Die Zuständigkeit für die
Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude der
Kindertagesstätten in Brockhausen, Lintorf, Rabber und Wittlage liegt bei der
Gemeinde Bad Essen als Gebäudeeigentümerin, während der Betrieb durch die
Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt. Zudem ist die Gemeinde Bad Essen als
Eigentümerin verantwortlich für die Unterhaltung der Kindertagesstätte
Wehrendorf (Betreiber Kindergartenverbund des Ev.-luth. Kirchenkreises
Bramsche) und der Krippe Lintorf (Betreiber Charly´s Kinderparadies Bad Essen
gGmbH).
Zudem werden die Zuschüsse
für die konfessionellen und freien Kindergärten und Krippen sowie die
Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH im gemeindlichen
Haushaltsplan nachgewiesen.
Aufgrund statistischer Vorgaben
des Landes Niedersachsen erfolgt im Haushaltsplan eine Differenzierung im
Bereich Kinderhilfe und -betreuung auf verschiedene Produkte:
36110 Förderung von Kindern
in Tageseinrichtungen (ab Seite 119)
36120 Förderung von Kindern
in Tagespflege (ab Seite 123)
36510 Tageseinrichtungen für
Kinder (ab Seite 133)
36700 Familienservicebüro
(ab Seite 144)
36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Die Aufwendungen, die durch
die Übernahme der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten oder die
Betreuung in der Tagespflege bei einkommensschwächeren Familien verursacht
werden, sind beim Produkt 36110 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen)
geplant worden.
Mit dem Monat der Vollendung
des dritten Lebensjahres greifen die Regelungen der Beitragsfreiheit des Landes
Niedersachsen. Daher erfolgt die vollständige oder teilweise Übernahme von
Elternbeiträgen insbesondere beim Besuch einer Krippengruppe. Es kommt jedoch
auch bei den über Dreijährigen weiter zu Übernahmen, wenn die tägliche Betreuungszeit
mehr als acht Stunden umfasst.
Die Aufwendungen werden im
Rahmen einer Spitzabrechnung zzgl. einer Verwaltungspauschale im Folgejahr vom
Landkreis Osnabrück erstattet.
36120 Förderung von Kindern in Tagespflege
Die Erträge und
Aufwendungen, die durch die Vermittlung von öffentlich-rechtlichen
Tagespflegeverhältnissen (Tagesmütter und –väter) verursacht werden, sind beim
Produkt 36120 (Förderung von Kindern in Tagespflege) geplant worden. Die von
den selbständigen Tagespflegepersonen zu beanspruchenden Tagespflegeentgelte
für die ersetzende oder ergänzende Betreuung von Kindern werden durch die
Gemeindeverwaltung ausgezahlt. Mit den Sorgeberechtigten werden zudem die
Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Tagepflege abgerechnet. Im Rahmen der
„Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ zwischen dem
Landkreis Osnabrück und den Kommunen werden vom Landkreis Osnabrück als
originärem Träger der Tagespflege 50 % der nicht gedeckten Nettokosten der
Tagespflege erstattet.
36700 Familienservicebüro
Die Gemeinde Bad Essen hält
ein Familienservicebüro als Anlauf- und Auskunftsstelle für alle Fragen rund um
die Kinderbetreuung vor. Neben Informationen über vorhandene Betreuungsangebote
erfolgt auch die Vermittlung von Betreuungsangeboten. Weiterhin werden über das
Familienservicebüro die Besuche der Familien mit neugeborenen Kindern
organisiert (Babybesuchsdienst). Zudem planen die Mitarbeiterinnen des Familienservicebüros
zusammen mit den Kolleginnen aus den Gemeinden Bohmte und Ostercappeln die
jährlichen Aktivitäten und Treffen des Netzwerkes „Frühe Hilfen Wittlager
Land“.
Die Finanzierung des
Familienservicebüros erfolgt durch eine Pauschale des Landkreises Osnabrück
bzw. des Landes Niedersachsen.
36510 Tageseinrichtungen für Kinder
Zu einigen Ansätzen im
Teilergebnisplan und Teilfinanzplan 36510 „Tageseinrichtungen für Kinder“ sind
Erläuterungen zu geben:
A) Teilergebnishaushalt
314999 SU Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke
Der im Haushaltsplan 2023
beim Sachkonto 314200 ausgewiesene Betrag in Höhe von 1.850.000 € ist der
erwartete Finanzierungsanteil des Landkreises Osnabrück für die
Kindertagesstätten auf der Grundlage der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Tagespflege“. Die Abrechnung ab 2023 (für das Jahr 2021)
erfolgt auf der Grundlage einer hälftigen Beteiligung des Landkreises Osnabrück
an den Nettokosten unter Berücksichtigung eines zwischen dem Landkreis
Osnabrück und den Gemeinden in einer Kita-Kommission abgestimmten
Betreuungsstandards in den Kindertagesstätten.
Beim Sachkonto 314100 ist
einmalig ein Betrag in Höhe von 89.500 € veranschlagt worden. Hierbei handelt
es sich um den auf die Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen
entfallenden Anteil aus dem 1-Milliarde-Sofortprogramm des Landes Niedersachsen
insbesondere zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten in den Einrichtungen.
429999 SU Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen
Ausgewiesen sind hier die
Unterhaltungskosten (421100) für die Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Rabber
(übergangsweise), Wehrendorf, Wittlage und die Krippen Brockhausen, Lintorf,
Rabber, Wehrendorf und Wittlage sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten
(424100) der Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Rabber, Wittlage und der
Krippen Brockhausen, Rabber und Wittlage. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben
sind Haushaltsmittel für Beschaffungen in den Kindergärten, die keine reinen
Ersatzbeschaffungen sind, sondern eher der „investiven“ Unterhaltung dienen,
dem Teilfinanzhaushalt (ab Seite 137) zugeordnet.
Neben den Aufwendungen für
die laufende Unterhaltung der Gebäude sind Mittel für
Sonderunterhaltungsmaßnahmen eingeplant worden. Die Aufwendungen sind bei den
Sachkonten 421100 und 422200 berücksichtigt worden.
Als
Sonderunterhaltungsmaßnahmen sind in der Kindertagesstätte Wehrendorf
Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und aufgrund
entsprechender Vorgaben des Gemeindeunfallversicherungsverbandes eine spezielle
Einzäunung des Außengeländes der Kindertagesstätte vorgesehen.
Weiterhin sind die Kosten
für eine elektronische Schließanlage für die Kindertagesstätte Wittlage
eingeplant worden.
Die Ansätze für die
Bewirtschaftungskosten (424100) sind auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse
erhöht worden unter Berücksichtigung der deutlichen Steigerungen der Strom- und
Gaskosten sowie der Tarifsteigerungen bei den Reinigungsleistungen.
439999 SU
Transferaufwendungen
Die Gemeinde Bad Essen
leistet zurzeit auf der Grundlage der geschlossenen Trägerverträge
Betriebskostenzuschüsse an den Kindergartenverbund des Kirchenkreises Bramsche
als Trägerin der Kindertagesstätten in Bad Essen und Wehrendorf, an die
Kinderstunde Bad Essen e.V., an die Charly´s Kinderparadies Bad Essen gGmbH für
die Krippen in Bad Essen und Lintorf, an die Charly´s Kinderparadies
Sonnenwinkel gGmbH für den Natur- und Erlebniskindergarten Sonnenwinkel und die
Krippe Sonnenwinkel sowie an die Waldorfkindergärten Melle und Evinghausen und
den Kindergarten Börninghausen (NRW), in denen vereinzelt Bad Essener Kinder
betreut werden.
Insgesamt entfällt auf die
Betriebskostenzuschüsse (431800) ein Betrag in Höhe von 2.660.000 €.
Ausschlaggebend für den Anstieg der Aufwendungen ist dabei neben den
allgemeinen Kostensteigerungen aufgrund von Vergütungsanpassungen und
Tariferhöhungen insbesondere die Aufstockung und ganzjährige Weiterführung der
in der Kindertagesstätte Wehrendorf ursprünglich nur als Übergangslösung
geplanten Kleingruppe zur Regelgruppe.
Die geplante
Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH (431500) beträgt 1.915.400
€. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Erhöhung der
Verlustabdeckung insbesondere aufgrund der Anhebung der Vergütungen im Herbst
vergangenen Jahres (Erziehungsdienstzulage), der Verstärkung der
Vertretungskräfte für Krankheits- und andere Abwesenheitszeiten sowie der zu
erwartenden deutlichen Personalkostensteigerungen (rückwirkend zum 01. Januar
2023) vorgesehen. Die Details sind in
der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2023 der Kinderland Bad Essen gGmbH erläutert.
B) Teilfinanzhaushalt
Aufgrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage nach
Krippenplätzen, dem weiter steigenden Bedarf an Plätzen in Integrationsgruppen
und der damit verbundenen Reduzierung der Gruppengröße, der weiteren Ausweisung
von Baugebieten sowie dem Wunsch nach längeren Betreuungszeiten, aber auch
aufgrund der Beitragsfreiheit und der Flexibilisierung des Einschulungsalters
und der damit verbundenen Freigabe des Elternwillens bei der Einschulung von
Kindern reichen die Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Kindertagesstätten
nicht aus, um die Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen in der
Gemeinde Bad Essen in ausreichendem Umfang bedienen zu können.
Daher plant die Gemeinde Bad Essen den Neubau einer
sechsgruppigen Kindertagesstätte auf einem 7.000 qm großen Grundstück am Kuhweg
in Eielstädt. Der Neubau berücksichtigt die räumlichen Voraussetzungen zur
Betreuung von drei Kindergartengruppen sowie von drei Krippengruppen
einschließlich der erforderlichen Nebenräume. Dabei soll die Inbetriebnahme der
einzelnen Gruppen in Abhängigkeit von der Nachfrage und den vorhandenen
Kapazitäten in den bereits bestehenden Kindertagesstätten erfolgen.
Nach Auswahl des Planungsbüros und Konkretisierung der
Planungen und Abstimmungen in den gemeindlichen Gremien ist im Sommer der
Bauantrag gestellt worden. Die Baugenehmigung ist vom Landkreis Osnabrück zum
Jahreswechsel erteilt worden. Aktuell werden die Leistungsverzeichnisse der
verschiedenen Gewerke im Rahmen von nationalen Ausschreibungen durch die
Zentrale Vergabestelle beim Landkreis Osnabrück veröffentlicht. Die Arbeiten
auf dem Grundstück werden im Frühjahr beginnen. Im Haushaltsplan 2023 sind
neben den Kosten für den Erwerb des Grundstücks in Höhe von 1,1 Mio.€ auch
anteilige Baukosten von 4,3 Mio. € berücksichtigt worden. Eine Inbetriebnahme
der neuen Kindertagesstätte ist zwingend zum Kindergartenjahr 2024/25
erforderlich, um die Nachfrage nach Plätzen in Kindergärten und Krippen decken
zu können
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt den Haushaltsansätzen zu/mit folgenden Änderungen zu.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto Prod. 36110, 36120, 36510, 36700 zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |