Bürgermeister Natemeyer stellt fest, dass zu der heutigen Ratssitzung viele Interessierte aufgrund der anstehenden Beratungen zum Bebauungsplan „Südlich Klusweg“ gekommen seien. Es sei von der Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit beabsichtigt, südlich des Kluswegs und östlich des Georgswegs im Bereich der Ortschaft Eielstädt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von rd. 3,0 ha Wohnbaufläche mit ca. 25 neuen Wohnbaugrundstücken zu schaffen. Mit dem heute vorgesehenen Aufstellungsbeschluss, der lediglich die groben Züge der Planung beinhalte, werde ein mehrstufiges Planverfahren eröffnet, das voraussichtlich etwa anderthalb Jahre in Anspruch nehmen werde. Bei heutigem positiven Votum und nach entsprechend erfolgter öffentlicher Bekanntmachung werde im nächsten Schritt ein detaillierterer Vorentwurf zum Planungskonzept erstellt werden. Das gesamte Verfahren beinhalte zwei Beteiligungsphasen für die Öffentlichkeit, in denen jedermann die Gelegenheit habe, Anmerkungen, Anregungen und Bedenken zu äußern. In den letzten vier Wochen, seit der Veröffentlichung der Beratungsunterlagen für den Bauausschuss, sei bereits viel über das Vorhaben diskutiert worden. Die Bürgerinnen und Bürger könnten davon ausgehen, dass sich die Ratsmitglieder eingehend damit befasst hätten und dies auch im weiteren Verfahren sehr gründlich tun würden.

 

Ratsfrau Depker bekräftigt, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen würden. In der heutigen Beschlussfassung ginge es ausschließlich um die Frage, ob sich der Rat eine Wohnbebauung an der vorgesehenen Stelle vorstellen könne oder nicht. Die von den Planungen betroffene Fläche umfasse rd. 3 ha und stelle somit nur einen kleinen Teil der gesamten rd. 22,5 ha großen Fläche zwischen der vorhandenen Bebauung am Georgsweg und der Eielstädter Schlucht dar. Sie skizziert die Grundzüge der bisherigen Planung und stellt fest, dass der Ortsrat Eielstädt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Verfahren beteiligt werde. Er könne dann genauso wie alle Bürgerinnen und Bürger und Fachbehörden Bedenken und Anregungen mitteilen. Aus ihrer Sicht füge sich das geplante Baugebiet in einer attraktiven Lage sehr gut in die vorhandene Bebauung ein.

 

Ratsherr Lange merkt kritisch an, dass die Beratungen zu dem Thema im Bauausschuss durch die unbefriedigenden räumlichen Verhältnisse erschwert worden seien und mahnt alle Beteiligten zu einer sachlichen Diskussion an. Bei den heutigen Beratungen gehe es um die Beschlussfassung über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Der Bedarf an Wohnbaugrundstücken sei in der Gemeinde Bad Essen trotz steigender Baukosten und Zinsen weiterhin gegeben. Die seit 2018 im Rathaus geführte und fortlaufend aktualisierte Liste weise aktuell die Anzahl von 221 von Interessenten aus. Die Ausweisung neuer Wohnbaufläche gehe immer auch mit einem zusätzlichen Flächenverbrauch einher. Der Rat habe aber bei den aktuellen Baugebieten gute Regelungen zu Themen wie der Wasserhaltung und der Gestaltung gefunden. Er fordere die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Osnabrück auf, ihrer Aufgabe gerecht zu werden und die Einhaltung der Regelungen auch vor Ort zu kontrollieren. Mit der heutigen Beschlussfassung stehe das Bauleitverfahren erst an seinem Anfang. Alle Mandatsträger hätten die vorgetragenen Argumente abgewogen und in ihre Meinungsbildung einbezogen. Aus seiner Sicht würden zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens die Vorteile überwiegen.

 

Ratsfrau Eilers weist darauf hin, dass ein Flächenverbrauch für Wohn- und Gewerbeflächen in der bisherigen Form nicht mehr zeitgemäß sei. Der Schutz von Wasser und Boden sei ein wichtiges Gut. Der Bedarf an Wohnbauflächen könne in der gesamten Gemeinde Bad Essen durch die Ausnutzung innerörtlicher freier Flächen gedeckt werden. Das Siedlungs- und Gewerbeentwicklungskonzept 2030 der Gemeinde Bad Essen habe im gesamten Gemeindegebiet 489 sofort bebaubare Grundstücke identifiziert. Das angebliche Interessen an Wohnbaugrundstücken liege nur gefühlt vor und sei nicht Ergebnis einer gesicherten Erhebung.

 

Ratsherr Helms stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt die Anhörung von Frau Jutta Harmeyer als Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Eielstädt nach § 10 Absatz 7 d der Geschäftsordnung. Der Rat stimmt dem Antrag einstimmig zu.

 

Ortsbürgermeisterin Harmeyer gibt eine Stellungnahme seitens des Ortsrates Eielstädt ab und stellt fest, dass der Ortsrat bislang nur in nicht-öffentlicher Sitzung über das geplante Vorhaben informiert worden sei. Er habe die Planungen zur Kenntnis genommen, ohne diese abschließend zu diskutieren. Sie hält fest, dass eine kontroverse Diskussion zu dem Thema wichtig und richtig sei. Die teilweise sehr unsachlichen Vorwürfe gegenüber einzelnen Mitgliedern des Ortsrates weise sie aber mit aller Deutlichkeit zurück. Der Ortsrat lege großen Wert darauf, das anstehende Verfahren transparent und sachlich durchzuführen. Der Ortsrat wolle das Thema in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 beraten und bittet die Verwaltung, die Inhalte und den Ablauf des Verfahrens im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Vorfeld der Sitzung vorzustellen.

 

Ratsherr Lippert weist darauf hin, dass die von Ratsfrau Eilers angesprochenen freien innerörtlichen Grundstücke tatsächlich nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen würden.

 

Ratsherr Polack stellt klar, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit der Prämisse in die Ratsperiode gestartet sei, keine neuen Baugrundstücke im Außenbereich in der Gemeinde Bad Essen auszuweisen. Ein „Weiter so“ dürfe es nicht geben. Dabei sei die Fraktion nicht grundsätzlich gegen Neubauten. Dafür seien aber freie Flächen im Innenbereich zu entwickeln. Die Bauwirtschaft in Deutschland liege brach und vor diesem Hintergrund bezweifle er den angeblichen Bedarf an Wohnbauflächen in der Gemeinde Bad Essen. Explizit stelle er die Validität der im Rathaus geführten Interessentenliste in Frage. Mögliche Grundstückskosten von mindestens 250 €/m² seien schlicht nicht bezahlbar. Zudem habe der Ortsrat Eielstädt im Siedlungs- und Gewerbeentwicklungskonzept 2030 keinen zusätzlichen Bedarf an Wohnbauflächen angemeldet.

 

Ratsherr Uhlen wendet sich an Ratsfrau Eilers und bitte um Mitteilung, wie viele Baugrundstücke nach ihrer Meinung in der Ortschaft Lockhausen, in der sie beide ein Mandat im Ortsrat hätten, zur Verfügung stünden.

 

Ratsfrau Eilers antwortet, dass in Lockhausen zwölf Baugrundstücke im Neubaugebiet Friedrichstraße zur Verfügung stünden. Nach einer am heutigen Tage eingeholten Auskunft aus dem Bauamt der Gemeinde sei bislang erst eines der vorhandenen Baugrundstücke vergeben worden. Ihre Fraktion stehe für einen Paradigmenwechsel, der durch die Aufstellung des Siedlungs- und Gewerbeentwicklungskonzept 2030 eingeleitet worden sei.

 

Ratsherr Haasis hält fest, dass man über Sachargumente diskutieren könne und müsse. Die in den sozialen Medien vorgetragenen Argumente, wonach Verwaltung und Ratsmitglieder vorgeworfen werde, sich bei ihrem Handeln durch persönliche Interessen leiten zu lassen, müssten aber deutlich zurückgewiesen werden.

 

Ratsherr Kleine-Heitmeyer hält ebenfalls fest, dass eine Versachlichung der Diskussion guttun würde. So sei auch der Vorwurf einer angeblich rechtsfehlerhaften Verfahrensführung durch die Verwaltung zurückzuweisen. Die von Ratsfrau Eilers angeführten zwölf Grundstücke in der Ortschaft Lockhausen seien übrigens nur deshalb verfügbar, weil die Gemeinde dort ein neues Wohnbaugebiet ausgewiesen habe. Insgesamt sei es zutreffend, dass die Bautätigkeit deutschlandweit deutlich rückläufig sei, allerdings ausgehend von einer sehr hohen Vergleichszahl der vorangegangenen Jahre.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

26

Nein:

3

Enthaltung:

1