Die R + K
Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist mit der Prüfung
der Buchführung, des Jahresabschlusses sowie der Ordnungsmäßigkeit der
Geschäftsführung der Kinderland Bad Essen gGmbH für das Geschäftsjahr 2022
beauftragt worden.
Aufgrund der
durchgeführten Prüfung wurde der Bestätigungsvermerk erteilt.
Im Ergebnis
schließt das Geschäftsjahr 2022 formalrechtlich mit einem Jahresüberschuss in
Höhe von 186,99 € ab. Zurückzuführen ist der Fehlbetrag darauf, dass die im
Haushaltsjahr 2022 gezahlten Zuschüsse und Erstattungen von Dritten etwas höher
ausgefallen sind als erwartet. Die Gemeinde Bad Essen hat im Geschäftsjahr
Vorschüsse auf die zu erwartende Verlustabdeckung in Form eines
Personalkostenzuschusses in Höhe von 1.533.000 € gezahlt. Ausschlaggebend für
den seit Jahren hohen und weiter steigenden Zuschussbedarf der Gemeinde Bad
Essen ist der kontinuierlich steigende Ausbau der Betreuung in den
Kindertagesstätten. Neben den erkennbar steigenden Personalaufwendungen
aufgrund von Lohnerhöhungen werden verlängerte Betreuungszeiten,
Sonderöffnungszeiten und Mittagstischangebote kontinuierlich stärker
nachgefragt. Zudem wurde in 2021 im Dorfgemeinschaftshaus in Rabber
übergangsweise eine Kindergartengruppe und eine Krippengruppe zusätzlich
eingerichtet, die im Jahr 2022 dann durchgängig im Vollbetrieb geführt wurde.
Die Kindertagesstätte Rabber soll bis zur für Sommer 2024 geplanten
Fertigstellung des Neubaus einer sechsgruppigen Kindertagesstätte am Kuhweg in
Eielstädt weiterbetrieben werden.
Weitere
Informationen zum Jahresabschluss lassen sich der als Anlage beigefügten Bilanz
(Anlage 1), der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) sowie dem
Lagebericht (Anlage 3) entnehmen. Der ausführliche Bestätigungsvermerk
der R+K Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist ebenfalls
beigefügt (Anlage 4).
Eine Prüfung des
Berichtes durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück erfolgt
zurzeit. Über das Ergebnis der Prüfung wird in der Sitzung berichtet.
Gemäß § 10 des
Gesellschaftervertrages beschließt die Gesellschafterversammlung der Kinderland
Bad Essen gGmbH über die Feststellung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr, die Abdeckung des Fehlbetrages bzw. die Verwendung des
Jahresüberschusses sowie die Entlastung der Geschäftsführung.
Die Vertreter der
Gemeinde Bad Essen in der Gesellschafterversammlung sind gemäß den Regelungen
des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes (NKomVG) an die
Entscheidungen des Gemeinderates gebunden.
Anlagen:
Anlage 1: Digitale Kopie des Prüfungsberichtes
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde
Bad Essen fasst folgende Beschlüsse:
1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte
Jahresabschluss der Kinderland Bad Essen gGmbH zum 31. Dezember 2022 wird
aufgrund der erfolgten Jahresabschlussprüfung gemäß § 10 des
Gesellschaftervertrages festgestellt.
2. Die Gesellschafterversammlung stellt fest,
dass die Gemeinde Bad Essen im Geschäftsjahr 2022 Vorschüsse auf die zu
erwartende Verlustabdeckung in Höhe von 1.533.000 € gezahlt hat.
3. Die Gesellschafterversammlung beschließt,
den Jahresüberschuss in Höhe von 186,99 € auf neue Rechnung vorzutragen.
4. Der Geschäftsführung der Kinderland Bad
Essen gGmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
5. Die Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung werden gemäß § 138 NKomVG angewiesen, entsprechend zu
beschließen.