Betreff
Neufassung der Satzung der Gemeinde Bad Essen über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz und Verdienstausfall für ehrenamtlich tätige Personen in der Freiwilligen Feuerwehr
Vorlage
BV/FD6/2023/510
Art
Beschlussvorlage

Die Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger innerhalb der Feuerwehr sind in der „Satzung der Gemeinde Bad Essen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz und Verdienstausfall für ehrenamtlich tätige Personen in der Freiwilligen Feuerwehr“ geregelt. Die aktuelle Fassung dieser Satzung gilt seit dem 01.01.2010. Seitdem haben sich die Beträge nicht verändert. Auf Wunsch der Feuerwehr wurde im Rahmen der Haushaltsplanungen bereits über eine Erhöhung der Aufwandspauschalen gesprochen. Die Satzung sollte im Verlauf dieses Jahres überarbeitet werden. Der Ansatz im Haushalt wurde deshalb bereits erhöht.

Ein Vorschlag für eine neue Satzung liegt als Anlage bei. Der Entwurf soll als Diskussionsgrundlage dienen. Neben einer leichten Erhöhung der Ansätze wurden weitere Funktionsträger erstmals aufgenommen. Ansonsten wurde der Text der Satzung redaktionell angepasst.

 


Anlagen:

Anlage 1:

Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Bad Essen (Freiwillige Feuerwehr)

:

Anlage 2:

Aktuelle Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Bad Essen (Freiwillige Feuerwehr)

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, die „Satzung der Gemeinde Bad Essen über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz und Verdienstausfall für ehrenamtlich tätige Personen in der Freiwilligen Feuerwehr“ in der vorliegenden Fassung.

 


 

Haushaltsmittel

stehen bei Konto 442100/94000/12610 zur Verfügung

sind  überplanmäßig /  außerplanmäßig bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

Sonstiges

Haushaltsmittel werden nicht benötigt

 

Beteiligung der Ortschaften

ist nicht erforderlich

wird noch vorgenommen

ist erfolgt mit folgendem Ergebnis: