Betreff
Wasserverband Wittlage - Zusammenfassung der Beitragsabteilungen Abwasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln und Abwasserbeseitigung Bohmte zum 01.01.2023
Vorlage
BV/FD2/2022/414
Aktenzeichen
81 13 00
Art
Beschlussvorlage

Der Wasserverband Wittlage hat mit Wirkung vom 01.01.2002 die Abwasserbeseitigungspflicht für die Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln übernommen. Zum 01.01.2013 erfolgte die Zusammenfassung der beiden Sparten Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zu einer gemeinsamen Beitragsabteilung „Abwasser Bad Essen-Ostercappeln“. Zum 01.01.2010 hat der Wasserverband die Abwasserbeseitigungspflicht für die Gemeinde Bohmte übernommen.

 

In den vergangenen Jahren sind durch die gemeinsame Aufgabenerledigung im Bereich der Wittlager Abwasserbetriebe grundsätzlich Gesamtkonzepte über die jeweiligen Gemeindegrenzen hinaus zur wirtschaftlichen und zukunftssicheren Abwasserbeseitigung erarbeitet worden. Seither erfolgt auch der Einsatz vorhandener Personalressourcen über die Gemeindegrenzen hinaus einheitlich für alle Abwasserbetriebe im Wittlager Land. Im Bereich der Klärschlammentwässerung/-entsorgung und der Kanalreinigung wird ebenfalls zusammenhängend und gebietsübergreifend gearbeitet. Perspektivisch ist zudem vorgesehen, die Abwasserbeseitigung einzelner Erschließungsgebiete ggf. über die Kläranlage Ostercappeln-Schwagstorf sicherzustellen. Ein Anschluss der Bohmter Kläranlage an die Verbundleitung Bad Essen-Ostercappeln ist aus Gründen der mittelfristigen Entsorgungs-sicherheit ebenfalls geplant.

 

Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln beläuft sich derzeit auf 2,30 €/m³. Hier ist seitens des Verbandes eine Herabsetzung auf 2,20 €/m³ zum 01.01.2023 vorgesehen. Der Gebührensatz in der Gemeinde Bohmte beläuft sich ebenfalls auf 2,20 €/m³. Bei der Niederschlagswasserbeseitigung befinden sich die Gebühren in Bad Essen-Ostercappeln und in der Gemeinde Bohmte mit 0,22 €/m² entwässerter Fläche bereits auf gleichem Niveau.

 

Gemäß § 6 der Abwasserabgabensatzung beträgt der Beitragssatz für die erstmalige Herstellung und Anschaffung der öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage im Entsorgungsbereich Bad Essen-Ostercappeln und Bohmte gleichermaßen 9,50 €/m². Der Beitragssatz für die Herstellung und Anschaffung der öffentlichen Niederschlagswasserbeseitigung beträgt in Bad Essen-Ostercappeln 2,40 €/m² und in Bohmte 4,00 €/m². Hier ist eine Anpassung auf 2,40 €/m² zum 01.01.2023 vorgesehen.

 

Aufgrund des beschriebenen vergleichbaren Gebührenniveau in den Beitragsabteilungen Abwasser Bad Essen-Ostercappeln und Bohmte und der Tatsache, dass die aktuellen Konzepte zur Abwasserbeseitigung ebenso wie bei der Wasserversorgung ganzheitlich für den Ver- und Entsorgungsbereich des gesamten Verbandsgebietes entwickelt werden, wird die Verbandsversammlung die Zusammenlegung der Beitragsabteilungen Abwasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln und Abwasserbeseitigung Bohmte zum 01.01.2023 beraten. Zur Umsetzung der Zusammenlegung müsste der § 10 Abs. 1 der Verbandsverordnung geändert werden, der die einzelnen Sparten für die Wirtschaftsführung des Verbandes festlegt. Der Wasserverband Wittlage hat die Mitgliedskommunen gebeten, den Sachverhalt zu beraten und die jeweiligen Mitglieder in der Verbandsversammlung anzuweisen, entsprechend der politischen Beschlussfassung in der Verbandsversammlung abzustimmen. 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat beschließt die Zusammenfassung der Beitragsabteilungen Abwasserbeseitigung Bad Essen-Ostercappeln und Abwasserbeseitigung Bohmte mit Wirkung vom 01.01.2023.

2.    Der Rat beschließt, der aus der vorgenannten Zusammenfassung der Beitragsabteilungen resultierenden Änderung des § 10 der Verbandsversammlung zuzustimmen.

3.    Die Vertreter der Gemeinde Bad Essen in den Gremien des Wasserverbandes Wittlage werden gem. § 138 Abs. 1 Satz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz angewiesen, entsprechend zu votieren.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: