Betreff
Betreuung von Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde Bad Essen durch den Wasserverband Wittlage
Vorlage
BV/FD1/2022/428
Art
Beschlussvorlage

Die Träger von Planungs- und Baumaßnahmen sind bekanntlich per Gesetz verpflichtet, durch sie verursachte Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren und Ausgleichs- und Ersatzflächen bereitzustellen, zu pflegen und zu erhalten. Dies gilt auch für die Gemeinde Bad Essen.

 

Ziel der vorliegenden Vereinbarung ist es, dass der Wasserverband Wittlage für die Gemeinde Bad Essen die administrative Verwaltung der vorhandenen Kompensations- und Ersatzmaßnahmen übernimmt. Um eine Übersicht aller Maßnahmen zu gewährleisten, werden ausführliche Kompensationskataster angelegt. Gleichlautende Vereinbarungen mit weiteren Gemeinden im Verbandsgebiet sollen ebenfalls geschlossen werden. Die Kosten je Gemeinde für die Dienstleistung betragen pauschal 12.000 Euro netto pro Jahr, entsprechend 14.280 Euro brutto.

 

Folgende Inhalte sollen berücksichtigt werden:

 

·         Allgemeine Informationen über Flurstück, Eigentümer etc.

·         Darstellung von Ist- und Ziel-Zustand

·         Verknüpfung der dazugehörigen Eingriffe

·         Verknüpfung von (vorhandenen) Pflege- und Erhaltungsplänen

·         Bei Bedarf Erstellung von Pflege- und Erhaltungsplänen

 

Aus dem Kataster leiten sich regelmäßige Rückmeldungen an die Gemeinden ab, ob und welche Schritte für die Unterhaltung der Kompensations- und Ersatzmaßnahmen getroffen werden müssen. Die Entscheidung zur Durchführung obliegt den Gemeinden. Die Durchführung kann durch den Wasserverband unterstützt werden (ggf. Ausschreibung an externe Unternehmen etc.).

 

Neben der Betreuung der bestehenden Maßnahmen bietet der Wasserverband auch fachliche Unterstützung bei der Umsetzung zukünftiger Kompensations- und Ersatzmaßnahmen an. Dabei sollen auch ökologische Aufwertungspotenziale auf bereits bestehenden Kompensationsflächen im Hinblick auf zusätzlich anrechenbare ökologische Werteinheiten geprüft werden. Die Gemeinden können Anfragen von Naturschutzverbänden bzgl. Ausgleich und Kompensation an den Wasserverband weiterleiten. Die Beantwortung der Anliegen erfolgt nach Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde. Ferner können die Gemeinden auch in anderen Angelegenheiten des Natur- und Artenschutzes auf die fachliche Unterstützung zurückgreifen. Die Unterstützung kann auch bei der Wahrung gemeindlicher Interessen gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde eingesetzt werden (z.B. bei der
Kompensationsermittlung in der Bauleitplanung).

 


Anlagen:

Anlage 1: Vereinbarung über die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde Bad Essen

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die in der Anlage beigefügte Vereinbarung mit dem Wasserverband Wittlage zu schließen. Die erforderlichen Mittel sind jeweils im Haushaltsplan bereitzustellen.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind jeweils im Haushaltsplan bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: