-Auslegungsbeschluss-
b) Bebauungsplan Nr. 89 "Photovoltaik-Anlage Rabber", Rabber
-Auslegungsbeschluss-
Planungsanlass der 63. Änderung des
Flächennutzungsplanes (FNP) und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 89
„Photovoltaik-Anlage Rabber“ ist die hier geplante Errichtung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage unmittelbar im Anschluss an den Gewerbestandort
des ehemaligen Rabewerkes (Gemeinde Bad Essen Bebauungsplan Nr. 33 „Rabewerk
Bad Essen – Linne“, Ursprungsplan 1991) durch einen Vorhabenträger.
Teile des Gewerbestandortes des ehemaligen Rabewerkes
werden bereits heute als Standort für Freiflächenphotovoltaikanlagen genutzt.
Die Gemeinde Bad Essen unterstützt mit der
Bauleitplanung den Ausbau von regenerativen Energien (hier: Solarenergie) in
der Gemeinde und entspricht damit den Zielen der „Klimainitiative / Klimaschutz
im Landkreis Osnabrück“ und dem Klimaschutzgesetz für Niedersachsen.
Mit dem Regionalen
Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osnabrück 2004, Teilfortschreibung
Energie 2013, wird eine 100%ige Stromversorgung des Landkreises bis 2030
angestrebt.
Das Klimaschutzgesetz für Niedersachsen (2020) sieht eine Klimaneutralität Niedersachsens bis 2050
vor. Zudem soll der gesamte Energiebedarf Niedersachsens bis 2040 aus
erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Bei der Verwirklichung der Ziele kommt der
Energieeinsparung, der effizienten Bereitstellung, Umwandlung, Nutzung und
Speicherung von Energie sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem hierfür
notwendigen Ausbau bzw. der hierfür notwendigen Modernisierung der Stromnetz-
und Energieinfrastruktur besondere Bedeutung zu.
Ein Planungserfordernis
für die Änderung des FNP und die Aufstellung eines Bebauungsplanes ergibt sich
hier insbesondere auf der Grundlage der in § 1 (6) Nr. 7f und 8e
BauGB aufgeführten Belange (Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes /
Nutzung erneuerbarer Energien und Belange der Versorgung mit Energie).
Im
wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Bad Essen sind für den
Planbereich Flächen für die Landwirtschaft gemäß § 5 (2) Nr. 9a BauGB
dargestellt. Eine künftige gewerbliche bzw. Sondernutzung des Bereiches bedarf
insofern einer Änderung der Darstellungen des FNP. Vorgesehen wird hier die
Darstellung von Sonderbauflächen: Photovoltaikanlagen. Im Parallelverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 89
aufgestellt mit der Festsetzung eines Sondergebietes Photovoltaikanlagen.
Nach
dem Raumordnungsprogramm des Landkreises Osnabrück (RROP 2004) sind für den
potentiellen Planbereich der Photovoltaikanlage hier zunächst keine, einer
gewerblichen Nutzung entgegenstehende Nutzungen oder Planungen vorgesehen.
Südlich verläuft die „Wittlager Kreisbahn“ (RROP D
3.6.2 01 vorhandene sonstige Eisenbahnstrecke) und östlich die Landesstraße 83
/ „Buersche Straße“ (RROP D 3.6.3 04 eine vorhandene Hauptverkehrsstraße von
regionaler Bedeutung).
Westlich an den Änderungsbereich grenzt ein
Vorranggebiet für Natur und Landschaft (RROP D 2.1 03/ FFH-Gebiet Hunte).
Im Vorfeld der Planung ist bereits eine Abstimmung mit
der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück durchgeführt worden.
Hier wurde festgelegt, dass im Rahmen der Aufstellung der Bauleitpläne eine
FFH-Verträglichkeitsvorprüfung und eine Brutvogelkartierung durchgeführt
werden.
Die vorgezogene
Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die Unterrichtung der
Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch fand zwischen dem
01.07.2022 bis 16.08.2022 statt. Die hierzu eingegangenen Bedenken und
Anregungen sind der Vorlage beigefügt.
Im weiteren
Verfahren ist nun die 2. Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange vorgesehen.
Anlagen:
1. FNP Lageplan
2. FNP wirksam
3. FNP Änderung
4. FNP Planzeichenerklärung
5. FNP Begründung
6. FNP Umweltbericht
7. B-Plan Lageplan
8. B-Plan Planbild
9. B-Plan Planzeichenerklärung
10. B-Plan Textliche Festsetzungen
11. B-Plan Begründung
12. B-Plan Umweltbericht
13. Artenschutzbeitrag
14. Brutvogelkartierung
15. FFH Verträglichkeitsprüfung
16. B-Plan Abwägungsunterlagen zur 1. Auslegung
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. den Entwurf für die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes in Rabber in der
vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.
2. den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 89 „Photovoltaik-Anlage Rabber“, Rabber, in
der vorgelegten Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.