Der
Projektentwickler enercity Erneuerbare Tiefenriede GmbH & Co. KG mit Sitz
in Leer projektiert einen Windpark in Stemwede/Tiefenriede mit insgesamt 10
Windkraftanlagen. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Satz 5 des Erneuerbaren
Energiengesetzes aus 2023 erhalten alle betroffenen Kommunen eine einseitige
Zuwendung des Betreibers ohne Gegenleistung, wenn eine Windkraftanlage
innerhalb eines 2,5 km Radius zur Gemeindegrenze steht. Obwohl der Windpark
sich entlang der Bohmter Grenze im Gemeindegebiet Stemwede befindet, ragen zwei
Anlagen mit ihrem 2,5 km Radius leicht in das Bad Essener Gemeindegebiet
hinein.
Der im Gesetz
festgelegte Vergütungsanspruch beträgt 0,2 ct/kWh und ist somit ein
schwankender Betrag pro Jahr. Die Aufteilung erfolgt in Bezug auf den 2,5 km
Radius pro Anlage auf alle betroffenen Flächen im Gemeindegebiet Stemwede,
Bohmte und Bad Essen. Wie man der Anlage entnehmen kann, fallen vom
Gesamtbetrag nur 5 % auf die Gemeinde Bad Essen. Eine mögliche Vergütung wird
im sehr niedrigen vierstelligen Bereich liegen.
Um die Zuwendung zu
erhalten, ist der in Anlage beigefügte Vertrag zur finanziellen Beteiligung von
Kommunen an Windenergieanlagen zu schließen.
Anlage:
Vertrag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
den Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen
gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 mit der enercity Erneuerbare Tiefenriede GmbH
& Co. KG, Nessestraße 24 in 26789 Leer zu schließen.