Planungsanlass der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89 „Photovoltaik-Anlage Rabber“ ist die hier geplante Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage unmittelbar im Anschluss an den Gewerbestandort des ehemaligen Rabewerkes (Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 33 „Rabewerk Bad Essen – Linne“, Ursprungsplan 1991) durch einen Vorhabenträger.

 

Teile des Gewerbestandortes des ehemaligen Rabewerkes werden bereits heute als Standort für Freiflächenphotovoltaikanlagen genutzt.

 

Die Gemeinde Bad Essen unterstützt mit der Bauleitplanung den Ausbau von regenerativen Energien (hier: Solarenergie) in der Gemeinde und entspricht damit den Zielen der „Klimainitiative / Klimaschutz im Landkreis Osnabrück“ und dem Klimaschutzgesetz für Niedersachsen.

Mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück 2004, Teilfortschreibung Energie 2013, wird eine 100%ige Stromversorgung des Landkreises bis 2030 angestrebt.

Das Klimaschutzgesetz für Niedersachsen (2020) sieht eine Klimaneutralität Niedersachsens bis 2050 vor. Zudem soll der gesamte Energiebedarf Niedersachsens bis 2040 aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Bei der Verwirklichung der Ziele kommt der Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und Speicherung von Energie sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem hierfür notwendigen Ausbau bzw. der hierfür notwendigen Modernisierung der Stromnetz- und Energieinfrastruktur besondere Bedeutung zu.

 

Ein Planungserfordernis für die Änderung des FNP und die Aufstellung eines Bebauungsplanes ergibt sich hier insbesondere auf der Grundlage der in § 1 (6) Nr. 7f und 8e BauGB aufgeführten Belange (Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes / Nutzung erneuerbarer Energien und Belange der Versorgung mit Energie).

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad Essen sind für den Planbereich Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 (2) Nr. 9a BauGB dargestellt. Eine künftige gewerbliche bzw. Sondernutzung des Bereiches bedarf insofern einer Änderung der Darstellungen des FNP. Vorgesehen wird hier die Darstellung von Sonderbauflächen: Photovoltaikanlagen. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 89 aufgestellt mit der Festsetzung eines Sondergebietes Photovoltaikanlagen.

 

Nach dem Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück (RROP 2004) sind für den potentiellen Planbereich der Photovoltaikanlage hier zunächst keine, einer gewerblichen Nutzung entgegenstehende Nutzungen oder Planungen vorgesehen.

 

Südlich verläuft die „Wittlager Kreisbahn“ (RROP D 3.6.2 01 vorhandene sonstige Eisenbahnstrecke) und östlich die Landesstraße 83 / „Buersche Straße“ (RROP D 3.6.3 04 eine vorhandene Hauptverkehrsstraße von regionaler Bedeutung).

 

Westlich an den Änderungsbereich grenzt ein Vorranggebiet für Natur und Landschaft (RROP D 2.1 03/ FFH-Gebiet Hunte).

Im Vorfeld der Planung ist bereits eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück durchgeführt worden. Hier wurde festgelegt, dass im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne eine FFH-Verträglichkeitsvorprüfung und eine Brutvogelkartierung durchgeführt werden.

 

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch fand zwischen dem 01.07.2022 bis 16.08.2022 statt. Die hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen sind der Vorlage beigefügt.

 

Im weiteren Verfahren ist nun die 2. Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgesehen.

 


Anlagen:

  1. FNP Lageplan

  2. FNP wirksam

  3. FNP Änderung

  4. FNP Planzeichenerklärung

  5. FNP Begründung

  6. FNP Umweltbericht

  7. B-Plan Lageplan

  8. B-Plan Planbild

  9. B-Plan Planzeichenerklärung

10. B-Plan Textliche Festsetzungen

11. B-Plan Begründung

12. B-Plan Umweltbericht

13. Artenschutzbeitrag

14. Brutvogelkartierung

15. FFH Verträglichkeitsprüfung

16. B-Plan Abwägungsunterlagen zur 1. Auslegung

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1. den Entwurf für die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes in Rabber in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

2. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 „Photovoltaik-Anlage Rabber“, Rabber, in der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: