Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

1.   den Entwurf für die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes in Hördinghausen und Lintorf in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

2.   den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 90 „Gewerbepark Lintorf“, Hördinghausen und Lintorf, in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 


Nach Einführung in die Thematik durch Ausschussvorsitzenden Bornhorst erläutert Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.

 

Die ortsübliche Bekanntmachung und die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB haben in diesem Planverfahren im Zeitraum vom 01.07. bis zum 16.08.2022 stattgefunden. Herr Grunwald geht sehr ausführlich auf die zahlreichen, eingegangenen Stellungnahmen sowie die daraus resultierenden Abwägungsvorschläge ein.

 

Besondere Aufmerksamkeit ist auf die Stellungnahme des Landkreises Osnabrück zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2004 zu legen. Danach ist entsprechend dem Leitbild des RROP eine Gewerbeentwicklung nur in Mittelzentren und Grundzentren mit Schwerpunktaufgabe „Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten“ voranzubringen und somit nicht in Bad Essen. Zu dieser Aussage hat inzwischen ein gemeinsames Gespräch mit Beteiligung des Landkreises, der Gemeinde und der IPW stattgefunden. Im Ergebnis soll die Stellungnahme des Landkreises nicht bedeuten, dass keine Gewerbeentwicklung in Bad Essen stattfinden kann. Es herrscht darüber hinaus die gemeinsame Auffassung, dass eine mögliche Gewerbeentwicklung in der Gemeinde nur am geplanten Standort möglich ist.

 

Im Weiteren betrachtet Herr Grunwald eingehend die privaten Stellungnahmen. Im Ergebnis der vorgenommenen Abwägungen wurden die textlichen Festsetzungen um die §§ 4 und 5 - Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft - ergänzt.

 

Der Ausschuss bedankt sich bei Herrn Grunwald für den sehr umfangreichen und schlüssig vorgetragenen Bericht.

 

In der Aussprache gehen die Ausschussmitglieder Lippert, Lange und Eilers, jeweils ausführlich für ihre Gruppe/Fraktion, auf die Thematik ein. Einzelne Stellungnahmen werden nochmals hervorgehoben. Es besteht Einigkeit, dass eine Gewerbeentwicklung in Bad Essen nur an diesem Standort vorgenommen werden kann. Die Stellungnahme des Landkreises wird als sehr fragwürdig bewertet, insbesondere da sowohl die Wirtschaftsförderung Osnabrücker Land mbH (WIGOS) wie auch die Osnabrücker Land Entwicklungsgesellschaft (oleg) als landkreiseigene Gesellschaften seit Langem maßgeblich an der Entwicklung des Gewerbegebietes mitwirken. Zudem ist das RROP seit annähernd 20 Jahren nicht fortgeschrieben worden und spiegelt nicht die aktuellen Gegebenheiten hinsichtlich des Gewerbestandortes Dahlinghausen, Hördinghausen und Lintorf wider. Eine Neuauflage des RROP wird genau zu prüfen sein, um zu verhindern, dass eine Perspektivlosigkeit für Bad Essen entsteht.

 

Im Ergebnis soll das begonnene Verfahren weitergeführt werden. Besondere Achtsamkeit ist dabei auf die Kompensationsmaßnahmen sowie auf die Oberflächenentwässerung zu legen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0