Sitzung: 06.10.2022 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2022/408
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1. den Entwurf für die 64. Änderung des
Flächennutzungsplanes in Hördinghausen und Lintorf in der vorgelegten
Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
2. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 90
„Gewerbepark Lintorf“, Hördinghausen und Lintorf, in der vorgelegten
Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Nach Einführung in
die Thematik durch Ausschussvorsitzenden Bornhorst erläutert Herr Grunwald,
Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.
Die ortsübliche
Bekanntmachung und die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB haben in diesem Planverfahren im Zeitraum vom 01.07. bis
zum 16.08.2022 stattgefunden. Herr Grunwald geht sehr ausführlich auf die
zahlreichen, eingegangenen Stellungnahmen sowie die daraus resultierenden
Abwägungsvorschläge ein.
Besondere
Aufmerksamkeit ist auf die Stellungnahme des Landkreises Osnabrück zum
Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2004 zu legen. Danach ist entsprechend
dem Leitbild des RROP eine Gewerbeentwicklung nur in Mittelzentren und
Grundzentren mit Schwerpunktaufgabe „Sicherung und Entwicklung von
Arbeitsstätten“ voranzubringen und somit nicht in Bad Essen. Zu dieser Aussage
hat inzwischen ein gemeinsames Gespräch mit Beteiligung des Landkreises, der
Gemeinde und der IPW stattgefunden. Im Ergebnis soll die Stellungnahme des
Landkreises nicht bedeuten, dass keine Gewerbeentwicklung in Bad Essen
stattfinden kann. Es herrscht darüber hinaus die gemeinsame Auffassung, dass
eine mögliche Gewerbeentwicklung in der Gemeinde nur am geplanten Standort
möglich ist.
Im Weiteren
betrachtet Herr Grunwald eingehend die privaten Stellungnahmen. Im Ergebnis der
vorgenommenen Abwägungen wurden die textlichen Festsetzungen um die §§ 4 und 5
- Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege von Boden, Natur und Landschaft - ergänzt.
Der Ausschuss
bedankt sich bei Herrn Grunwald für den sehr umfangreichen und schlüssig
vorgetragenen Bericht.
In der Aussprache
gehen die Ausschussmitglieder Lippert, Lange und Eilers, jeweils ausführlich
für ihre Gruppe/Fraktion, auf die Thematik ein. Einzelne Stellungnahmen werden
nochmals hervorgehoben. Es besteht Einigkeit, dass eine Gewerbeentwicklung in
Bad Essen nur an diesem Standort vorgenommen werden kann. Die Stellungnahme des
Landkreises wird als sehr fragwürdig bewertet, insbesondere da sowohl die
Wirtschaftsförderung Osnabrücker Land mbH (WIGOS) wie auch die Osnabrücker Land
Entwicklungsgesellschaft (oleg) als landkreiseigene Gesellschaften seit Langem
maßgeblich an der Entwicklung des Gewerbegebietes mitwirken. Zudem ist das RROP
seit annähernd 20 Jahren nicht fortgeschrieben worden und spiegelt nicht die
aktuellen Gegebenheiten hinsichtlich des Gewerbestandortes Dahlinghausen, Hördinghausen
und Lintorf wider. Eine Neuauflage des RROP wird genau zu prüfen sein, um zu
verhindern, dass eine Perspektivlosigkeit für Bad Essen entsteht.
Im Ergebnis soll
das begonnene Verfahren weitergeführt werden. Besondere Achtsamkeit ist dabei
auf die Kompensationsmaßnahmen sowie auf die Oberflächenentwässerung zu legen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |