Sitzung: 14.06.2023 Ausschuss für Kindergärten und Schulen, Familie, Jugend, Integration, Prävention, soziale Angelegenheiten und Sport
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: BV/FD1/2023/513
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss
spricht sich dafür aus, dem Grundstückseigentümer der Potentialfläche für einen
Neubau der Grundschule Bad Essen ein letztes Zeitfenster für die abschließende
Entscheidung zur Bereitstellung des Grundstücks bis zum Ende des Jahres 2023 zu
geben.
Für das erste
Quartal 2024 ist dann den gemeindlichen Gremien ein Vorschlag für eine
Grundsatzentscheidung zum weiteren Vorgehen vorzulegen.
Die Verwaltung wird
zudem beauftragt, zwischenzeitlich die Höhe einer möglichen Förderung einer
grundlegenden Sanierung und energetischen Aufwertung des Bestandsgebäudes
abzuklären.
Weiterhin sind die
ersten Vorbereitungen für die Einleitung eines europaweiten Vergabeverfahrens
zur Suche eines Planungsbüros seitens der Verwaltung zu treffen.
Herr Wienecke erläutert die verschiedenen Varianten der Machbarkeitsstudie zur Grundschule Bad Essen (Anlage 3). Die Varianten A – C wurden dem Ausschuss bereits in den Sitzungen am 13.07.2021 und 01.12.2021 vorgestellt. Die Variante D zeigt die Möglichkeit eines Neubaus auf dem derzeitigen Grundstück auf.
Die Kostenschätzungen für die Varianten A – C umfassen neben dem jeweils vorgesehen An- und Umbau nun auch die Kosten für eine energetische Sanierung des Schulgebäudes zur Herstellung eines vergleichbaren Neubaustandards. Nach der aktuellen Kostenschätzung würden die Kosten für eine Sanierung / einen Anbau nach Variante A 16,6 Mio. €; nach Variante B 14,9 Mio. € und nach Variante C 14,8 Mio. € betragen. Die Kosten für einen Neubau nach Variante D werden auf 18,5 Mio. € geschätzt.
Bei einer energetischen Sanierung des Bestandsgebäudes könnte der KfW 40 – Standard erreicht werden. Bei der Errichtung eines Neubaus an einem anderen Standort wäre zu berücksichtigen, dass sehr wahrscheinlich weitere Kosten, z.B. für die Errichtung einer Sporthalle, für einen anderen Zuschnitt von Räumen zur Raumoptimierung, für Räumlichkeiten für die Kreismusikschule, für die Bücherei etc. hinzukämen.
In der anschließenden Diskussion wird herausgestellt, dass mit den vorliegenden Unterlagen eine gute Entscheidungsgrundlage vorliegt. Vor dem Hintergrund, dass der Grundstückseigentümer der Potentialfläche für einen Neubau der Grundschule Bad Essen signalisiert habe, dass er eine endgültige Entscheidung erst Ende 2023 treffen könne, wird angeregt, dem Grundstückseigentümer eine letzte Frist bis zum Jahresende einzuräumen. Der Grundsatzbeschluss, ob ein Anbau mit Sanierung oder ein Neubau erfolgen soll, könne dann Anfang 2024 getroffen werden.
Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss folgenden
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |