Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Schulsachkostenerstattung gem. § 118 NSchG
Vorlage
BV/FD1/2023/467
Aktenzeichen
40 10 02/3 Km.
Art
Beschlussvorlage

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kostenbeteiligung des Landkreises Osnabrück an den Schulsachkosten der kreisangehörigen Kommunen, die Träger von Schulen im Sekundarbereich I sind, galt bis zum 31.12.2022.

 

Für die Zeit ab dem 01.01.2023 ist eine Neuregelung erforderlich. Zum Abschluss der geplanten Neufassung der Vereinbarung ist es aufgrund von noch offenen Rechtsfragen bislang nicht gekommen. Zu den Inhalten der geplanten Neufassung wird auf die Beschlussvorlage BV/FD1/2022/436 vom 23.11.2022 verwiesen.

 

Damit die kreisangehörigen Kommunen und der Landkreis Osnabrück die erforderliche Grundlage für die Finanz- und Liquiditätsplanung 2023 erhalten, ist der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zahlung von Abschlagszahlungen für die Schulsachkosten im Jahr 2023 vorgesehen.

 

Der vorliegende Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Abschlagszahlungen orientiert sich an den zwischen den Kommunen und dem Landkreis Osnabrück abgestimmten Parametern. Damit die Zahlungen seitens des Landkreises Osnabrück in 2023 an die Kommunen erfolgen können, ist der Abschluss der entsprechenden (Zwischen-) Vereinbarung erforderlich. Der Entwurf der Vereinbarung über die Zahlung von Sachkostenabschlägen ist der Vorlage beigefügt.

 

Die endgültige Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung soll im Laufe des Jahres 2023 aufgestellt werden.


Anlagen:

Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zahlung von Sachkostenabschlägen nach § 118 NSchG

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Bad Essen beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis Osnabrück über die Zahlung von Sachkostenabschlägen auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes abzuschließen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges: Erträge wurden beim Produkt 21610 eingeplant

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: