-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
Bebauungsplan Nr. 39 "Waldhotel" in Bad Essen
-Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
Planungsanlass der
62. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldhotel“ (im Parallelverfahren) ist die
planungsrechtliche Sicherung der Umnutzung des hier im Ortsteil Essenerberg
bestehenden Waldhotels und der zugeordneten Wohnhäuser von einer
Sondergebietsnutzung hin zu einem allgemeinen Wohngebiet.
Ende März 2021 wurde
das Waldhotel an den heutigen Eigentümer verkauft. Bereits im Jahre 2012 wurde
der Hotel- und Restaurantbetrieb und im Jahre 2014 die Saunalandschaft
aufgegeben. Seitdem stand das Gebäude leer und verfiel. Inzwischen hat der
Käufer das denkmalgeschützte Hotel wieder hergerichtet und in Betrieb genommen.
Ebenfalls wurde die Saunalandschaft saniert und neu eröffnet.
Der südlich des
denkmalgeschützten Hotels gelegene Erweiterungsbereich soll zur Errichtung von
Wohneinheiten genutzt werden. In Abstimmung mit den Ratsfraktionen sollen hier
insgesamt vier Wohngebäude mit je vier Wohneinheiten und einer zentralen
Tiefgarage errichtet werden.
Südöstlich des
Waldhotels sind auf der jetzigen Parkplatzfläche Ferienwohnungen und
Hotelzimmer zur Erweiterung des Hotelangebotes geplant.
Der Bebauungsplan
Nr. 39 „Waldhotel“ (Ursprungsplan 1991) lässt im festgesetzten Sondergebiet
folgende Nutzungen zu:
-Einrichtungen für
Kurzwecke (Hallenbad, Einrichtungen für Kuranwendungen),
-Beherbergungsbetriebe,
Fremdenwohnungen, die den Kureinrichtungen zugeordnet sind,
-Wohnungen i.V.m.
Einrichtungen für Kurzwecke,
-Wohnungen für
Betriebsinhaber, Personal.
Die angestrebte
(allgemeine) Wohnnutzung ist hier insofern nicht zulässig und bedarf der
Änderung des Bebauungsplanes von einer Sondergebietsnutzung hin zu einem
allgemeinen Wohngebiet. In dem Zusammenhang werden auch die südwestlich der
Bergstraße gelegenen Wohnhäuser in die Änderung des Bebauungsplanes einbezogen
und auch für diese gemäß ihrer derzeitigen und tatsächlichen Nutzung allgemeine
Wohngebiete festgesetzt. Die ursprüngliche Bindung von Wohnnutzungen an den
Hotelbetrieb bzw. die Sondergebietsnutzungen hat künftig keinen Bestand mehr.
Ob und inwieweit die
von der Gemeinde hier angestrebten Ziele auch oder ggf. sogar besser an anderen
Standorten verwirklicht werden könnten, ist im Rahmen des § 1 (3) Baugesetzbuch
ohne Belang. Die städtebauliche Zielsetzung: Erhalt des denkmalgeschützten
ehemaligen Waldhotels schließt andere Standortalternativen aus.
Neben bzw. parallel
zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldhotel“ (Ursprungsplan 1991,
verbindliche Bauleitplanung) ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan der
Gemeinde Bad Essen, der im Änderungsbereich bislang Sonderbauflächen darstellt,
entsprechend in eine Wohnbauflächendarstellung zu ändern.
Die ortsübliche
Bekanntmachung sowie die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch sowie die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 Baugesetzbuch fand zwischen dem 07.11.2022 bis 23.12.2022 statt. Die
hierzu eingegangenen Bedenken und Anregungen sind in einer entsprechenden
Auflistung der Vorlage beigefügt. Nach Klärung der strittigen und als Bedenken
vorgetragenen Hinweise ist nun die einmonatige öffentliche Auslegung nach § 3
Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch vorgesehen.
Anlagen:
1. FNP Lageplan
2. FNP Planbild
3. FNP Planzeichenerklärung
4. Wirksamer Flächennutzungsplan
5. FNP Begründung
6. B-Plan Lageplan
7. B-Plan Planbild
8. B-Plan Planzeichenerklärung
9. B-Plan Textliche Festsetzungen
10. B-Plan Begründung
11. Abwägung der 1. Auslegung
Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt:
1. den Entwurf für
die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes in „Bad Essen“ in der vorgelegten
Fassung/mit folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
2. den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 39 „Waldhotel“, Bad Essen, in der vorgelegten Fassung/mit
folgenden Änderungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.