-Abwägungs- und Satzungsbeschluss-
Im Westen der Ortschaft Hördinghausen, an der Straße
„In den Kämpen“ soll ein Wohnhaus errichtet werden. Baurechtlich ist hier die
Errichtung eines Wohngebäudes nicht zulässig. Für den geplanten
Grundstücksbereich besteht hier z.Z. kein Baurecht; weder auf der Grundlage
eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) noch nach § 34 (s.g. Innenbereich) oder § 35
BauGB (z.B. als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich).
Hinsichtlich der Schaffung von Baumöglichkeiten für
Wohnbauzwecke unter Ausnutzung gegebener Erschließungsverhältnisse hat sich die
Gemeinde Bad Essen in den vergangenen Jahren vermehrt auch der Fragestellung
gewidmet, inwieweit im Gemeindegebiet, innerhalb oder unmittelbar am Rand der
bebauten Ortslagen, Bebauungsmöglichkeiten bestehen oder geschaffen werden
können, die unter der Prämisse einer Nachverdichtung oder Ergänzung des
Bestandes eröffnet werden können. Auf das Konzept
Siedlungsentwicklung 2030 wird verwiesen.
Dahinter steht die Überlegung, dass neben der
Neuausweisung von Baugebieten, die regelmäßig neben einem nicht unerheblichen
Planungsaufwand auch mit entsprechenden Auswirkungen, wie Ergänzung der
Erschließung oder Eingriffe in den Naturhaushalt, verbunden sind, bestehende
Ressourcen im Bereich der Erschließung, also des Bestandes, besser genutzt
werden sollen.
Neben den Möglichkeiten einer Nachverdichtung oder
Ergänzungen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sollen dabei auch
Möglichkeiten und Potentiale untersucht und genutzt werden, die über das
Instrument der Satzungen nach § 34 BauGB oder ggf. durch Außenbereichssatzungen
nach § 35 BauGB bestehen bzw. eröffnet werden können.
Im nunmehr konkreten Fall der geplanten Errichtung
eines Wohngebäudes an der Straße „In den Kämpen“ soll mit der Aufstellung einer
Einbeziehungssatzung (gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB) eine Ergänzung der Bebauung
ermöglicht werden.
Die Gemeinde Bad Essen schafft deshalb nunmehr die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Bebauung des o.g.
Bereiches und stellt damit die Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich
klar. Dazu wird eine einzelne Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil einbezogen (sh. Abbildung in der Anlage).
Der vorgesehene Satzungsbereich entspricht den o.g.
Anforderungen mit dem Bestreben der Gemeinde Bad Essen, an den Innenbereich
angrenzende Flächenpotentiale für bauliche Zwecke zu mobilisieren und damit
gleichzeitig den Ausweisungsbedarf neuer Baugebiete in der „offenen“ Landschaft
zu reduzieren. Damit liegt die Aufstellung dieser Einbeziehungssatzung im
öffentlichen Interesse.
Gemäß § 34 (5) BauGB sind auf Satzungen gemäß § 34 (4)
Nr. 3 BauGB die § 1a (2) und (3) und § 9 (1a) BauGB entsprechend anzuwenden.
Dazu wird im Rahmen der Aufstellung dieser Einbeziehungssatzung eine
überschlägige Eingriffsbilanzierung erarbeitet und entsprechende Ersatz- bzw.
Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.
Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „In den
Kämpen“ erfolgt gemäß § 34 (6) BauGB im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
BauGB.
Gemäß § 13 (3) BauGB wird im vereinfachten Verfahren
von der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB
und von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen
wird.
Die einmonatige öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch fand zwischen dem 24.04. bis 25.05.2023 statt. Sämtliche eingegangenen Bedenken und Anregungen sind vom planbearbeitenden Büro aufgelistet und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden, die in der Fachausschusssitzung erläutert werden.
Anlagen:
1. Einbeziehungssatzung
2. Begründung
3. Artenschutzrechtliche Vorprüfung
4. Eingriffsbilanzierung
5. Abwägung der Stellungnahmen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt,
1. die eingegangenen Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zur
Einbeziehungssatzung „In den Kämpen“, Hördinghausen, wie folgt zu behandeln:
1. …
2. …
3. …
Kenntnisnahme/Berücksichtigung/Zurückweisung
nach dem Vorschlag des Planbearbeiters;
2. die Einbeziehungssatzung „In den Kämpen, Hördinghausen, bestehend aus
Planteilen mit textlichen und gestalterischen Festsetzungen sowie Begründung
mit den vorstehend beschlossenen Änderungen/in der vorgelegten Fassung als
Satzung.