Betreff
Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen) gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023
Vorlage
BV/FD3/2023/473
Aktenzeichen
-pa/md-
Art
Beschlussvorlage

Der Projektentwickler enercity Erneuerbare Tiefenriede GmbH & Co. KG mit Sitz in Leer projektiert einen Windpark in Stemwede/Tiefenriede mit insgesamt 10 Windkraftanlagen. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 5 des Erneuerbaren Energiengesetzes aus 2023 erhalten alle betroffenen Kommunen eine einseitige Zuwendung des Betreibers ohne Gegenleistung, wenn eine Windkraftanlage innerhalb eines 2,5 km Radius zur Gemeindegrenze steht. Obwohl der Windpark sich entlang der Bohmter Grenze im Gemeindegebiet Stemwede befindet, ragen zwei Anlagen mit ihrem 2,5 km Radius leicht in das Bad Essener Gemeindegebiet hinein.

 

Der im Gesetz festgelegte Vergütungsanspruch beträgt 0,2 ct/kWh und ist somit ein schwankender Betrag pro Jahr. Die Aufteilung erfolgt in Bezug auf den 2,5 km Radius pro Anlage auf alle betroffenen Flächen im Gemeindegebiet Stemwede, Bohmte und Bad Essen. Wie man der Anlage entnehmen kann, fallen vom Gesamtbetrag nur 5 % auf die Gemeinde Bad Essen. Eine mögliche Vergütung wird im sehr niedrigen vierstelligen Bereich liegen.

 

Um die Zuwendung zu erhalten, ist der in Anlage beigefügte Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen zu schließen.

 


Anlage:

Vertrag

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, den Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 mit der enercity Erneuerbare Tiefenriede GmbH & Co. KG, Nessestraße 24 in 26789 Leer zu schließen.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto ____________ zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: