Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

1.   die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur Entwicklungssatzung „Westenseite“, Rabber, wie folgt zu behandeln:

 

1. …

2. …

3. …

Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;

 

2.   die Entwicklungssatzung „Westenseite“, Rabber, bestehend aus dem Satzungstext mit Planteil sowie dem Erläuterungstext mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als Satzung.

 


Herr Grunwald, Ingenieurplanung Wallenhorst (IPW), erläutert die Vorlage.

 

In diesem Verfahren haben die einmonatige öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stattgefunden. Die eingegangenen Stellungnahmen liegen der Vorlage bei.

 

Herr Grunwald berichtet, dass seitens des Landkreises Osnabrück darauf hingewiesen werde, dass eine Entwicklungssatzung in ihrer Regelungsdichte nicht mit einem Bebauungsplan vergleichbar sein dürfe. Aus diesem Grund sei die in den Nutzungs- und Gestaltungsregelungen festgesetzte Zisternenpflicht kritisch zu sehen. Herr Grundwald erklärt, dass für Regelungen dieser Art, die über das Einfügungsgebot des Innenbereiches nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) hinausgehen, eine Entwicklungssatzung nicht das richtige Mittel sei. Nach Abwägung des Einwandes werde die Zisternenpflicht im Satzungstext daher jetzt nicht mehr als Nutzungs- und Gestaltungsregelung festgesetzt, sondern lediglich als Hinweis deklariert.

 

Da sich der Geltungsbereich der Entwicklungssatzung lediglich auf zwei Grundstücke bezieht, kann der Ausschuss dieser Änderung folgen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0