A. Schulen: Pauschalmittel
Für das
Haushaltsjahr 2023 sind
im
Primarbereich 35,94 € pro
Schüler/in und
im Sek.
I-Bereich 55,04 € pro Schüler/in
für
- Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände,
- Geschäftsausgaben,
- Lehr- und Unterrichtsmittel der Schule
sowie
- Digitale Arbeit
eingeplant worden.
Für die Beschaffung
von Lehr- und Unterrichtsmaterialien zur Differenzierung im Rahmen der
Inklusion sowie die Vermittlung von Deutschsprachkenntnissen wurden außerdem
159,23 € pro Klasse eingeplant.
Die Schulen stellen
der Volkshochschule Unterrichtsmaterialien zur Verfügung. Aufgrund einer
Empfehlung des Fachausschusses wird hierfür jährlich ein zusätzlicher Betrag in
Höhe von insgesamt 1.150,00 € bereitgestellt.
Die Schulen entscheiden
selbständig über die Verwendung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Die Systembetreuung
/ der EDV-Support in den Schulen erfolgt durch den Verein „Schul-IT Region
Osnabrück e.V.“ Für die Erbringung der entsprechenden Leistung ist im Jahr 2023
ein pauschaler Mitgliedsbeitrag in Höhe von 33,41 € pro Schüler/in zu zahlen.
Aufgrund des steigenden Einsatzes von digitalen Medien in den Schulen wurde das
Personal des Vereins aufgestockt und führt damit zu steigenden Kosten.
Vom Land
Niedersachsen wurde für die Systembetreuung eine Zuwendung in Höhe von 6,00 €
je Schüler/in eingeplant (entspricht der Zuwendung der letzten Jahre).
Für die unter A.
aufgeführten Positionen sind Haushaltsmittel bei den Produkten 21110 und 21610,
Sachkonten 422200, 427100 und 443100, im Haushalt 2023 berücksichtigt worden.
B. Schulen:
Unterhaltung der Gebäude und baulichen Anlagen
Hinweis: Die nachfolgend genannten Haushaltsansätze stehen bezogen auf die Grundschule Bad Essen unter dem Vorbehalt einer abschließenden Entscheidung des Gemeinderates über den Um- und Anbau oder den Neubau der Schule.
Im Hinblick auf die zum 01.08.2023 zu erwartende durchgängige Vierzügigkeit der Grundschule Bad Essen und eine zu berücksichtigende Verfahrensdauer von mindestens drei Jahren (von der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen über die Beratungen in den gemeindlichen Gremien und die Baugenehmigungserteilung bis hin zur Durchführung der Baumaßnahme), ist eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise möglichst zeitnah zu treffen.
Für die Unterhaltung der Grundstücke und der baulichen Anlagen sind folgende Haushaltsmittel eingeplant worden:
Schule |
|
Euro |
Produkt |
GS Bad Essen |
- laufende Unterhaltungsarbeiten - Sanierung von Klassenräumen (Decke, Beleuchtung etc.) - Umbau der Küche zu einem Multi- funktionsraum/Klassenraum |
40.000 40.000 25.000 |
21110 |
GS Lintorf |
- laufende Unterhaltungsarbeiten - Nebenkosten Digitalpakt (Maler etc.) - Sanierung von Klassenräumen - Dachsanierung Mensa, Firstabdeckung Schule - Sanierung Duschen Sporthalle |
40.000 15.000 40.000 45.000 80.000 |
21110 |
GS Wehrendorf |
- laufende Unterhaltungsarbeiten - Sanierung von Klassenräumen - Vergrößerung Fenster im unteren Klassenraum (Restarbeiten) - Schaffung Hausmeisterraum, Raum für Spielgeräte (hinter dem Fahrradstand) -Schaffung von drei zusätzlichen Lehrerstellplätzen |
20.000 15.000 10.000 20.000 10.000 |
21110 |
Oberschule |
- laufende Unterhaltungsarbeiten - Sanierung Fachwerk Platanenallee - Sanierung Klassen- und Differenzierungsräume - zus. Arbeiten an Decken wegen Lüftungstechnik - Erneuerung Sportboden große Sporthalle - Austausch Beleuchtung (LED) Sporthalle |
45.000 45.000 40.000 15.000 200.000 10.000 |
21610 |
|
Gesamtkosten |
755.000 |
|
Sanierung von Klassenräumen
In allen Schulen ist die Sanierung von weiteren Klassenräumen erforderlich. Vorgesehen ist, Klassenräume mit einer Akustikdecke, einer neuen Beleuchtung und einem neuen Farbanstrich zu versehen. Die Maßnahme soll in den nächsten Jahren fortgeführt werden.
Grundschule Bad Essen
Aufgrund der beengten Verhältnisse soll die in der Grundschule Bad Essen vorhandene Schulküche zu einem Multifunktionsraum umgebaut werden. Der Raum soll für verschiedene Angebote der Schule nutzbar sein, ebenso soll er als Klassen- bzw. Fachraum zur Verfügung stehen. Auch sollen Abstellmöglichkeiten für Unterrichtsmaterialien (z.B. für den Bereich Musik) geschaffen werden.
Grundschule Lintorf
Aufgrund von immer wieder auftretenden Undichtigkeiten muss das Dach der Mensa der Grundschule Lintorf erneuert werden. Darüber hinaus sind Dichtungsarbeiten am Dachfirst der Schulgebäude erforderlich.
Seit Sommer 2022 wird im Rahmen des Digitalpaktes die Infrastruktur (Inhouse-Verkabelung) in der Schule hergestellt. Im Rahmen der Verkabelung sind weitere Unterhaltungsarbeiten (z.B. Maurer- und Malerarbeiten) erforderlich.
Die Duschen in der Sporthalle müssen aufgrund von
Feuchtigkeitsschäden saniert werden.
Grundschule Wehrendorf
2022 wurden die Fenster des Klassenraumes im Keller vergrößert. Die Außenarbeiten sind noch abzuschließen.
Für die Unterbringung der Gerätschaften der Hausmeister Grundschule und Kindergarten steht nicht ausreichend Platz zur Verfügung. Westlich des Fahrradständers soll daher ein Hausmeisterraum geschaffen werden. Gleichzeitig soll dort ein Raum für die Unterbringung von Spiel- und Sportgeräten für die Schule entstehen.
Seitens der Grundschule Wehrendorf wurde angeregt, drei zusätzliche Lehrerparkplätze im Bereich „Wischland“ zu schaffen. Dafür sind Boden- und Pflasterarbeiten erforderlich. Kosten ca. 10.000 Euro.
Oberschule Bad Essen
Das am Altbau befindliche Fachwerk (direkt an der Platanenallee) muss zum Gebäudeerhalt saniert werden.
Der über 50 Jahre alte Hallenboden der großen Sporthalle der Oberschule muss aufgrund mehrerer Bruchstellen in der Unterkonstruktion komplett erneuert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die vorhandene Beleuchtung gegen eine LED-Beleuchtung auszutauschen.
Schulen: Investive
Maßnahmen
Für investive Maßnahmen sind darüber hinaus folgende Haushaltsmittel eingeplant worden:
Schule |
|
Ertrag Euro |
Aufwand Euro |
Produkt |
Grundschule Bad Essen |
- Planungskosten Anbau/Umbau/Neubau |
0 |
200.000 |
21110 |
Grundschule Lintorf |
- Umsetzung Digitalpakt |
67.000 |
42.000 |
21110 |
Oberschule |
- Nahwärmeversorgung OBS/Freibad; Wärmepumpe, Planungskosten Heizung + Photovoltaikanlage - Lüftungstechnik |
0 0 |
240.000 65.000 |
21610 |
|
Gesamt |
67.000 |
547.000 |
|
Digitalpakt
Im August 2019 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen verabschiedet. Die Arbeiten an der Grundschule Wehrendorf und der Oberschule Bad Essen wurden abgeschlossen.
Im Jahr 2022 wurde mit der Umsetzung des Digitalpaktes an der Grundschule Lintorf begonnen. Die Maßnahme wird vor den Sommerferien 2023 abgeschlossen. Aufgrund der Ausschreibungsergebnisse und des Erfordernisses von zusätzlichen Arbeiten, die sich bei der Umsetzung ergeben haben, sind in 2023 noch weitere Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Anbau Grundschule Bad Essen
Aufgrund von steigenden Schülerzahlen wird die Grundschule Bad Essen ab dem Schuljahr 2023/2024 durchgängig vierzügig sein. Ferner ist ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 beschlossen worden. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen sowie des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung fehlen an der Grundschule Bad Essen Klassen- und Betreuungsräume.
Über die entsprechende Problematik wurde im Kinder- und Jugendausschuss bereits mehrfach beraten. Eine abschließende Entscheidung, ob ein An- oder ein Neubau errichtet werden soll, steht noch aus. Für die Planung eines An- / Um- oder Neubaus wurden Planungskosten veranschlagt.
In den Folgejahren sind dann die entsprechenden Haushaltsmittel für die Umsetzung der Maßnahme zu berücksichtigen. Für die Umsetzung der Variante C der Machbarkeitsstudie wurden im Finanzplan für 2024: 750.000 €, für 2025: 4.000.000 € und für 2026: 2.650.000 € eingeplant. Bei Umsetzung einer anderen Variante oder eines Neubaus wären die Ansätze im Finanzplan entsprechend zu erhöhen.
Umsetzung Anspruch auf Ganztagsbetreuung an den
Grundschulen Lintorf und Wehrendorf
Für die Umsetzung des Ganztagsanspruchs an den Grundschulen Lintorf und Wehrendorf sind in den Jahren 2024 – 2026 ebenfalls Anbauten zu errichten. Kosten für die Erweiterungen der Grundschulen Lintorf und Wehrendorf wurden im Finanzplan mit insgesamt 2,3 Millionen Euro berücksichtigt.
Einbau von Lüftungstechnik in den Schulen
Die gemeindlichen Gremien haben den bedarfsgerechten Einbau von stationären Lüftungsanlagen in den Schulen beschlossen. Die Anlagen werden im Rahmen des BAFA-Förderprogramms „Einbau von corona-gerechten stationären raumlufttechnischen Anlagen“ gefördert. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2023. Aufgrund der Ausschreibungsergebnisse sind neben den in 2022 bereitgestellten Haushaltsmitteln in 2023 weitere Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.
Nahwärmeversorgung Oberschule / Freibad
In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses am 07.12.2022 sowie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.12.2022 wurde über das Thema „Wärmekonzept Sole-Freibad und Oberschule Bad Essen“ berichtet.
Unter Berücksichtigung der bisherigen Beratungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Fachplaner wird im Bereich der Oberschule die Installation einer Wärmepumpe und Montage einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach der großen Sporthalle empfohlen. Die Wärmepumpe führt zu Heizkosteneinsparungen bei der OBS bei Außentemperaturen von über 5 Grad Celsius. Ebenfalls könnte durch eine Nahwärmeleitung ein Großteil des Wärmebedarfs des Freibades gedeckt werden. Durch die Photovoltaik-Anlage kann ein Großteil des Strombedarfs der Oberschule (einschließlich des Bedarfs der Wärmepumpe) gedeckt werden.
An der Oberschule sind bislang in drei Heizkessel in drei Gebäudeteilen vorhanden. Im Rahmen der Erstellung des Nahwärmenetzes wird es als sinnvoll angesehen, die drei Heizkessel-Standorte der Oberschule miteinander zu verbinden.
Zur Umsetzung der Maßnahme wurden beim Produkt Oberschule Planungskosten für das Wärmekonzept sowie für die Photovoltaikanlage eingeplant. Darüber hinaus wurden Investitionskosten für die Wärmepumpe berücksichtigt. Kosten für eine Photovoltaikanlage wurden noch nicht veranschlagt und wären im Haushalt 2024 bereitzustellen.
C. Schulen:
Einrichtungsgegenstände und Anschaffungen
Für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen sind unter Berücksichtigung der Anträge der Schulen folgende Haushaltsmittel eingeplant worden (s. nachfolgende Aufstellung sowie die als Anlage beigefügten Anträge der Schulen):
Schule |
Erläuterung |
Euro |
Produkt |
GS Bad Essen |
- Digitalisierung Klassenzimmer (Anschaffung/Aufhängung Beamer; Klassensatz Tablets etc.) - Mobiliar (s. Anlage 1) |
19.400 14.200 |
21110 |
GS Lintorf |
- Erneuerung der Telefonanlage - Tablets für Medienprojekte - Smartboard mit Seitenflügeln - Bibox Sachunterricht (Fahrradständer + Regale: Finanzierung aus laufender Unterhaltung) (s. Anlage 2) |
6.000 1.800 6.000 800 |
21110 |
GS Wehrendorf |
- Ausstattungen / Anschaffungen für Klassenräume, Computerraum, Ganztag etc. - Aufstellen eines Infoschildes / Schaukastens im Außenbereich (s. Anlage 3) |
8.500 |
21110 |
Oberschule |
- PC-Schülerarbeitsplätze für einen Computerraum - Mobiliar für div. Fach-/Klassenräume - Sonderetat zur Einführung des gymnasialen Angebotes (s. Anlage 4) |
13.700 16.000 3.000 |
21610 |
Die von den Schulen beantragten Ausstattungsgegenstände
wurden in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
D. Sportbereich
1. Zuschüsse an Sportverbände und Sportvereine (Produkt
42110)
25.500 € Sportförderung für Kinder und Jugendliche
Den Sportvereinen in der Gemeinde Bad Essen wird im Rahmen der Jugendförderung ein Zuschuss in Höhe von 15 € je Mitglied unter 18 Jahren gewährt. Der Betrag wurde entsprechend den Vorjahren eingeplant.
20.000 € Zuschuss
für die Breitensportvereine
Die Breitensportvereine in der Gemeinde Bad Essen bieten neben Sportangeboten in den Sporthallen auch Angebote auf den Sportplätzen an. Die Bewirtschaftung, Unterhaltung und Bewässerung der Sportplätze obliegt den Sportvereinen. Der Pflege- und Unterhaltungsaufwand stellt für die Vereine eine enorme finanzielle Belastung dar. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 wurde daher ein Zuschuss an die Breitensportvereine in Höhe von 5.000 € je Sportplatz als Berechnungsgröße beschlossen.
Dieser Betrag wurde erneut eingeplant.
53.000 € Investitionszuschuss
an den TC Bad Essen für die Sanierung der Tennisanlage
Der TC Bad Essen beabsichtigt, die Tennisanlage am Gräfin-Else-Weg in Eielstädt grundlegend zu sanieren. Vorgesehen ist, die Sandplätze einschließlich des Untergrundes, die Zaunanlage (in weiten Teilen) sowie die Beregnungsanlage zu erneuern. Die kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 265.000 Euro.
Der TC Bad Essen hat u.a. bei der Gemeinde Bad Essen einen Förderantrag auf Bezuschussung der Sanierung der Tennisanlage gestellt. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Essen hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 beschlossen, dass dem Tennisclub Bad Essen e.V. für die Sanierung ein Zuschuss in Höhe von 53.000 Euro bzw. maximal in Höhe von 20 % der nachgewiesenen Gesamtkosten zur Verfügung gestellt wird.
Die Sanierung war bereits für 2022 vorgesehen. Aufgrund von Kostensteigerungen hat der TC Bad Essen die Maßnahme in das Jahr 2023 verschoben.
2. Sportplätze / Skateranlage (Produkt 42410)
Die Treppe südlich des VfL-Treffs am Sportplatz in Lintorf (Verbindung zwischen Sportplatz und dem südlich gelegenen Parkplatz / Beachvollballplatz) ist abgängig und muss erneuert werden. Der Auftrag wurde in 2022 erteilt, die Ausführung der Arbeiten findet voraussichtlich Anfang 2023 statt.
Die Ortschaft Wimmer hat zur Durchführung von Seniorenfeiern, Feuerwehrversammlungen etc. in der Sporthalle Wimmer einen Antrag auf Anschaffung von Tischen und Stühlen gestellt, da die vorhandene Ausstattung abgängig ist. Hierfür wurden im Haushalt 2022 bereits 20.000 Euro eingeplant. Die öffentliche Ausschreibung wird derzeit von der zentralen Vergabestelle geprüft. Nach der vorliegenden Kostenschätzung ist mit Kosten in Höhe von 28.000 Euro zu rechnen. Der zusätzliche Betrag ist bereitzustellen.
In den Jahren 2023 – 2025 soll der Sportplatz an der Schulallee saniert werden (Errichtung eines Kunstrasenplatzes, Sanierung der Laufbahn etc.). Für diese Maßnahme wurde in 2023 ein erste anteiliger Betrag in Höhe von 150.000 € eingeplant. Im Finanzplan sind die Haushaltsmittel für die Jahre 2024 – 2025 zu berücksichtigen.
3. Hallenbad Lintorf (Produkt 42420)
Gegenüber dem Vorjahr ist keine inhaltliche Veränderung vorgesehen.
4. Freibad Bad Essen (Produkt 42430)
Planung und Errichtung Nahwärmenetz und
Solarabsorberanlage
Die Gemeinde Bad Essen hat 2002 mit E.ON einen Wärmeliefervertrag für das Freibad Bad Essen geschlossen. Der nun 20 Jahre alte Heizkessel im Freibad gehört E.ON, die auch für die Wartung und Reparatur verantwortlich sind. Aufgrund des Alters möchte E.ON den Heizkessel austauschen und einen neuen Wärmeliefervertrag abschließen.
In unmittelbarer Nähe zum Freibad befindet sich die Oberschule, in der drei Heizkessel in drei Gebäudeteilen vorhanden sind. Die Heizung im Freibad wird in den Monaten Mai bis September benötigt, während die Schule in den Wintermonaten beheizt werden muss. Unter Berücksichtigung der Standortnähe Oberschule / Freibad ist vorgesehen, auf eine eigene Heizungsanlage im Freibad zu verzichten und stattdessen die Wärme über eine Nahwärmeleitung von der Oberschule zum Freibad zu bringen.
In Abhängigkeit von den weiteren Berechnungen der Fachplaner soll auf dem Dach des Umkleidegebäudes des Freibades zusätzlich zur weiteren Energieeinsparung entweder eine thermische oder eine elektrische Solaranlage errichtet werden. Beide Anlagen ließen sich nach den Berechnungen der Fachplaner wirtschaftlich betreiben. Zur Installation einer entsprechenden Anlage ist vorab eine Sanierung des Daches erforderlich.
Im Haushalt 2023 wurden Haushaltsmittel für die Dachsanierung, die Errichtung eines Nahwärmenetzes zur Oberschule und einer thermischen Solaranlage auf dem Dach des Umkleidegebäudes eingeplant.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Grundschule Bad Essen
Anlage 2: Antrag der Grundschule Lintorf
Anlage 3: Antrag der Grundschule Wehrendorf
Anlage 4: Antrag der Oberschule Bad Essen
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss stimmt den Haushaltsansätzen, die in den Zuständigkeitsbereich des Kinder- und Jugendausschusses fallen, zu / mit folgenden Änderungen zu.
b) Die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen und Anschaffungen sind in 2023 durchzuführen.