vorlage und das weitere Vorgehen vor. Bei der Antragstellung im Rahmen des Bundesprogramms handelt es sich um eine mehrstufiges Antragsverfahren. Im Oktober 2020 hat der Rat zugestimmt, dass die Verwaltung für die Sanierung des Sportplatzes an der Schulallee auf der Grundlage des vorgelegten Konzeptes Fördermittel im Rahmen des Bundesprogramms beantragt. Nachdem das Projekt ausgewählt wurde, erfolgt nun die eigentliche Antragstellung. Mit der Antragstellung ist ein Ratsbeschluss vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass der Rat der Umsetzung der Maßnahme zustimmt und die Eigenmittel der Gemeinde im Haushalt bereitgestellt werden.

 

Herr Dr. Lücht teilt mit, dass er der Erstellung eines Kunstrasenplatzes nicht zustimmen könne. Aus dem Beschlussvorschlag solle daher der Punkt „Sanierung des Rasenplatzes durch Erstellung eines Kunstrasenplatzes mit alternativem Granulat“ durch „Sanierung des Rasenplatzes“ ersetzt werden.

 

Frau Depker weist darauf hin, dass Rasenplätze bewässert werden müssten und aufgrund des hohen Wasserverbrauch nicht nachhaltig seien. Der Vorteil eines Kunstrasenplatzes läge in der ganzjährigen Bespielbarkeit. Da im Kreisgebiet bereits viele Kommunen über mindestens einen Kunstrasenplatz verfügten, hätten die Bad Essener Vereine einen klaren Wettbewerbsnachteil. Inzwischen gäbe es auch durchaus umweltfreundlichere Kunstrasenplätze. Bei der Durchführung der Sanierung sei dann das Thema „Nachhaltigkeit“ zu berücksichtigen.

 

In der anschließenden Diskussion sprechen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, dass die Grundsatzentscheidung des Rates vom 15.10.2020, die eine Erstellung eines Kunstrasenplatzes vorsieht, bestehen bleiben soll.

 

Der Ausschuss fasst folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

1

Enthaltung:

0