Betreff
Haushaltsplan 2023: Kindertagesstätten
Vorlage
BV/FD1/2023/465
Art
Beschlussvorlage

 

Die Zuständigkeit für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude der Kindertagesstätten in Brockhausen, Lintorf, Rabber und Wittlage liegt bei der Gemeinde Bad Essen als Gebäudeeigentümerin, während der Betrieb durch die Kinderland Bad Essen gGmbH erfolgt. Zudem ist die Gemeinde Bad Essen als Eigentümerin verantwortlich für die Unterhaltung der Kindertagesstätte Wehrendorf (Betreiber Kindergartenverbund des Ev.-luth. Kirchenkreises Bramsche) und der Krippe Lintorf (Betreiber Charly´s Kinderparadies Bad Essen gGmbH).

Zudem werden die Zuschüsse für die konfessionellen und freien Kindergärten und Krippen sowie die Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH im gemeindlichen Haushaltsplan nachgewiesen.

 

Aufgrund statistischer Vorgaben des Landes Niedersachsen erfolgt im Haushaltsplan eine Differenzierung im Bereich Kinderhilfe und -betreuung auf verschiedene Produkte:

 

36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (ab Seite 119)

36120 Förderung von Kindern in Tagespflege (ab Seite 123)

36510 Tageseinrichtungen für Kinder (ab Seite 133)

36700 Familienservicebüro (ab Seite 144)

 

 

36110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

Die Aufwendungen, die durch die Übernahme der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertagesstätten oder die Betreuung in der Tagespflege bei einkommensschwächeren Familien verursacht werden, sind beim Produkt 36110 (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen) geplant worden.

Mit dem Monat der Vollendung des dritten Lebensjahres greifen die Regelungen der Beitragsfreiheit des Landes Niedersachsen. Daher erfolgt die vollständige oder teilweise Übernahme von Elternbeiträgen insbesondere beim Besuch einer Krippengruppe. Es kommt jedoch auch bei den über Dreijährigen weiter zu Übernahmen, wenn die tägliche Betreuungszeit mehr als acht Stunden umfasst.

Die Aufwendungen werden im Rahmen einer Spitzabrechnung zzgl. einer Verwaltungspauschale im Folgejahr vom Landkreis Osnabrück erstattet.

 

 

36120 Förderung von Kindern in Tagespflege

Die Erträge und Aufwendungen, die durch die Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Tagespflegeverhältnissen (Tagesmütter und –väter) verursacht werden, sind beim Produkt 36120 (Förderung von Kindern in Tagespflege) geplant worden. Die von den selbständigen Tagespflegepersonen zu beanspruchenden Tagespflegeentgelte für die ersetzende oder ergänzende Betreuung von Kindern werden durch die Gemeindeverwaltung ausgezahlt. Mit den Sorgeberechtigten werden zudem die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der Tagepflege abgerechnet. Im Rahmen der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“ zwischen dem Landkreis Osnabrück und den Kommunen werden vom Landkreis Osnabrück als originärem Träger der Tagespflege 50 % der nicht gedeckten Nettokosten der Tagespflege erstattet.

 

 

36700 Familienservicebüro

Die Gemeinde Bad Essen hält ein Familienservicebüro als Anlauf- und Auskunftsstelle für alle Fragen rund um die Kinderbetreuung vor. Neben Informationen über vorhandene Betreuungsangebote erfolgt auch die Vermittlung von Betreuungsangeboten. Weiterhin werden über das Familienservicebüro die Besuche der Familien mit neugeborenen Kindern organisiert (Babybesuchsdienst). Zudem planen die Mitarbeiterinnen des Familienservicebüros zusammen mit den Kolleginnen aus den Gemeinden Bohmte und Ostercappeln die jährlichen Aktivitäten und Treffen des Netzwerkes „Frühe Hilfen Wittlager Land“.

Die Finanzierung des Familienservicebüros erfolgt durch eine Pauschale des Landkreises Osnabrück bzw. des Landes Niedersachsen.

 

 

36510 Tageseinrichtungen für Kinder

Zu einigen Ansätzen im Teilergebnisplan und Teilfinanzplan 36510 „Tageseinrichtungen für Kinder“ sind Erläuterungen zu geben:

 

A) Teilergebnishaushalt

 

314999 SU Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Der im Haushaltsplan 2023 beim Sachkonto 314200 ausgewiesene Betrag in Höhe von 1.850.000 € ist der erwartete Finanzierungsanteil des Landkreises Osnabrück für die Kindertagesstätten auf der Grundlage der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege“. Die Abrechnung ab 2023 (für das Jahr 2021) erfolgt auf der Grundlage einer hälftigen Beteiligung des Landkreises Osnabrück an den Nettokosten unter Berücksichtigung eines zwischen dem Landkreis Osnabrück und den Gemeinden in einer Kita-Kommission abgestimmten Betreuungsstandards in den Kindertagesstätten.

Beim Sachkonto 314100 ist einmalig ein Betrag in Höhe von 89.500 € veranschlagt worden. Hierbei handelt es sich um den auf die Kindertagesstätten in der Gemeinde Bad Essen entfallenden Anteil aus dem 1-Milliarde-Sofortprogramm des Landes Niedersachsen insbesondere zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten in den Einrichtungen.

 

429999 SU Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Ausgewiesen sind hier die Unterhaltungskosten (421100) für die Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Rabber (übergangsweise), Wehrendorf, Wittlage und die Krippen Brockhausen, Lintorf, Rabber, Wehrendorf und Wittlage sowie die laufenden Bewirtschaftungskosten (424100) der Kindergärten Brockhausen, Lintorf, Rabber, Wittlage und der Krippen Brockhausen, Rabber und Wittlage. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben sind Haushaltsmittel für Beschaffungen in den Kindergärten, die keine reinen Ersatzbeschaffungen sind, sondern eher der „investiven“ Unterhaltung dienen, dem Teilfinanzhaushalt (ab Seite 137) zugeordnet.

 

Neben den Aufwendungen für die laufende Unterhaltung der Gebäude sind Mittel für Sonderunterhaltungsmaßnahmen eingeplant worden. Die Aufwendungen sind bei den Sachkonten 421100 und 422200 berücksichtigt worden.

Als Sonderunterhaltungsmaßnahmen sind in der Kindertagesstätte Wehrendorf Haushaltsmittel für Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und aufgrund entsprechender Vorgaben des Gemeindeunfallversicherungsverbandes eine spezielle Einzäunung des Außengeländes der Kindertagesstätte vorgesehen.

Weiterhin sind die Kosten für eine elektronische Schließanlage für die Kindertagesstätte Wittlage eingeplant worden.

 

Die Ansätze für die Bewirtschaftungskosten (424100) sind auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse erhöht worden unter Berücksichtigung der deutlichen Steigerungen der Strom- und Gaskosten sowie der Tarifsteigerungen bei den Reinigungsleistungen.

 

439999 SU Transferaufwendungen

Die Gemeinde Bad Essen leistet zurzeit auf der Grundlage der geschlossenen Trägerverträge Betriebskostenzuschüsse an den Kindergartenverbund des Kirchenkreises Bramsche als Trägerin der Kindertagesstätten in Bad Essen und Wehrendorf, an die Kinderstunde Bad Essen e.V., an die Charly´s Kinderparadies Bad Essen gGmbH für die Krippen in Bad Essen und Lintorf, an die Charly´s Kinderparadies Sonnenwinkel gGmbH für den Natur- und Erlebniskindergarten Sonnenwinkel und die Krippe Sonnenwinkel sowie an die Waldorfkindergärten Melle und Evinghausen und den Kindergarten Börninghausen (NRW), in denen vereinzelt Bad Essener Kinder betreut werden.

 

Insgesamt entfällt auf die Betriebskostenzuschüsse (431800) ein Betrag in Höhe von 2.660.000 €. Ausschlaggebend für den Anstieg der Aufwendungen ist dabei neben den allgemeinen Kostensteigerungen aufgrund von Vergütungsanpassungen und Tariferhöhungen insbesondere die Aufstockung und ganzjährige Weiterführung der in der Kindertagesstätte Wehrendorf ursprünglich nur als Übergangslösung geplanten Kleingruppe zur Regelgruppe.

Die geplante Verlustabdeckung für die Kinderland Bad Essen gGmbH (431500) beträgt 1.915.400 €. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Erhöhung der Verlustabdeckung insbesondere aufgrund der Anhebung der Vergütungen im Herbst vergangenen Jahres (Erziehungsdienstzulage), der Verstärkung der Vertretungskräfte für Krankheits- und andere Abwesenheitszeiten sowie der zu erwartenden deutlichen Personalkostensteigerungen (rückwirkend zum 01. Januar 2023) vorgesehen. Die Details sind in der Vorlage zum Wirtschaftsplan 2023 der Kinderland Bad Essen gGmbH erläutert.

 

 

B) Teilfinanzhaushalt

 

Aufgrund der kontinuierlich steigenden Nachfrage nach Krippenplätzen, dem weiter steigenden Bedarf an Plätzen in Integrationsgruppen und der damit verbundenen Reduzierung der Gruppengröße, der weiteren Ausweisung von Baugebieten sowie dem Wunsch nach längeren Betreuungszeiten, aber auch aufgrund der Beitragsfreiheit und der Flexibilisierung des Einschulungsalters und der damit verbundenen Freigabe des Elternwillens bei der Einschulung von Kindern reichen die Erweiterungsmöglichkeiten an den bestehenden Kindertagesstätten nicht aus, um die Nachfrage nach Kindergarten- und Krippenplätzen in der Gemeinde Bad Essen in ausreichendem Umfang bedienen zu können.

Daher plant die Gemeinde Bad Essen den Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte auf einem 7.000 qm großen Grundstück am Kuhweg in Eielstädt. Der Neubau berücksichtigt die räumlichen Voraussetzungen zur Betreuung von drei Kindergartengruppen sowie von drei Krippengruppen einschließlich der erforderlichen Nebenräume. Dabei soll die Inbetriebnahme der einzelnen Gruppen in Abhängigkeit von der Nachfrage und den vorhandenen Kapazitäten in den bereits bestehenden Kindertagesstätten erfolgen.

Nach Auswahl des Planungsbüros und Konkretisierung der Planungen und Abstimmungen in den gemeindlichen Gremien ist im Sommer der Bauantrag gestellt worden. Die Baugenehmigung ist vom Landkreis Osnabrück zum Jahreswechsel erteilt worden. Aktuell werden die Leistungsverzeichnisse der verschiedenen Gewerke im Rahmen von nationalen Ausschreibungen durch die Zentrale Vergabestelle beim Landkreis Osnabrück veröffentlicht. Die Arbeiten auf dem Grundstück werden im Frühjahr beginnen. Im Haushaltsplan 2023 sind neben den Kosten für den Erwerb des Grundstücks in Höhe von 1,1 Mio.€ auch anteilige Baukosten von 4,3 Mio. € berücksichtigt worden. Eine Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte ist zwingend zum Kindergartenjahr 2024/25 erforderlich, um die Nachfrage nach Plätzen in Kindergärten und Krippen decken zu können

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt den Haushaltsansätzen zu/mit folgenden Änderungen zu.

 

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto Prod. 36110, 36120, 36510, 36700 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: