Der Wasserverband
Wittlage hat mit Wirkung vom 01.01.2002 die Abwasserbeseitigungspflicht für die
Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln übernommen. Zum 01.01.2013 erfolgte die
Zusammenfassung der beiden Sparten Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu
einer gemeinsamen Beitragsabteilung „Abwasser Bad Essen-Ostercappeln“. Zum
01.01.2010 hat der Wasserverband die Abwasserbeseitigungspflicht für die
Gemeinde Bohmte übernommen.
In den vergangenen Jahren sind durch die gemeinsame Aufgabenerledigung
im Bereich der Wittlager Abwasserbetriebe grundsätzlich Gesamtkonzepte über die
jeweiligen Gemeindegrenzen hinaus zur wirtschaftlichen und zukunftssicheren
Abwasserbeseitigung erarbeitet worden. Seither erfolgt auch der Einsatz
vorhandener Personalressourcen über die Gemeindegrenzen hinaus einheitlich für
alle Abwasserbetriebe im Wittlager Land. Im Bereich der
Klärschlammentwässerung/-entsorgung und der Kanalreinigung wird ebenfalls
zusammenhängend und gebietsübergreifend gearbeitet. Perspektivisch ist zudem vorgesehen,
die Abwasserbeseitigung einzelner Erschließungsgebiete ggf. über die Kläranlage
Ostercappeln-Schwagstorf sicherzustellen. Ein Anschluss der Bohmter Kläranlage
an die Verbundleitung Bad Essen-Ostercappeln ist aus Gründen der
mittelfristigen Entsorgungs-sicherheit ebenfalls geplant.
Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln
beläuft sich derzeit auf 2,30 €/m³. Hier ist seitens des Verbandes eine
Herabsetzung auf 2,20 €/m³ zum 01.01.2023 vorgesehen. Der Gebührensatz in der
Gemeinde Bohmte beläuft sich ebenfalls auf 2,20 €/m³. Bei der
Niederschlagswasserbeseitigung befinden sich die Gebühren in Bad
Essen-Ostercappeln und in der Gemeinde Bohmte mit 0,22 €/m² entwässerter Fläche
bereits auf gleichem Niveau.
Gemäß § 6 der Abwasserabgabensatzung beträgt der Beitragssatz für die
erstmalige Herstellung und Anschaffung der öffentlichen
Schmutzwasserbeseitigungsanlage im Entsorgungsbereich Bad Essen-Ostercappeln
und Bohmte gleichermaßen 9,50 €/m². Der Beitragssatz für die Herstellung und
Anschaffung der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung beträgt in Bad
Essen-Ostercappeln 2,40 €/m² und in Bohmte 4,00 €/m². Hier ist eine Anpassung
auf 2,40 €/m² zum 01.01.2023 vorgesehen.
Aufgrund des beschriebenen vergleichbaren Gebührenniveau in den
Beitragsabteilungen Abwasser Bad Essen-Ostercappeln und Bohmte und der
Tatsache, dass die aktuellen Konzepte zur Abwasserbeseitigung ebenso wie bei
der Wasserversorgung ganzheitlich für den Ver- und Entsorgungsbereich des
gesamten Verbandsgebietes entwickelt werden, wird die Verbandsversammlung die
Zusammenlegung der Beitragsabteilungen Abwasserbeseitigung Bad
Essen-Ostercappeln und Abwasserbeseitigung Bohmte zum 01.01.2023 beraten. Zur
Umsetzung der Zusammenlegung müsste der § 10 Abs. 1 der Verbandsverordnung
geändert werden, der die einzelnen Sparten für die Wirtschaftsführung des
Verbandes festlegt. Der Wasserverband Wittlage hat die Mitgliedskommunen
gebeten, den Sachverhalt zu beraten und die jeweiligen Mitglieder in der
Verbandsversammlung anzuweisen, entsprechend der politischen Beschlussfassung
in der Verbandsversammlung abzustimmen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt die Zusammenfassung der Beitragsabteilungen Abwasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln und Abwasserbeseitigung Bohmte mit Wirkung vom 01.01.2023.
2. Der Rat beschließt, der aus der vorgenannten Zusammenfassung der Beitragsabteilungen resultierenden Änderung des § 10 der Verbandsversammlung zuzustimmen.
3. Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in den Gremien des Wasserverbandes Wittlage werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.