Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Schulsachkostenerstattung gem. § 118 NSchG
Vorlage
BV/FD1/2022/436
Aktenzeichen
40 10 02/3 Km.
Art
Beschlussvorlage

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kostenbeteiligung des Landkreises Osnabrück an den Schulsachkosten der kreisangehörigen Kommunen, die Träger von Schulen im Sekundarbereich I sind, läuft am 31.12.2022 aus. Dementsprechend ist für die Zeit ab dem 01.01.2023 eine Neuregelung erforderlich.

 

Die Inhalte der Neuregelung wurden in der interkommunalen Arbeitsgemeinschaft Strukturen – Aufgaben – Finanzen (AG SAF) mit Vertretern des Landkreises abstimmt. Folgende Regelungen wurden dabei einvernehmlich für den Abschluss einer neuen Vereinbarung ab dem 01.01.2023 vorgeschlagen:

 

1.    Die grundsätzliche Systematik der Abrechnung der Schulsachkosten wird fortgeführt. Es wird ein Gesamtbetrag ermittelt, der dann gleichmäßig anhand eines „pro-Kopf-Betrags“ nach den Schülerzahlen auf die Kommunen verteilt wird. Eine gemeindescharfe Spitzabrechnung soll nicht erfolgen.

 

2.    Zur Ermittlung einer angemessenen Verteilmasse wurde in allen kreisangehörigen Kommunen eine Kostenerhebung für die Jahre 2018 – 2021 durchgeführt. Dieser Zeitraum wurde gewählt, um Schwankungen und Besonderheiten infolge der Corona-Pandemie auszugleichen.

Die Ermittlung orientierte sich an der Regelung des § 118 NSchG und der darauf basierenden Verordnung aus dem Jahr 1975.

Das für 2023 errechnete Landkreis-Budget liegt bei 8.800.000 € (bisher 6.726.500 €) und soll in den Folgejahren entsprechend eines aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland ermittelten Faktors angepasst werden.

Das Budget wird entsprechend der amtlichen Schülerzahlen der Haupt-, Real- und Oberschulen des jeweiligen Vorjahres auf die Kommunen verteilt. Ausgehend von 9.400 Sek-I-Schülern landkreisweit bedeutet dies einen Betrag in Höhe von 936 € pro Schüler jährlich (2022 = 719,26 €).

 

3.    Die Kreisschulbaukasse soll weiterhin ruhen. Stattdessen soll die Systematik eines Ansatzes für „kalkulatorische Kosten“ fortgeführt werden. Schulbaumaßnahmen oder Schulsanierungen würden somit durch den Landkreis Osnabrück nicht bezuschusst. Ab 2023 ist als finanzielle Kompensation ein Pro-Schüler-Betrag in Höhe von 104 € vorgesehen, der in den Folgejahren entsprechend der Regelung für das Landkreis-Budget angepasst werden soll.

 

4.    Es ist eine Laufzeit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Schulsachkosten vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027 vorgesehen.

 

 

Für die Gemeinde Bad Essen ergibt sich daraus folgende Darstellung:

 

Erstattung der Schulsachkosten für die Oberschule:

 

2022:    370.417,83 €

2023:    523.224,00 €

 

Zahlung der kalkulatorischen Kosten:

2022:    51.577,25 €

2023:    58.136,00 €

 

 

Anliegend ein Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Bei einer Prüfung durch das Rechtsamt des Landkreises Osnabrück wurden nun (außerhalb des finanzwirtschaftlichen Rahmens, der verhandelt wurde) rechtliche Fragen zur Grundkonstruktion aufgeworfen. Die nächsten Schritte sollen in der AG SAF beraten und Vorschläge für eine Übergangsregelung erarbeitet werden.


Anlagen:

Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Schulsachkosten

 


Beschlussvorschlag:

Bürgermeister Timo Natemeyer wird ermächtigt, unter Berücksichtigung folgender Eckpunkte mit dem Landkreis Osnabrück eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Sachkostenerstattung nach § 118 Nds. Schulgesetz zu schließen:

 

1.    Das Budget des Landkreises Osnabrück für die Sachkostenerstattung 2023 wird auf 8.800.000 € festgesetzt.

2.    Die Kreisschulbaukasse ruht weiterhin.

3.    Einzelfördermaßnahmen im Rahmen von Schulneubauten bzw. Schulsanierungen werden nicht durchgeführt.

4.    Stattdessen beteiligt sich der Landkreis Osnabrück ab 2023 weiterhin mit einem Pro-Schüler-Jahresbetrag in Höhe von 104 € an den Aufwendungen für Instandhaltung bzw. –setzung der Sek-I-Schulgebäude der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.

5.    Das Budget nach Ziffer 1 und der Pro-Kopf-Betrag nach Ziffer 4 erhöhen sich jährlich nach einem aus dem Verbraucherindex Deutschland ermittelten Faktors.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: