Zentral in der Ortslage der Ortschaft Bad Essen ist die
Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bad Essen seit Jahrzehnten in den folgenden
drei Gebäudeteilen untergebracht:
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Lindenstraße 43, historisches Rathaus, Baujahr
1927/28, Gebäudeteil ist denkmalgeschützt,
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Lindenstraße 41, ehemaliges Amtsgericht, Baujahr ca.
1928, Umbau 1953, ortsbildprägende Gebäudeansicht zur Lindenstraße,
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Gartenstraße 11, Baujahr ca. 1928.
Im Jahr 1982 ist über einen Zwischenbau mit Treppenhaus eine direkte
Verbindung zwischen den Gebäuden Lindenstraße 43 und 41 hergestellt worden.
In den Folgejahren haben zwar aufgrund des personellen und räumlichen
Mehrbedarfs verschiedene Ausbauten insbesondere im Dachgeschoss der Gebäude
sowie verschiedene kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen stattgefunden, ein
grundlegender Umbau des Rathauses und eine Anpassung an die heutigen
Anforderungen an Büroräumlichkeiten ist jedoch nicht erfolgt.
Im Jahr 2017 konnte die Gemeinde Bad Essen dann das direkt angrenzende
Nachbargebäude Lindenstraße 39 erwerben. Grund für den Erwerb war neben der
Sicherung der bereits seinerzeit in dem Gebäude genutzten Räumlichkeiten
(Standesamt) sowie der Außenflächen (Parkplätze und Garagen) auch die
Möglichkeit, zusätzlichen Büroraum in räumlicher Nähe zum Rathaus schaffen zu
können.
Für die Gemeinde Bad Essen haben sich im Zusammenhang mit den verfügbaren
und notwendigen Räumlichkeiten in den vergangenen Jahren folgende Probleme und
Handlungsnotwendigkeiten ergeben:
1)
Zusätzlicher
Raumbedarf: Durch die Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben ist kontinuierlich ein
weiterer Personal- und Raumbedarf entstanden (z.B. jobcenterMaßArbeit
Außenstelle Bad Essen, „Landkreis vor Ort“, Gesetzesänderungen verbunden mit
neuen Aufgaben oder Fallzahlsteigerungen). Zuletzt sind z.B. ein Büro für den
ILEK-Regionalmanager und Räumlichkeiten für den Ordnungsaußendienst Wittlager
Land eingerichtet worden. Weitere personelle Verstärkungen wie z.B. eine
Fachkraft für die Umsetzung der Steuerpflicht nach § 2 b UmStG oder ein Klimaschutzmanager
(w/m/d) sind bereits erfolgt oder kurz- und mittelfristig absehbar.
Mehrbedarf
an Räumlichkeiten ergibt sich zudem durch die zunehmende Zahl an
Teilzeitkräften. Aktuell arbeitet ein Viertel der Mitarbeitenden in einer
Teilzeitbeschäftigung. Häufig ist ein Arbeitsplatzsharing aus familiären
Gründen nicht möglich, so dass ein eigener Arbeitsplatz erforderlich ist.
Aufgrund des Bürgerkontaktes ist nur in einem begrenzten Umfang mobiles
Arbeiten von Zuhause möglich.
2)
Barrierefreiheit: Derzeit sind nur
die Räumlichkeiten im Erdgeschoss des Rathauses barrierefrei erreichbar. Die
Herstellung einer weitgehenden Barrierefreiheit ist vor dem Hintergrund einer
älter werdenden Bevölkerung, aber auch für Familien mit Kinderwagen zunehmend
wichtiger.
3)
Brandschutz: Aufgrund einer
Begehung mit der hauptamtlichen Brandschau sind brandschutzrechtliche Mängel
aufgezeigt worden, die teilweise die Nutzung von Räumlichkeiten als dauerhaftes
Büro einschränken. Hierdurch entsteht vereinzelt Bedarf an
Ersatzbüroräumlichkeiten.
4)
Arbeitsstättenrichtlinie: Ein Teil der
Bestandsräumlichkeiten erfüllt insbesondere hinsichtlich der Raumgröße nicht
die Vorgaben der Arbeitsstättenrichtlinie.
5)
Datenschutz: Ein Teil der
Büroräumlichkeiten im Rathaus ist mit zwei Mitarbeitenden besetzt, im
Bürgerbüro sind grundsätzlich fünf Mitarbeitende in einem Großraumbüro tätig.
Aufgrund einer zunehmenden Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger in
Sachen Datenschutz sowie der erhöhten Anforderungen des Datenschutzes sind
Mehrfachnutzungen von Büroräumlichkeiten möglichst zu reduzieren.
6)
Technische
Ausstattung: Moderne Büroräumlichkeiten erfordern aufgrund der zahlreichen
elektronischen Geräte eine deutlich verbesserte Elektroausstattung. Durch den
Einbau einer Klimatisierung lassen sich die Arbeitsbedingungen für die
Mitarbeitenden und die Kunden deutlich verbessern. Zudem ist eine grundlegende
Erneuerung der IT-Verkabelung auf modernem Standard im Gebäude erforderlich.
7)
Energetische
Gebäudesanierung: Aufgrund des Alters der Gebäude bieten sich hier
Ansätze für eine energetische Sanierung. Insbesondere die Fenster und
Glaselemente sind im Regelfall fast 40 Jahre alt.
8)
Größe
des Sitzungsraumes: Der bisher für öffentliche Sitzungen der
Fachausschüsse genutzte Sitzungsraum hat seine Kapazitätsgrenze erreicht und
teilweise auch bereits überschritten. Sitzungen des Gemeinderates sind hier
nicht möglich. Hier ist eine Räumlichkeit für Ratssitzungen, die auch für
andere Zusammenkünfte genutzt werden kann, sinnvoll.
9)
Zusätzliche
Sanitärräume: Aufgrund des „historischen Wachsens“ der Rathausgebäude
ist die Ausstattung mit Sanitärräumen deutlich verbesserungswürdig. Es fehlen
aktuell Toiletten für die zahlreichen Besucher des Rathauses sowie eine
zeitgemäße behindertengerechte Toilette für Mitarbeitende.
Kurzfristig verstärkt wurde der Handlungsdruck durch die Corona-Pandemie,
die eine schnelle Entzerrung der Mitarbeitenden erforderlich machte. In diesem
Zuge sind dann teilweise bereits kurzfristig Büroräumlichkeiten in den
Wohnungen des Gebäudes Lindenstraße 39 hergerichtet worden.
Aufgrund der aufgezeigten Handlungsnotwendigkeiten sind bereits im
Haushaltsplan 2019 erste Haushaltsmittel eingestellt worden, um eine
Bestanderhebung zum baulichen Zustand der Gebäudeteile vorzunehmen und erste
Ideen zur Lösung der aktuell vorhandenen Probleme zu erarbeiten. Mit der
Entwicklung und Prüfung verschiedener Lösungsansätze wurde das Büro Wellner und
Kroll aus Bad Essen beauftragt. Zur Information und zur Meinungsbildung hat
Herr Wellner in verschiedenen gemeindlichen Gremien unterschiedliche
Herangehensweisen zur Verbesserung der aktuellen Raumsituation der
Gemeindeverwaltung vorgestellt
Der
Verwaltungsausschuss hat jetzt empfohlen, das Verfahren zur Sanierung und
Erweiterung des Rathauses Bad Essen mit den folgenden Bausteinen weiter zu
verfolgen:
a)
Konzept
zur barrierefreien Erschließung des Rathauses
b)
Sanierung/Modernisierung
Rathaus Gebäudeteile „Lindenstraße 43“ (Rathaus denkmalgeschützt) und
„Lindenstraße 41“ (Amtsgericht)
c)
Abbruch
Rathaus Gebäudeteile „Gartenstraße 11“ (Polizei u. FD 3 Umwelt, Planen und
Bauen) und „Lindenstraße 39“ (Öffentliche Toilette u. FD 4 Ordnung und
Ordnungsaußendienst, Stabsstelle Bevölkerungsschutz)
Zudem wurde die
Verwaltung beauftragt, für die Sitzung des Rates der Gemeinde Bad Essen am 13.
Oktober 2022 eine entsprechende Beschlussvorlage zur Sanierung und Erweiterung
des Rathauses Bad Essen auf dieser Grundlage zu erarbeiten. Die vorliegenden
Eckpunkte sollen dabei entsprechend den vergaberechtlichen Gesetzesvorgaben als
Grundlage für eine europaweite Ausschreibung für ein Planungsbüro dienen.
Alternative Planungsansätze sollen bei entsprechender Begründung ermöglicht
werden.
Die weiteren
Schritte zur Auswahl eines Planungsbüros sollen vergleichbar mit der Auswahl
eines Planungsbüros für den Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte
jeweils durch Vertreter der gemeindlichen Gremien begleitet werden. Die
nachfolgenden Entscheidungen und evtl. Beauftragungen erfolgen anschließend
durch die zuständigen Gremien.
Sanierungen, Erweiterungen oder Neubauten von Rathäusern erfolgen aktuell
in mehreren Kommunen oder sind vor kurzem in verschiedenen Nachbarkommunen in
der Region bereits erfolgt. Zu nennen sind hier u.a. die Gemeinden Bissendorf,
Bohmte und Ostercappeln oder die Samtgemeinde Neuenkirchen.
Die Sanierung und Erweiterung des Rathauses in Bad Essen ist nach 40
Jahren seit der letzten größeren Investitionsmaßnahme dringend erforderlich, um
für die Mitarbeitenden zeitgemäße Arbeitsbedingungen zu schaffen und für die
Kunden ein angemessenes Dienstleistungsangebot sicherstellen zu können.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
1) Der Rat der Gemeinde beschließt, das Verfahren zur Sanierung und Erweiterung des Rathauses Bad Essen mit den folgenden Bausteinen weiter zu verfolgen:
a) Konzept zur barrierefreien Erschließung des Rathauses
b) Sanierung/Modernisierung Rathaus Gebäudeteile „Lindenstraße 43“ (Rathaus denkmalgeschützt) und „Lindenstraße 41“ (Amtsgericht)
c) Abbruch Rathaus Gebäudeteile „Gartenstraße 11“ (Polizei u. FD 3) und „Lindenstraße 39“ (Öffentliche Toilette u. FD 4, Stabsstelle)
2) Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Vorarbeiten für eine europaweite Ausschreibung für ein Planungsbüro auf dieser Grundlage zu erbringen. Alternative Planungsansätze sollen bei entsprechender fachlicher Begründung ermöglicht werden.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag:
Haushaltspläne 2023 ff |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |