Aufgrund einer
Änderung im NKomVG (unter anderem § 11) ist es möglich, die Verkündung von
Rechtsvorschriften in einem elektronischen amtlichen Verkündungsblatt im
Internet zu veröffentlichen. Aufgrund dieser nunmehr vorhandenen rechtlichen
Möglichkeit, möchte der Landkreis Osnabrück das gedruckte Amtsblatt in ein
elektronisches Amtsblatt umwandeln und ausschließlich digital zur Verfügung
stellen.
Dazu wird der
Landkreis seine Hauptsatzung anpassen und klarstellen, dass das Amtsblatt
zukünftig elektronisch und nicht mehr im gedruckten Format veröffentlicht wird.
Da die Gemeinde Bad Essen in ihrer Hauptsatzung auf das Amtsblatt des
Landkreises verweist, ist sowohl eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Bad Essen als auch der Hauptsatzung des Landkreises erforderlich.
Der bislang bekannte
Prozess zur Anmeldung der Veröffentlichungen im Amtsblatt bleibt für die
Kommunen unverändert und kann wie bisher zu den Veröffentlichungszeitpunkten
per Mail an den Landkreis erfolgen.
Im Zuge dieser
Änderung wurde die Hauptsatzung zudem redaktionell überarbeitet. Die Änderungen
sind in der Anlage kenntlich gemacht. Durchgestrichen sind die
herausgenommenen, fett gedruckt und unterstrichen die neu eingefügten oder
geänderten Textstellen.
Anlagen:
Anlage 1: Hauptsatzung der Gemeinde Bad Essen – Entwurf (mit Verweisen)
Anlage 2: Hauptsatzung der Gemeinde Bad Essen – Entwurf (ohne Verweise)
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Essen.