-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
Der Bebauungsplan Nr. 17 „Lintorf - Ost“ (Ursprungsplan) ist seit 1980
rechtskräftig.
Planungsanlass der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Lintorf -
Ost“ ist die Überprüfung der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Dabei
sollen die ggf. eingetretenen baulichen und nutzungs-spezifischen Änderungen
bzw. Abweichungen zu den Festsetzungen des Ursprungsplanes an die tatsächlichen
Begebenheiten bzw. Zielvorstellungen der Gemeinde Bad Essen angepasst werden.
Insbesondere soll
die Nachverdichtung in diesem Siedlungsbereich gesteuert werden, um so eine
mögliche städtebauliche Fehlentwicklung zu vermeiden. Dabei soll insbesondere
die Zahl der zulässigen Anzahl der Wohneinheiten für die einzelnen Grundstücke
festgelegt werden.
Dabei sollen den Festsetzungen die aktuellen Rechtsgrundlagen (BauGB in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S.3634), zuletzt geändert
durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.9.2021 (BGBl. I S.4147) und BauNVO in der
Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S.3786), geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 14.6.2021 (BGBl. I S.1802)) zugrunde gelegt werden.
Des Weiteren soll die Neuaufstellung des Bebauungsplanes durch
Zusammenfassung der einzelnen o.g. Änderungsplanungen die Übersichtlichkeit des
Planwerkes sicherstellen, weil die Darstellungen der einzelnen Änderungen in
dem Ursprungsbebauungsplan dessen Eindeutigkeit und Lesbarkeit in einem nicht
mehr vertretbaren Maße beeinträchtigen.
Durch diese Planung werden die Grundzüge der
(Ursprungs-)Planung nicht berührt. Des Weiteren wird hier nicht die
Zulässigkeit von Vorhaben vorbereitet oder begründet, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Ebenso bestehen
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6) Nr. 7 b) BauGB
genannten Schutzgüter (insbesondere Schutzgebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung, europäische Vogelschutzgebiete u.ä.). Insofern wird hier ein
vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes
durchgeführt.
Vom planbearbeitenden Büro Ingenieurplanung Wallenhorst wurden mittlerweile
Planunterlagen sowie eine Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes
erarbeitet, die in der Anlage beigefügt und im weiteren Verfahren öffentlich
ausgelegt werden sollen.
Anlagen:
1.
Lageplan
2.
Bebauungsplan
3.
Planzeichenerklärung
4.
Textliche
Festsetzungen
5. Begründung
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt,
den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 „Lintorf - Ost" (Neuaufstellung) in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange durchzuführen.