Die
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kostenbeteiligung des Landkreises
Osnabrück an den Schulsachkosten der kreisangehörigen Kommunen, die Träger von
Schulen im Sekundarbereich I sind, galt bis zum 31.12.2022.
Für die Zeit ab dem
01.01.2023 ist eine Neuregelung erforderlich. Zum Abschluss der geplanten
Neufassung der Vereinbarung ist es aufgrund von noch offenen Rechtsfragen
bislang nicht gekommen. Zu den Inhalten der geplanten Neufassung wird auf die
Beschlussvorlage BV/FD1/2022/436 vom 23.11.2022 verwiesen.
Damit die
kreisangehörigen Kommunen und der Landkreis Osnabrück die erforderliche
Grundlage für die Finanz- und Liquiditätsplanung 2023 erhalten, ist der
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zahlung von
Abschlagszahlungen für die Schulsachkosten im Jahr 2023 vorgesehen.
Der vorliegende
Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Abschlagszahlungen
orientiert sich an den zwischen den Kommunen und dem Landkreis Osnabrück
abgestimmten Parametern. Damit die Zahlungen seitens des Landkreises Osnabrück
in 2023 an die Kommunen erfolgen können, ist der Abschluss der entsprechenden
(Zwischen-) Vereinbarung erforderlich. Der Entwurf der Vereinbarung über die
Zahlung von Sachkostenabschlägen ist der Vorlage beigefügt.
Die endgültige Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung soll im Laufe des Jahres 2023 aufgestellt werden.
Anlagen:
Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zahlung von Sachkostenabschlägen nach § 118 NSchG
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Zahlung von Sachkostenabschlägen auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes abzuschließen.
Haushaltsmittel |
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stehen
bei Konto ____________ zur Verfügung |
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Deckungsvorschlag: |
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Sonstiges:
Erträge wurden beim Produkt 21610 eingeplant |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt |
Beteiligung der Ortschaften |
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ist
nicht erforderlich |
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wird
noch vorgenommen |
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ist
erfolgt mit folgendem Ergebnis: |