Betreff
Haushaltsplan 2023
-Investitions- und größere Unterhaltungsmaßnahmen-
Vorlage
BV/FD3/2023/459
Aktenzeichen
-pa/md-
Art
Beschlussvorlage

Die Eckdaten des Haushaltsplanes 2023 wurden in der Verwaltungsausschuss-Sitzung am 26.01.2023 von der Verwaltung eingebracht.

 

Wie in der Vergangenheit wird der Haushaltsplanentwurf im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung Investitions- und größere Unterhaltungsmaßnahmen enthalten, deren Durchführung neben der Bereitstellung im Haushaltsplan einen förmlichen Beschluss des Gemeinderates erforderlich macht. Die einzelnen Vorschläge sind nachstehend aufgelistet, jeweils kurz beschrieben und hinsichtlich ihrer Notwendigkeit begründet.

 

Im Haushaltsplan 2023 ist in erster Linie die Fortsetzung bereits begonnener und der Beginn bereits beschlossener Maßnahmen berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Herstellung von Erschließungsanlagen in Bebauungsplangebieten vorgeschlagen.

 

Die aufgeführten Kosten sind, soweit es sich nicht um bereits ausgeschriebene Maßnahmen handelt, auf Grundlage des Preisgefüges von 2022 abgeschätzt. Im Haushaltsplanentwurf sind aus Gründen der Gesamtfinanzierung nicht alle wünschenswerten und teilweise notwendigen Investitionen enthalten.

 

Bezüglich der in der Anlage beigefügten vorgeschlagenen Investitions- und größeren Unterhaltungsmaßnahmen können noch Änderungen notwendig werden, die vom Verwaltungsausschuss bei der Beratung des Gesamthaushaltsplanes festgelegt werden sollten.

 

 

 

 


Anlagen:

1.    Maßnahme mit der Begründung der Notwendigkeit

2.    Investitionshaushalt 2023

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung empfiehlt, dass im Jahre 2023 die vorstehend aufgeführten Investitionsmaßnahmen und größeren Unterhaltungsmaßnahmen im Gesamthaushalt veranschlagt  werden.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges: Übereinstimmung mit dem Haushaltsplanentwurf ist gegeben

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen im Zuge der Haushaltsplanberatungen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: