Die Träger von Planungs- und Baumaßnahmen sind bekanntlich per Gesetz verpflichtet, durch sie verursachte Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren und Ausgleichs- und Ersatzflächen bereitzustellen, zu pflegen und zu erhalten. Dies gilt auch für die Gemeinde Bad Essen.
Ziel der vorliegenden Vereinbarung ist es, dass der
Wasserverband Wittlage für die Gemeinde Bad Essen die administrative Verwaltung
der vorhandenen Kompensations- und Ersatzmaßnahmen übernimmt. Um eine Übersicht
aller Maßnahmen zu gewährleisten, werden ausführliche Kompensationskataster
angelegt. Gleichlautende Vereinbarungen mit weiteren Gemeinden im
Verbandsgebiet sollen ebenfalls geschlossen werden. Die Kosten je Gemeinde für
die Dienstleistung betragen pauschal 12.000 Euro netto pro Jahr, entsprechend
14.280 Euro brutto.
Folgende Inhalte sollen berücksichtigt werden:
· Allgemeine Informationen über Flurstück, Eigentümer etc.
· Darstellung von Ist- und Ziel-Zustand
· Verknüpfung der dazugehörigen Eingriffe
· Verknüpfung von (vorhandenen) Pflege- und Erhaltungsplänen
·
Bei Bedarf Erstellung von Pflege- und
Erhaltungsplänen
Aus dem Kataster leiten sich regelmäßige Rückmeldungen an die Gemeinden ab, ob und welche Schritte für die Unterhaltung der Kompensations- und Ersatzmaßnahmen getroffen werden müssen. Die Entscheidung zur Durchführung obliegt den Gemeinden. Die Durchführung kann durch den Wasserverband unterstützt werden (ggf. Ausschreibung an externe Unternehmen etc.).
Neben der Betreuung der bestehenden Maßnahmen bietet der
Wasserverband auch fachliche Unterstützung bei der Umsetzung zukünftiger
Kompensations- und Ersatzmaßnahmen an. Dabei sollen auch ökologische
Aufwertungspotenziale auf bereits bestehenden Kompensationsflächen im Hinblick
auf zusätzlich anrechenbare ökologische Werteinheiten geprüft werden. Die
Gemeinden können Anfragen von Naturschutzverbänden bzgl. Ausgleich und
Kompensation an den Wasserverband weiterleiten. Die Beantwortung der Anliegen
erfolgt nach Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde. Ferner können die Gemeinden
auch in anderen Angelegenheiten des Natur- und Artenschutzes auf die fachliche
Unterstützung zurückgreifen. Die Unterstützung kann auch bei der Wahrung
gemeindlicher Interessen gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde eingesetzt
werden (z.B. bei der
Kompensationsermittlung in der Bauleitplanung).
Anlagen:
Anlage 1: Vereinbarung über die Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde Bad Essen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die in der Anlage beigefügte Vereinbarung mit dem Wasserverband Wittlage zu schließen. Die erforderlichen Mittel sind jeweils im Haushaltsplan bereitzustellen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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sind
jeweils im Haushaltsplan bereitzustellen |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |