Beschluss: an Ausschuss/Fraktion verwiesen

Herr Pante erläutert die Vorlage. Mit der Satzungsänderung können zukünftig in weiten Teilen des Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf den Dächern montiert werden. Nur im „Historischen Bereich“ soll die denkmalgeschützte Dachstruktur beibehalten werden.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt legt die SPD/Grüne/Bündnis C-Gruppe einen ergänzenden Antrag vor, siehe Anlage 1. Ausschussmitglied Eilers erläutert, dass der im Entwurf vorliegende Satzungstext um einen Passus für den Gesamtgeltungsbereich erweitert werden solle. Damit werde klargestellt, dass Photovoltaik- und Solarthermieanlagen im Gesamtgeltungsbereich der Satzung unter den genannten Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt, und nur im „Historischen Bereich“ mit Ausnahme der genannten Möglichkeiten grundsätzlich nicht gestattet seien.

 

Im Ausschuss wird der Antrag positiv aufgenommen. Nach Ansicht von Herrn Pante füge sich die gewünschte Ergänzung zudem sehr gut in die Systematik der Gestaltungssatzung ein, indem zunächst für den Gesamtgeltungsbereich Aussagen getroffen und nachfolgend im „Historischen Bereich“ Konkretisierungen vorgenommen würden.

 

Nach ausführlicher Diskussion wird die Verwaltung einstimmig gebeten, den Entwurf der Änderungssatzung entsprechend des Antrages zu überarbeiten und zur weiteren Beratung in die Gruppen zurückzugeben.