Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschuss der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zum 31.12.2022 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 werden festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 404.957,68 € wird auf neue Rechnung (Rücklage) vorgetragen.

 

2.   Der Geschäftsführung der KSG wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

3.   Die Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angewiesen, entsprechend zu beschließen.

 

 


Herr Lüke erläutert den Sachverhalt. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0