Die Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger innerhalb der Feuerwehr
sind in der „Satzung der Gemeinde Bad Essen über die Gewährung von
Aufwandsentschädigungen, Auslagenersatz und Verdienstausfall für ehrenamtlich
tätige Personen in der Freiwilligen Feuerwehr“ geregelt. Die aktuelle Fassung
dieser Satzung gilt seit dem 01.01.2010. Seitdem haben sich die Beträge nicht
verändert. Auf Wunsch der Feuerwehr wurde im Rahmen der Haushaltsplanungen
bereits über eine Erhöhung der Aufwandspauschalen gesprochen. Die Satzung
sollte im Verlauf dieses Jahres überarbeitet werden. Der Ansatz im Haushalt
wurde deshalb bereits erhöht.
Ein Vorschlag für eine neue Satzung liegt als Anlage bei. Der Entwurf
soll als Diskussionsgrundlage dienen. Neben einer leichten Erhöhung der Ansätze
wurden weitere Funktionsträger erstmals aufgenommen. Ansonsten wurde der Text
der Satzung redaktionell angepasst.
Anlagen:
Anlage 1:
Aufwandsentschädigungssatzung
der Gemeinde Bad Essen (Freiwillige Feuerwehr)
:
Anlage 2:
Aktuelle
Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Bad Essen (Freiwillige Feuerwehr)
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die „Satzung der Gemeinde Bad Essen über die
Gewährung von Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz und Verdienstausfall für
ehrenamtlich tätige Personen in der Freiwilligen Feuerwehr“ in der vorliegenden
Fassung.