Sitzung: 21.09.2023 Rat der Gemeinde Bad Essen
Vorlage: BV/FD3/2023/531
Bürgermeister
Natemeyer stellt fest, dass zu der heutigen Ratssitzung viele Interessierte
aufgrund der anstehenden Beratungen zum Bebauungsplan „Südlich Klusweg“
gekommen seien. Es sei von der Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen
Planungshoheit beabsichtigt, südlich des Kluswegs und östlich des Georgswegs im
Bereich der Ortschaft Eielstädt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Ausweisung von rd. 3,0 ha Wohnbaufläche mit ca. 25 neuen Wohnbaugrundstücken zu
schaffen. Mit dem heute vorgesehenen Aufstellungsbeschluss, der lediglich die
groben Züge der Planung beinhalte, werde ein mehrstufiges Planverfahren
eröffnet, das voraussichtlich etwa anderthalb Jahre in Anspruch nehmen werde.
Bei heutigem positiven Votum und nach entsprechend erfolgter öffentlicher
Bekanntmachung werde im nächsten Schritt ein detaillierterer Vorentwurf zum
Planungskonzept erstellt werden. Das gesamte Verfahren beinhalte zwei
Beteiligungsphasen für die Öffentlichkeit, in denen jedermann die Gelegenheit
habe, Anmerkungen, Anregungen und Bedenken zu äußern. In den letzten vier
Wochen, seit der Veröffentlichung der Beratungsunterlagen für den Bauausschuss,
sei bereits viel über das Vorhaben diskutiert worden. Die Bürgerinnen und
Bürger könnten davon ausgehen, dass sich die Ratsmitglieder eingehend damit
befasst hätten und dies auch im weiteren Verfahren sehr gründlich tun würden.
Ratsfrau Depker
bekräftigt, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst genommen würden.
In der heutigen Beschlussfassung ginge es ausschließlich um die Frage, ob sich
der Rat eine Wohnbebauung an der vorgesehenen Stelle vorstellen könne oder
nicht. Die von den Planungen betroffene Fläche umfasse rd. 3 ha und stelle
somit nur einen kleinen Teil der gesamten rd. 22,5 ha großen Fläche zwischen
der vorhandenen Bebauung am Georgsweg und der Eielstädter Schlucht dar. Sie
skizziert die Grundzüge der bisherigen Planung und stellt fest, dass der
Ortsrat Eielstädt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Verfahren beteiligt
werde. Er könne dann genauso wie alle Bürgerinnen und Bürger und Fachbehörden
Bedenken und Anregungen mitteilen. Aus ihrer Sicht füge sich das geplante
Baugebiet in einer attraktiven Lage sehr gut in die vorhandene Bebauung ein.
Ratsherr Lange
merkt kritisch an, dass die Beratungen zu dem Thema im Bauausschuss durch die
unbefriedigenden räumlichen Verhältnisse erschwert worden seien und mahnt alle
Beteiligten zu einer sachlichen Diskussion an. Bei den heutigen Beratungen gehe
es um die Beschlussfassung über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens.
Der Bedarf an Wohnbaugrundstücken sei in der Gemeinde Bad Essen trotz
steigender Baukosten und Zinsen weiterhin gegeben. Die seit 2018 im Rathaus
geführte und fortlaufend aktualisierte Liste weise aktuell die Anzahl von 221
von Interessenten aus. Die Ausweisung neuer Wohnbaufläche gehe immer auch mit
einem zusätzlichen Flächenverbrauch einher. Der Rat habe aber bei den aktuellen
Baugebieten gute Regelungen zu Themen wie der Wasserhaltung und der Gestaltung
gefunden. Er fordere die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Osnabrück auf,
ihrer Aufgabe gerecht zu werden und die Einhaltung der Regelungen auch vor Ort
zu kontrollieren. Mit der heutigen Beschlussfassung stehe das Bauleitverfahren
erst an seinem Anfang. Alle Mandatsträger hätten die vorgetragenen Argumente
abgewogen und in ihre Meinungsbildung einbezogen. Aus seiner Sicht würden zu
diesem Zeitpunkt des Verfahrens die Vorteile überwiegen.
Ratsfrau Eilers
weist darauf hin, dass ein Flächenverbrauch für Wohn- und Gewerbeflächen in der
bisherigen Form nicht mehr zeitgemäß sei. Der Schutz von Wasser und Boden sei
ein wichtiges Gut. Der Bedarf an Wohnbauflächen könne in der gesamten Gemeinde
Bad Essen durch die Ausnutzung innerörtlicher freier Flächen gedeckt werden.
Das Siedlungs- und Gewerbeentwicklungskonzept 2030 der Gemeinde Bad Essen habe
im gesamten Gemeindegebiet 489 sofort bebaubare Grundstücke identifiziert. Das
angebliche Interessen an Wohnbaugrundstücken liege nur gefühlt vor und sei
nicht Ergebnis einer gesicherten Erhebung.
Ratsherr Helms
stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt die Anhörung von Frau
Jutta Harmeyer als Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Eielstädt nach § 10 Absatz
7 d der Geschäftsordnung. Der Rat stimmt dem Antrag einstimmig zu.
Ortsbürgermeisterin
Harmeyer gibt eine Stellungnahme seitens des Ortsrates Eielstädt ab und stellt
fest, dass der Ortsrat bislang nur in nicht-öffentlicher Sitzung über das
geplante Vorhaben informiert worden sei. Er habe die Planungen zur Kenntnis
genommen, ohne diese abschließend zu diskutieren. Sie hält fest, dass eine
kontroverse Diskussion zu dem Thema wichtig und richtig sei. Die teilweise sehr
unsachlichen Vorwürfe gegenüber einzelnen Mitgliedern des Ortsrates weise sie
aber mit aller Deutlichkeit zurück. Der Ortsrat lege großen Wert darauf, das
anstehende Verfahren transparent und sachlich durchzuführen. Der Ortsrat wolle
das Thema in seiner öffentlichen Sitzung am 21.11.2023 beraten und bittet die
Verwaltung, die Inhalte und den Ablauf des Verfahrens im Rahmen einer öffentlichen
Informationsveranstaltung im Vorfeld der Sitzung vorzustellen.
Ratsherr Lippert
weist darauf hin, dass die von Ratsfrau Eilers angesprochenen freien
innerörtlichen Grundstücke tatsächlich nicht für eine Bebauung zur Verfügung
stehen würden.
Ratsherr Polack
stellt klar, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit der Prämisse in die
Ratsperiode gestartet sei, keine neuen Baugrundstücke im Außenbereich in der
Gemeinde Bad Essen auszuweisen. Ein „Weiter so“ dürfe es nicht geben. Dabei sei
die Fraktion nicht grundsätzlich gegen Neubauten. Dafür seien aber freie
Flächen im Innenbereich zu entwickeln. Die Bauwirtschaft in Deutschland liege
brach und vor diesem Hintergrund bezweifle er den angeblichen Bedarf an
Wohnbauflächen in der Gemeinde Bad Essen. Explizit stelle er die Validität der
im Rathaus geführten Interessentenliste in Frage. Mögliche Grundstückskosten
von mindestens 250 €/m² seien schlicht nicht bezahlbar. Zudem habe der Ortsrat
Eielstädt im Siedlungs- und Gewerbeentwicklungskonzept 2030 keinen zusätzlichen
Bedarf an Wohnbauflächen angemeldet.
Ratsherr Uhlen
wendet sich an Ratsfrau Eilers und bitte um Mitteilung, wie viele
Baugrundstücke nach ihrer Meinung in der Ortschaft Lockhausen, in der sie beide
ein Mandat im Ortsrat hätten, zur Verfügung stünden.
Ratsfrau Eilers
antwortet, dass in Lockhausen zwölf Baugrundstücke im Neubaugebiet
Friedrichstraße zur Verfügung stünden. Nach einer am heutigen Tage eingeholten
Auskunft aus dem Bauamt der Gemeinde sei bislang erst eines der vorhandenen
Baugrundstücke vergeben worden. Ihre Fraktion stehe für einen
Paradigmenwechsel, der durch die Aufstellung des Siedlungs- und
Gewerbeentwicklungskonzept 2030 eingeleitet worden sei.
Ratsherr Haasis
hält fest, dass man über Sachargumente diskutieren könne und müsse. Die in den
sozialen Medien vorgetragenen Argumente, wonach Verwaltung und Ratsmitglieder
vorgeworfen werde, sich bei ihrem Handeln durch persönliche Interessen leiten
zu lassen, müssten aber deutlich zurückgewiesen werden.
Ratsherr
Kleine-Heitmeyer hält ebenfalls fest, dass eine Versachlichung der Diskussion
guttun würde. So sei auch der Vorwurf einer angeblich rechtsfehlerhaften
Verfahrensführung durch die Verwaltung zurückzuweisen. Die von Ratsfrau Eilers
angeführten zwölf Grundstücke in der Ortschaft Lockhausen seien übrigens nur
deshalb verfügbar, weil die Gemeinde dort ein neues Wohnbaugebiet ausgewiesen
habe. Insgesamt sei es zutreffend, dass die Bautätigkeit deutschlandweit
deutlich rückläufig sei, allerdings ausgehend von einer sehr hohen Vergleichszahl
der vorangegangenen Jahre.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
26 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
1 |