Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Ausschuss fasst den folgenden

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1. die Gestaltungssatzung für den Ortskern Bad Essen aus dem Jahre 1989 zu ändern. Die Ursprungsfassung ist der Vorlage beigefügt.

 

2. den Entwurf der 1. Änderung in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 


Herr Grunwald erläutert die Vorlage. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen auch regenerative Energien in Form von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dachflächen aufzubringen, ist eine Konkretisierung der Satzung erforderlich. Bei der geplanten Satzungsänderung soll insbesondere der historische Bereich betrachtet werden und eine Erweiterung unter dem Punkt 4.3 „Dächer“ erfolgen. Nach Beratung im Fachausschuss am 27.04.2023 wurde die Vorlage zurück in die Fraktionen zur weiteren Beratung gegeben.

 

Nach ausführlichen Beratungen im Ausschuss wird sich auf folgende Änderung geeinigt:

 

In § 3 „Anforderungen für den Gesamtgeltungsbereich“, Ziffer 3.3 „Dächer", wird nach Punkt 3.3.2 die folgende Ziffer eingefügt:

 

3.3.3      Das Anbringen von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf den Dachflächen ist erlaubt. Es sind nur Anlagen erlaubt, die nicht glänzend sind. Zudem sind die Anlagen flach aufliegend anzubringen oder in die Dachfläche zu integrieren.

 

In § 4 „Historischer Bereich“, Ziffer 4.3 „Dächer“, wird nach Punkt 4.3.6 die folgende Ziffer eingefügt:

 

4.3.7      Das Anbringen von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen auf den Dachflächen ist zu den Erschließungsstraßen Lindenstraße, Nikolaistraße, Auf dem Kampe und dem Kirchplatz nicht gestattet. Auf den von den genannten Erschließungsstraßen nicht einsehbaren Dachseiten und bei Gebäuden in der zweiten Reihe sind nur Anlagen erlaubt, die nicht glänzend sind. Zudem sind die Anlagen flach aufliegend anzubringen oder in die Dachfläche zu integrieren.

 

Herr Pante berichtet, dass nach Rücksprache mit der Denkmalschutzbehörde kein weiterer Ergänzungsbedarf hinsichtlich Balkonen und Fassaden erforderlich ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0