Sitzung: 15.06.2023 Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: BV/FD3/2023/488
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Essen aus dem Jahre 1989 zu ändern. Die Ursprungsfassung ist der Vorlage beigefügt.
2. den Entwurf der 1. Änderung in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Herr Grunwald
erläutert die Vorlage. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen auch regenerative
Energien in Form von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen
aufzubringen, ist eine Konkretisierung der Satzung erforderlich. Bei der
geplanten Satzungsänderung soll insbesondere der historische Bereich betrachtet
werden und eine Erweiterung unter dem Punkt 4.3 „Dächer“ erfolgen. Nach
Beratung im Fachausschuss am 27.04.2023 wurde die Vorlage zurück in die
Fraktionen zur weiteren Beratung gegeben.
Nach ausführlichen
Beratungen im Ausschuss wird sich auf folgende Änderung geeinigt:
In § 3
„Anforderungen für den Gesamtgeltungsbereich“, Ziffer 3.3 „Dächer", wird
nach Punkt 3.3.2 die folgende Ziffer eingefügt:
3.3.3 Das Anbringen von Photovoltaik- und/oder
Solarthermieanlagen auf den Dachflächen ist erlaubt. Es sind nur Anlagen
erlaubt, die nicht glänzend sind. Zudem sind die Anlagen flach aufliegend
anzubringen oder in die Dachfläche zu integrieren.
In § 4 „Historischer
Bereich“, Ziffer 4.3 „Dächer“, wird nach Punkt 4.3.6 die folgende Ziffer
eingefügt:
4.3.7 Das Anbringen von Photovoltaik- und/oder
Solarthermieanlagen auf den Dachflächen ist zu den Erschließungsstraßen
Lindenstraße, Nikolaistraße, Auf dem Kampe und dem Kirchplatz nicht gestattet.
Auf den von den genannten Erschließungsstraßen nicht einsehbaren Dachseiten und
bei Gebäuden in der zweiten Reihe sind nur Anlagen erlaubt, die nicht glänzend
sind. Zudem sind die Anlagen flach aufliegend anzubringen oder in die
Dachfläche zu integrieren.
Herr Pante berichtet, dass nach Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde kein weiterer Ergänzungsbedarf hinsichtlich Balkonen und Fassaden erforderlich ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |