Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschuss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 werden festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 404.957,68 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 

 


Ratsherr Uhlen verlässt den Sitzungsraum.

 

Ratsherr Ahrens erläutert den Sachverhalt und geht insbesondere auf die Aufgaben ein, die die KSG entsprechend ihrer Satzung zu erfüllen hat. Im Jahr 2022 sei die Gesellschaft hauptsächlich durch die Gemeinden Bohmte und Ostercappeln in Anspruch genommen worden.

 

Ratsherr Kleine-Heitmeyer ergänzt den Sachverhalt und dankt der Geschäftsführung der KSG für die gute Arbeit. Er stellt fest, dass auch die Gemeinde Bad Essen die KSG für Aufgaben der Flächenbevorratung und Flächenvermarktung vermehrt nutzen könnte. Die Gesellschaft könnte sich dadurch eigene Kompetenzen aufbauen, um z.B. vorhandene unternutzte Immobilien zu übernehmen und einer Nachnutzung zuzuführen.

 

Ratsfrau Eilers weist darauf hin, dass die KSG Teil des Umdenkens bei der Wohnbauentwicklung werden könnte.  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

26

Nein:

0

Enthaltung:

0