Sitzung: 06.10.2022 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2022/418
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
1.
den
Bebauungsplan Nr. 91 „Hüsede Maschweg“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des
Plangebietes ist im beigefügten Kartenauszug dargestellt.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsbearbeitung zu veranlassen und die
weiteren Verfahrensschritte nach dem Baugesetzbuch bis zum Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss abzuwickeln.
Nach einleitenden
Worten von Ausschussvorsitzendem Bornhorst erläutert Herr Grunwald,
Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), die Vorlage.
Als direkte
Auswirkung des Siedlungs- und Entwicklungskonzeptes 2030 soll das vorgestellte
Planverfahren auf den Weg gebracht werden. Beabsichtigt ist die Schaffung von
ca. 12 bis 13 Wohnbaugrundstücken in der Ortschaft Hüsede im Bereich zwischen
Maschweg und Kokenrottstraße.
Ausschussmitglied
Lange, zugleich Ortsbürgermeister von Hüsede, berichtet von der Beschlussfassung
im Ortsrat. Im Zuge der Erstellung der Planunterlage für das Siedlungs- und
Entwicklungskonzept sei deutlich geworden, dass die meisten freien Baulücken im
Ortskern in einem Ausmaß von landwirtschaftlichen Immissionen belastet seien,
das eine Wohnbebauung unmöglich mache. Aus dem Grund habe der Ortsrat dem
geplanten Baugebiet in östlicher Randlage der Ortschaft zugestimmt. Dies gelte
mit der Einschränkung, dass dort nur ein Gebäude mit zwei Wohnungen pro
Grundstück zulässig sein solle mit einer maximalen Traufenhöhe von 4,00 m.
Darüber hinaus seien große Grundstücke ausdrücklich wünschenswert, um den
ländlichen Charakter von Hüsede zu bewahren. Im Ergebnis sei der Ortsrat aber
einstimmig für die Ausweisung des Baugebietes.
Ausschussmitglied
Lippert befürchtet, dass eine weitere Zersiedelung der Ortschaft entstehe, da
das geplante Wohngebiet sehr abseits liege. Zudem sei es sehr schade, wenn die
dort vorhandenen Obstbäume vollständig gefällt würden. Vielleicht sei es
möglich, durch den passenden Zuschnitt der Bauplätze einige Obstbäume zu
erhalten.
Herr Pante weist
darauf hin, dass die Ausgestaltung des Plangebietes nach dem
Aufstellungsbeschluss erfolge. Heute gehe es zunächst um die Abgrenzung des
Gebietes.
Ausschussmitglied
Eilers fragt nach den zeitlichen Vorstellungen des Investors. Herr Pante geht
davon aus, dass die Umsetzung des Projektes zeitnah erfolge. Mit Abschluss des
Erschließungs- und Durchführungsvertrages werde der Investor an Termine
gebunden. Zudem werden mit Beginn der Planung erhebliche Kosten ausgelöst, die
durch Verkaufserlöse für die Baugrundstücke zu decken seien. Ausschussmitglied
Lange ergänzt, dass der aufstehende Hofbetrieb gegebenenfalls aufgegeben und
zurückgebaut werde.
Abschließend
erklärt Ausschussmitglied Eilers, dass die Ausweisung eines Wohnbaugebietes im
Außenbereich aus ihrer Sicht grundsätzlich nicht gut sei. In diesem Fall biete
sie aber aufgrund der vorhandenen landwirtschaftlichen Immissionen die einzige
Entwicklungsmöglichkeit der Ortschaft Hüsede und zudem eine Perspektive für die
landwirtschaftliche Hofstelle.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |