Frau Silke Bulthaup
sind zum 01. Dezember 2012 die Aufgaben einer Sachbearbeiterin sowie der
stellvertretenden Fachdienstleitung im Fachdienst 3 Umwelt, Planen und Bauen
(Besoldungsgruppe A 11 BBesG) übertragen worden.
Nach Durchlaufen
eines umfangreichen Verfahrens mit informatorischen Beschäftigungszeiten in
anderen Behörden (Amt für regionale Landentwicklung Osnabrück, Landkreis
Osnabrück) sowie einem Prüfungsgespräch hat der Landespersonalausschuss einer
Anerkennung von Frau Bulthaup als „Anderer Bewerberin“ zugestimmt und damit die
Voraussetzungen für eine Übernahme von Frau Bulthaup in das Beamtenverhältnis
geschaffen.
Der Rat hat
daraufhin seinerzeit beschlossen, Frau Silke Bulthaup mit Wirkung vom 01.
Januar 2015 in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen, zur
Gemeindeoberinspektorin zu ernennen und in eine im Stellenplan 2015
ausgewiesene Planstelle der Besoldungsgruppe A 10 einzuweisen.
Eine Beförderung
zur Gemeindeamtfrau war gemäß § 20 Niedersächsisches Beamtengesetz nach Ablauf
eines Jahres seit Beendigung der Probezeit und somit zum 01. Januar 2017
möglich und ist vom Rat der Gemeinde Bad Essen entsprechend beschlossen worden.
Aufgrund der
Veränderung der Aufgaben auf dem Arbeitsplatz von Frau Bulthaup (Übernahme
Aufgabe Wirtschaftsförderung, vollumfängliche Betreuung KSG etc.) ist Anfang
des Jahres eine externe Stellenbewertung durch die NSI Consult GmbH erfolgt.
Ergebnis ist, dass die Aufgabeninhalte eine Stellenbewertung der Stelle nach
BBesG A12 rechtfertigen. Dementsprechend ist die Stelle von Frau Bulthaup im
Stellenplan 2022 nach A 12 BBesG ausgewiesen worden.
Da sich Frau
Bulthaup auf ihrem Arbeitsplatz vollumfänglich bewährt hat und eine
entsprechende Bewertung der Stelle vorliegt, ist vorgesehen, Frau Bulthaup zum
01. Juli 2022 zur Gemeindeamtsrätin (Besoldungsgruppe A 12) zu befördern.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Bad Essen beschließt, Frau Silke Bulthaup, geb. 13.09.1972, wohnhaft in 49152 Bad Essen-Lockhausen, mit Wirkung vom 01. Juli 2022
zur Gemeindeamtsrätin zu ernennen und in eine im Stellenplan 2022 ausgewiesene
Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 einzuweisen.