Betreff
Jugendbeteiligung in der Gemeinde Bad Essen
Vorlage
BV/FD1/2023/468
Art
Beschlussvorlage

 

§ 36 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sieht vor, dass die Kommunen „Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen“ sollen. Es sollen daher „über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren“ entwickelt und durchgeführt werden.

 

Auch vor diesem Hintergrund nimmt seit vielen Jahren ein Vertreter des Ortsjugendringes Bad Essen als Zusammenschluss der in der Gemeinde Bad Essen tätigen Jugendgruppen und Vereine an den Sitzungen des Kinder- und Jugendausschusses in beratender Funktion teil.

 

Zudem hat der Rat der Gemeinde Bad Essen in seiner Sitzung am 11.12.2014 die Durchführung des Projektes „Schüler in die Kommunalpolitik“ beschlossen. Dieses Beteiligungsformat, in welchem interessierte Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe Ratsmitglieder über mehrere Wochen bei deren kommunalpolitischer Arbeit begleitet haben, hat in der Folge bis zum Beginn der Corona-Pandemie mehrfach stattgefunden. Die Beteiligung beschränkte sich leider ausschließlich auf Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Bad Essen. Innerhalb der Schülerschaft der Oberschule Bad Essen konnten keine Interessenten gefunden werden.

 

Im vergangenen Jahr haben sich aus Initiative einzelner Schülerinnen und Schüler und dadurch angestoßene interfraktionelle Gespräche Überlegungen zu neuen Beteiligungsformaten ergeben. Angeregt wurde die Gründung eines Jugendparlaments. Am 02.02.2023 hat es einen Austausch von Vertretern aus Politik und Verwaltung, Schulleitungen und Schülerschaft der beiden weiterführenden Schulen sowie der kommunalen Jugendpflege gegeben. Neben der Variante einer unverzüglichen Einführung eines Jugendparlaments wurde auch die Möglichkeit eines vorgeschalteten Prozesses diskutiert, in welchem die Jugendlichen selbst aktiv an der Findung der passenden Struktur mitarbeiten. Vorstellbar wäre etwa die Einberufung einer „Planungsgruppe Jugendbeteiligung“, in die Mitglieder der Schülervertretungen von Gymnasium Bad Essen und Oberschule Bad Essen sowie Vertreter der Jugendpflege entsandt werden.

 

Es wurde vereinbart, dass über das weitere Vorgehen im nächsten Kinder- und Jugendausschuss beraten werden soll.

 

Als Diskussionsgrundlage ist der Vorlage als Anlage 1 ein Positionspapier der AG Großstadtjugendringe beigefügt, welches Frau Jana Nega als Vertreterin der kommunalen Jugendarbeit im Rahmen des Gesprächstermins am 02.02.2023 verteilt hat.

 


Anlagen:

Anlage 1 - Positionspapier der AG Großstadtjugendringe - Jugendparlament

 


Beschlussvorschlag:

 

– wird in der Sitzung erarbeitet –

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges: Haushaltsmittel sind ggfs. später zur Verfügung zu stellen

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: