Betreff
Hauptsatzung der Gemeinde Bad Essen
Vorlage
BV/FD1/2022/423
Art
Beschlussvorlage

Aufgrund einer Änderung im NKomVG (unter anderem § 11) ist es möglich, die Verkündung von Rechtsvorschriften in einem elektronischen amtlichen Verkündungsblatt im Internet zu veröffentlichen. Aufgrund dieser nunmehr vorhandenen rechtlichen Möglichkeit, möchte der Landkreis Osnabrück das gedruckte Amtsblatt in ein elektronisches Amtsblatt umwandeln und ausschließlich digital zur Verfügung stellen.

 

Dazu wird der Landkreis seine Hauptsatzung anpassen und klarstellen, dass das Amtsblatt zukünftig elektronisch und nicht mehr im gedruckten Format veröffentlicht wird. Da die Gemeinde Bad Essen in ihrer Hauptsatzung auf das Amtsblatt des Landkreises verweist, ist sowohl eine Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Essen als auch der Hauptsatzung des Landkreises erforderlich.

 

Der bislang bekannte Prozess zur Anmeldung der Veröffentlichungen im Amtsblatt bleibt für die Kommunen unverändert und kann wie bisher zu den Veröffentlichungszeitpunkten per Mail an den Landkreis erfolgen.

 

Im Zuge dieser Änderung wurde die Hauptsatzung zudem redaktionell überarbeitet. Die Änderungen sind in der Anlage kenntlich gemacht. Durchgestrichen sind die herausgenommenen, fett gedruckt und unterstrichen die neu eingefügten oder geänderten Textstellen.

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Hauptsatzung der Gemeinde Bad Essen – Entwurf (mit Verweisen)

Anlage 2: Hauptsatzung der Gemeinde Bad Essen – Entwurf (ohne Verweise)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Essen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: